Klassifizierung nach deutscher und europäischer Normierung
Bezüglich des Brandschutzes enthalten die baugesetzlichen Regeln der Länder umfangreiche und vielfältige Vorgaben. Unter den für den Trockenbau möglichen Werkstoffplatten schneiden Gipsfaserplatten mit ihren Eigenschaften mit am besten ab.
Grundlage und Klassifizierung des Materials folgen der DIN 4102 und der europaweiten DIN EN 13501 über das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. Die speziell als Feuerschutzplatten hergestellten und konzipierten Gipsfaserplatten gehören der Klasse A1 mit folgender Definition an:
Gipsfaserplatten sind nicht brennbar, enthalten keine brennbaren Inhaltsstoffe, entwickeln keinen Rauch und tropfen nicht brennend ab.
Im Vergleich ist die Brennbarkeit von Gipskarton zwar auch nicht gegeben, aber aufgrund der brennbaren Kartonierung in Klasse A2 eingeteilt.
Feuerwiderstandsklassen
Als Unterkriterium folgt die Feuerwiderstandsklasse, die den Zeitraum beschreibt, den Gipsfaserplatten Feuer widerstehen, ohne ihre Form und Funktion zu verlieren. Es gibt fünf Klassen, deren Zahl die Minuten beschreiben: F30, F60, F90, F120 und F180.
Welche Feuerwiderstandsklasse eine Gipsfaserplattenkonstruktion besitzt, richtet sich nach der Materialdicke, der Anzahl der Beplankungen und der Art der Platte. Spezielle Brandschutzplatten besitzen eine höhere Dichte. Während normale Gipsfaserplatten eine Dichte zwischen 1000 bis 1250 Kilogramm pro Kubikmeter besitzen, erreichen Brandschutzplatten bis zu 1400 Kilogramm pro Kubikmeter Dichte.
Folgende Orientierungswerte erläutern die Auswahl von Konstruktion und Material für die Feuerwiderstandsklassen. Sie können im Einzelfall abhängig von den baulichen Gegebenheiten abweichen.
- F30 ist mit einlagiger Beplankung und der Materialstärke von mindestens zehn Millimeter
- F60 ist mit zweilagiger Beplankung und zehn Millimetern Stärke erzielbar
- F90 ist mit zweilagiger Beplankung mit Brandschutzplatten (10 mm) erreichbar
- F120 ist zweilagig beplankt mit Brandschutzplatten ab 20mm realisierbar
- F180 muss dreilagig mit Brandschutzplatten (mindestens 12,5 mm) beplankt werden