Grauwasser ist der Hauptbestandteil häuslichen Abwassers
Bei Grauwasser handelt es sich um den größten Anteil des häuslichen Abwassers, das im privaten Haushalt entsteht und keine Fäkalien enthält. Regenwasser zählt so lange nicht zum Grauwasser, wie es nicht verunreinigt wird (Pflanzenreste in offener Regentonne, Seifenreste vom Händewaschen). Die typischen Quellen für Grauwasser sind:
- Badezimmer mit Dusche, Wanne und Waschbecken
- Waschbecken aller Art
- Waschmaschinen
- Spülmaschinen
- Putz-, Wasch- und Wischwasser aller Art (auch Fahrzeugwäsche)
Abwasser aus Küchenspülen zählen vor allem im gewerblichen Bereich nicht zu Grauwasser. In privaten Haushalten ist die Definition nutzungsabhängig. Wenn große Mengen Speiseabfälle und Fette das Wasser verunreinigen, müssen beispielsweise Fettabscheider vorhanden sein, um Grauwasser zu erzeugen. Es ist verboten, Zerkleinerungsgeräte an Abwassersysteme anzuschließen.
Öffentliche Entsorgung nicht offensichtlich
Grauwasser wird über die öffentliche Kanalisation entsorgt, landet in einer Kläranlage und wird je nach Zustand wieder zu Trinkwasser aufbereitet. Regenwasser wird in Mischsystemen zusammen mit Grauwasser entsorgt. Es ist für Laien von außen nicht zu erkennen, ob es sich um getrennte Abläufe handelt, die beide Abwasserarten separat entsorgen.
Es ist verboten, beispielsweise Camping- und Schrebergartenabwasser in einem normalen Gulli zu entsorgen. Ebenfalls verboten ist das Entsorgen im Garten. Grauwasser muss in dafür geeigneten Anlagen entsorgt werden oder darf Schwarzwasser hinzugefügt werden (in die Toilette schütten).
Die Wasserversorgung und Entsorgung sind streng reglementiert
Trinkwasser gilt als ein Lebensmittel und wird durch strenge Gesetze und Verordnungen geschützt. Grauwasser, das durch leichte bis mittlere Verschmutzung von Trinkwasser entsteht, gilt als kontaminiert und darf nicht wieder in den Trinkwasserkreislauf gelangen. Das betrifft auch das Grundwasser. Wenn Grauwasser unrechtmäßig entsorgt wird, können beispielsweise folgende Verstöße gegen das Wasserhaushaltgesetz vorliegen:
- Abwasser in oberirdisches Wasser einleiten (Bußgeld 50 bis 5000 Euro)
- Autowäsche an einem Gewässer durchführen (150 bis 1250 Euro)
- Geklärtes häusliches Abwasser in oberirdisches Wasser einleiten (50 bis 1000 Euro)
- Regenwasser in das Grundwasser einbringen (150 bis 1500 Euro)
- Ungeklärtes häusliches Abwasser in oberirdisches Wasser einleiten (250 bis 3000 Euro)
Doppelte Verwendung
In Anbetracht der großen anfallenden Grauwassermengen in jedem Haushalt und dem im Prinzip viel zu hochwertigen und sauberen Trinkwasser, das als Brauch- und Betriebswasser verbraucht wird, ist die doppelte Nutzung mittels Recycling sowohl ökonomisch als auch ökologisch ein unvermeidbarer Standard für die Zukunft. Gemeinsam mit vom Dach abfließenden Regenwasser können die Abwassermenge und der Nachfluss von Trinkwasser in etwa halbiert werden.
Für folgende Zwecke kann in einer Hausanlage aufbereitetes Brauch- und Betriebswasser genutzt werden:
- Für die WC-Spülung (auch unaufbereitet)
- Zum Wässern von Garten und Grünanlagen
- Als Putz-, Wasch- und Wischwasser für Außenflächen und Fahrzeuge
- Speisung von Brunnen, Teichen und anderen Wasseranlagen
- Versorgung der Waschmaschine