Kostenbeispiel: Grabpflege
Beispielsituation:
- Vertrag mit Friedhofsgärtnerei
- Ruhezeit 20 Jahre, Vertragsdauer über die gesamte Ruhezeit hinweg
- Grabgestaltung mit durchschnittlichem Aufwand
- Dauerpflege 18,5 Jahre nach Erstjahrespflege
- Hinterlegung des Gesamtbetrags bei der Treuhandstelle
Posten | Preis |
---|---|
nach Beisetzung | 255 EUR |
Erstjahrespflege | 550 EUR |
Dauerpflege | 7,862,50 EUR |
Gesamtkosten | 8.667,50 EUR |
durchschn. pro Jahr | 433,38 EUR |
Kostenbestimmende Faktoren
- Dauer des Vertrags
- Art der Grabstelle
- Art der Bepflanzung
- Vertragsbedingungen
- Individueller Pflegeaufwand
- Art der Kostenteilung
Nicht bei allen Bestattungsarten gibt es eine Grabstätte, die gepflegt werden muss: bei einem Urnengrab kann als Grabstelle auch eine Urnennische oder ein Kolumbarium gewählt werden, bei einer Baumbestattung, einer Seebestattung oder einer Ruhestätte im Friedwald gibt es ebenfalls keine Grabfläche, die bepflanzt und gepflegt werden muss.
Beim herkömmlichen Erdgrab (Einzelgrab, Doppelgrab oder Kindergrab) kommt man um eine Grabbepflanzung und um eine zumindest saisonale Grabpflege und Instandhaltung meist nicht herum. Dafür entsteht nicht selten beträchtlicher Aufwand – oder, wenn man die Arbeit einer Friedhofsgärtnerei überlässt – ein beträchtlicher Kostenaufwand. Seine Pflichten muss man als Hinterbliebener dabei erfüllen – bei allzu verwahrlostem Zustand der Grabanlage wird man von der Friedhofsverwaltung deutlich an seine Pflichten ermahnt, ansonsten wird die Grabstelle auf Kosten der Hinterbliebenen von der Friedhofsverwaltung abgeräumt.
Die Höhe der Kosten hängt dabei von einer Vielzahl von Faktoren ab, übliche Jahrespflegekosten für eine Dauergrabpflege durch eine Gärtnerei bewegen sich zwischen 100 und 350 EUR pro Jahr, können aber bei entsprechenden Leistungen bis zu 700 EUR jährlich betragen.
Dauer des Vertrags
Ein Vertrag mit einer Gärtnerei wird gewöhnlich über die gesamte Dauer der Ruhezeit geschlossen. Die Länge der Ruhezeit kann je nach Friedhofsort variieren – ausschlaggebend ist hier die Grabart und die Bodenbeschaffenheit. Die Liegezeit beträgt abhängig davon gewöhnlich zwischen 10 und 30 Jahren.
Danach erfolgt gewöhnlich eine Grabauflösung (Einebnen und Abräumen der Ruhestätte, Entfernung des Grabsteins, Neuvergabe durch die Friedhofsverwaltung). Auf Wunsch der Hinterbliebenen kann die Ruhezeit dann aber noch einmal verlängert werden (wodurch erneut Kosten für die Nutzung der Grabstelle von unter Umständen mehreren tausend Euro, je nach Friedhofssatzung, anfallen).
Je länger die Laufzeit eines Grabpflegevertrags, desto günstiger werden gewöhnlich die jährlichen Grabpflegekosten angesetzt.
Art der Grabstelle
Die Art und insbesondere die Größe der Grabstelle bestimmen natürlich die Kosten für die Bepflanzung und die regelmäßigen Pflegearbeiten deutlich mit. Bei sehr kleinen Flächen ist eine aufwendige Grabgestaltung oft gar nicht möglich – die zu erwartenden Kosten bleiben damit gering.
Art der Bepflanzung
Ausschlaggebend für die Kosten ist natürlich auch die Art der Bepflanzung – eine pflegeleichte Bepflanzung (z. B. mit einem einfachen Bodendecker) verursacht auch später nur einen geringen Aufwand für die gärtnerische Instandhaltung – das Düngen, das Zurückschneiden, die Entfernung von Unkraut und die notwendige Schädlingsbekämpfung.
Wer dagegen eine aufwendig gestaltete Grabanlage mit saisonal wechselnder Bepflanzung haben möchte, muss damit rechnen, dass die anfallenden Kosten für die Jahresgrabpflege deutlich höher liegen.
Vertragsbedingungen
Wie bei jedem Vertrag kann auch bei einem Dauergrabpflege-Vertrag mit dem Friedhofsgärtner der Umfang der Leistungen frei vereinbart werden. Das betrifft insbesondere:
- Pflege-Intervalle
- Umfang der gärtnerischen Leistungen
- Umfang und Art der Bepflanzung
- individuelle Zusatzleistungen
Der Vertrag kann dabei unterschiedliche Leistungen der Grabpflege vorsehen:
Pflege direkt nach der Bestattung. Hierzu gehören das Abräumen des Grabs, das Befreien von Kränzen und Grabschmuck und eine erste, provisorische Bepflanzung. Diese Leistungen kosten gewöhnlich zwischen 200 und 500 EUR.
Pflege im ersten Jahr (Jahresgrabpflege). Im ersten Jahr nach der Bestattung muss das Erdreich meist aufgefüllt werden, um eine ausreichend geeignete Pflanzfläche zu schaffen. Auch weitere gärtnerische Maßnahmen können notwendig sein, um gute Bedingungen für eine spätere dauerhafte Bepflanzung zu schaffen. Für die notwendigen Pflegemaßnahmen im ersten Jahr können 300 – 1.000 EUR anfallen, je nach nötigen Leistungen und Grabart.
Darüber hinausgehende Pflege. Für die weiteren Pflegemaßnahmen (Dauergrabpflege) fallen gewöhnlich jährliche Kosten zwischen 100 und 700, je nach Umfang der beauftragten Leistungen und individuellem Aufwand an.
Gewöhnlich sind die Kosten für die gesamte Vertragsdauer im Vorhinein zu entrichten. Sie werden dabei an eine Treuhandstelle eingezahlt, die dann in jedem laufenden Jahr die Kosten für den Friedhofsgärtner begleicht.
Gemeinschaftsgrabpflege. Häufig lässt sich mit der Friedhofsgärtnerei eine sogenannte Gemeinschaftsgrabpflege vereinbaren – dabei werden mehrere Gräber verschiedener Verstorbener auf dem Friedhof gemeinsam und gleich gestaltet. Wegen des reduzierten Aufwands für die Pflege werden solche Pflegearbeiten meist günstiger angeboten als eine Einzelgrabpflege.
Individueller Pflegeaufwand
Je nach gewünschten Pflegeleistungen und Pflege-Intervallen für die Dauergrabpflege entsteht für den Friedhofsgärtner ein bestimmter Aufwand – die Höhe dieses individuellen Aufwands fließt dann auch in die Kalkulation der Jahrespflegekosten mit ein.
Art der Kostenteilung
Rechtliche Pflicht. Wer in Deutschland für die Kosten einer Grabpflege aufzukommen hat, ist kompliziert: für die Friedhofsverwaltung ist der Verantwortliche immer derjenige, der den Nutzungsvertrag für die Grabstelle unterzeichnet hat, gewöhnlich also auch derjenige, der sich um die Bestattung gekümmert hat.
Hat der Verstorbene selbst seine Grabstätte bereits zu Lebzeiten beantragt, gilt der Haupterbe als der Kostenverantwortliche. Auch nach einer Gerichtsentscheidung des AG Neuruppin sind die Erben für die Grabpflegekosten in der Pflicht (zumindest für die Mindestruhezeit), da Grabpflegekosten im weiteren Sinn als Beerdigungskosten zu sehen sind. Dabei gibt es allerdings in Deutschland unterschiedliche Rechtsauffassungen, andere Gerichte sehen mit der Pflicht des erstmaligen Herrichtens des Grabes die Pflichten der Erben gegenüber dem Erblasser bereits als erfüllt an.
Teilung unter den Angehörigen. Die Hinterbliebenen können natürlich im Innenverhältnis vereinbaren, die anfallenden Kosten gleichmäßig aufzuteilen. Über die Art der Bepflanzung und den Umfang der Pflegeleistungen sollte man sich dabei natürlich einig sein.
Kostenbegleichung aus dem Erbe. Als umsichtiger Erblasser kann man natürlich auch dafür sorgen, die Erben später nicht mehr mit den Grabpflegekosten zu belasten und direkt zu verfügen, dass die Kosten aus dem Erbe bezahlt werden müssen oder eine entsprechende Sterbegeldversicherung abschließen. Alternativ können die Kosten für die Grabpflege auf die Beerdigungskosten aufgeschlagen und gleich wie diese aufgeteilt oder schon im Vorhinein hinterlegt werden.
Auch ohne den ausdrücklichen Willen des Erblassers können sich die Hinterbliebenen natürlich auch untereinander auf einen derartigen Weg der Kostenregelung verständigen.
Kostenbeispiel aufwändige Ausführung
Beispielsituation:
- Vertrag mit Friedhofsgärtnerei
- Ruhezeit 20 Jahre, Vertragsdauer über die gesamte Ruhezeit hinweg
- Grabgestaltung mit hohem Aufwand, saisonale Bepflanzung
- Dauerpflege 18,5 Jahre nach Erstjahrespflege
- Hinterlegung des Gesamtbetrags bei der Treuhandstelle
Posten | Preis |
---|---|
nach Beisetzung | 390 EUR |
Erstjahrespflege | 830 EUR |
Dauerpflege | 13.875 EUR |
Gesamtkosten | 15.095 EUR |
durchschn. pro Jahr | 754,75 EUR |
Kosten reduzieren
Um die anfallenden Kosten zu reduzieren, bieten sich mehrere Möglichkeiten:
- Grabplatte wählen: saubere, immer gepflegte Optik, kein Pflegeaufwand
- Grabpflege selbst übernehmen: evtl. im Wechsel mit anderen Angehörigen, örtliche Nähe und entsprechender Einsatzwillen ist Voraussetzung
- Kosten im Vorhinein hinterlegen: als Teil des Erbes oder über eine entsprechende Sterbegeldversicherung
- Geld auf der Treuhandstelle ist Schonvermögen: Hinterlegte Kosten für die Dauergrabpflege zählen bei Sozialhilfe oder Bürgergeld-Anträgen als Schonvermögen
FAQ
Welche Kosten verursacht eine professionelle Grabpflege?
In unserem Beispiel fallen für die Grabpflege Kosten von durchschnittlich 433,38 EUR pro Jahr an. Die jährlichen Kosten können im Einzelfall je nach Grabgestaltung und Pflegeaufwand allerdings stark unterschiedlich liegen, weitere Kostenbeispiele finden Sie in unserem Artikel.
Welche Faktoren bestimmen die Kosten?
Die Kosten richten sich nach Art und Größe der Grabstelle, der gewählten Art der Bepflanzung und dem individuellen Pflegeaufwand für den Friedhofsgärtner (vereinbarte Leistungen und Pflege-Intervalle), darüber hinaus auch nach der Vertragsdauer. Mehr zu den einzelnen Kostenbestandteilen erfahren Sie in unserem Artikel.
Wie lassen sich Kosten reduzieren und unnötige Kosten vermeiden?
Grabpflegekosten können vermieden werden, indem man sich für eine Grabplatte entscheidet oder die Grabpflege selbst übernimmt (oder gegebenenfalls die Pflichten unter den Angehörigen aufteilt). Die Kosten können auch direkt als Beerdigungskosten angesehen und etwa über eine Sterbegeldversicherung schon im Vorhinein gedeckt werden. Mehr Tipps zum Senken der Kosten finden Sie in unserem Artikel.