Gipsdielen als reine Akustikplatten
Gips ist ein Werkstoff, der als schallschluckend bezeichnet werden kann. Werden mit ihnen Decken abgehängt, Wände verkleidet und nicht tragende Trennwände erstellt, erfüllen Sie neben Raumteilung und Sichtschutz auch eine akustische Funktion.
Neben dieser Verwendung im Trockenbau werden Gipsdielen auch als reine Akustikplatten eingesetzt. Dafür werden sie mit dem Massivbau verbunden und erhalten keine eigene Unterkonstruktion. Diese Hybridkonstruktionen werden als Massivtrockenbau bezeichnet. Üblicherweise werden die Gipsdielen an das Mauerwerk geklebt.
Im Mittelpunkt stehen Entkoppelungen
Schall breitet sich in Wellen aus und nutzt neben der Luft jeden harten Baustoff, um sich fortzupflanzen beziehungsweise zu wandern. Aus diesem Grund müssen die Gewerke aus Gipsdielen von jedem Gebäudeteil entkoppelt werden, welches sie berühren. Durch das Entkoppeln werden Schallbrücken unterbrochen.
Wichtige Übergangsstellen sind die Anschlüsse zwischen Gipskarton und Putz. Außerdem stehen die Unterkanten der senkrecht montierten Gipselemente auf dem Boden auf. Mit einem Randanschlussstreifen werden diese Materialberührungen unterbunden. Die Streifen bilden eine elastische Zwischenschicht, die keine Schallwellen „durchlassen“ und übertragen, sondern „abfangen“.
Auch Befestigungen dürfen nicht koppeln
Wenn Gipsdielen oder Gipskarton befestigt werden, ist immer auch die Befestigung eine potenzielle Schallbrücke. Daher muss auf die „harten“ Baustoffe Mörtel, Nägel, Schrauben und Zement verzichtet werden. Um den Gipskarton mit Schallschutz zu versehen, werden Akustikplatten beziehungsweise Gipsdielen geklebt.
Einschalige Beplankungen mit den Materialstärken von 80 oder 100 Millimetern erreichen eine Schallminderung bis zu 49 Dezibel. In massiverer Massivtrockenbauweise sind Werte bis zu 68 Dezibel erzielbar. Folgende Dezibelwerte helfen bei der Einordnung der Schallschutzeffekte:
- 40 Dezibel gelten als Richtwert für die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr
- 50 Dezibel erzeugt ein normaler Regenguss
- 55 Dezibel gelten als Richtwert für die normale Lärmbelastung zwischen 6 und 22 Uhr
- 70 Dezibel entstehen als Spitzenwerte beim Fernsehen und Rasenmähen