Generelles Verbot der Bodenversickerung
Im Sinne des Wasserhaushalts wird Regenwasser auch als Abwasser definiert. Es unterliegt aufgrund seiner kaum vorhandenen Verunreinigung vielerorts weniger strengen Vorschriften als „echtes“ Grauwasser.
In einem Garten, der zu einem Wohngebäude gehört, darf Grauwasser, wozu schon leicht kontaminiertes Seifenwasser vom Händewaschen zählt, nur über die Installation des Gebäudes und die entsprechenden Abwasseranschlüsse entsorgt werden.
In einem Schreber- oder Kleingarten gelten die gleichen Vorgaben, sodass die Entsorgung durch die Distanz zum Wohnhaushalt aufwendiger wird.
Wie Entsorgung im Garten praktisch organisiert wird
In einem Garten an einem Gebäude kann über eine Verrohrung des Orts nachgedacht werden, an dem das Grauwasser anfällt. Sie muss zu einem Anschluss an der öffentlichen Kanalisation führen.
Als Alternative wird ein Tank aufgestellt oder kleinere Sammelgefäße, in denen das Grauwasser gesammelt wird und jeweils im Haus geleert werden. Klassischer Entleerungsort ist ein Waschbecken in der Waschküche eines Mehrfamilienhauses. In Einfamilienhäusern darf überall dort entleert werden, wo auch häusliches Grauwasser anfällt (Badewanne, Dusche, Waschbecken).
Sonderfall Regenwasser
Vereinfacht gesagt ist sauberes Regenwasser so lange kein Abwasser, wie es nicht mit Schmutz in Berührung kommt. Fällt es vom Himmel und versickert direkt im Boden, ist es „noch“ kein Grauwasser und stellt es kein Risiko für das Grundwasser dar.
Läuft das Regenwasser über angelegte Pfade und Wege oder sammelt es sich in einer offenen Regentonne, in der Laub, Pflanzenteile oder Kleintiere landen können, muss es wie Grauwasser behandelt werden. Ist der Regenauffang einem Tank ähnlich abgeschlossen und geschützt, wird Regenwasser dem Brauch- und Betriebswasser gleichgesetzt, das aus einer vereinfachten Reinigung von Grauwasser entsteht.