Warum Grenzsteine nicht einfach entfernt werden dürfen
Grenzsteine sind unverzichtbare Markierungen, die die Eigentumsverhältnisse zweier Grundstücke abgrenzen und gesetzlich geschützt sind. Eine eigenmächtige Entfernung, Verschiebung oder Unkenntlichmachung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gravierende rechtliche Konsequenzen haben. Gemäß den Vermessungs- und Katastergesetzen der Bundesländer sowie § 274 des Strafgesetzbuches (StGB) drohen bei vorsätzlichem Entfernen oder Verschieben hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.
Das strenge Regelwerk zur Handhabung von Grenzsteinen dient dem Eigentumsschutz und der Vermeidung von Streitigkeiten zwischen Nachbarn. Nicht autorisierte Veränderungen können erhebliche Konflikte verursachen, da die präzise Lage der Grenzen beeinflusst wird. Grundstückseigentümer sind verantwortlich für den Zustand und die Sichtbarkeit der Grenzsteine und müssen sicherstellen, dass diese nicht durch Bewuchs oder Erdverschiebungen verdeckt werden.
Veränderungen oder Entfernungen von Grenzsteinen müssen durch qualifizierte Fachkräfte, wie öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, erfolgen und bedürfen einer Genehmigung des zuständigen Vermessungs- und Katasteramtes. Stellen Sie daher sicher, dass Sie die gesetzlichen Vorgaben kennen und einhalten, um rechtliche und nachbarschaftliche Konflikte zu vermeiden.
Die richtige Vorgehensweise
Falls ein Grenzstein auf Ihrem Grundstück nicht mehr auffindbar ist oder beschädigt wurde, ist es wichtig, umgehend Maßnahmen zur Wiederherstellung zu ergreifen. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
- Initiale Überprüfung und Nachbarschaftsgespräch: Stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Nachbarn fest, ob Grenzsteine verschoben oder entfernt wurden. Nutzen Sie die Gelegenheit, um potenzielle Konflikte vorab zu klären und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
- Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde: Melden Sie den fehlenden oder verrückten Grenzstein der Liegenschaftskataster-Abteilung Ihres zuständigen Vermessungs- und Katasteramts. Hier erhalten Sie wichtige Informationen zu den nächsten Schritten und eventuellen Kosten.
- Beauftragung eines Vermessungsingenieurs: Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist befugt, Grenzsteine neu zu setzen oder zu versetzen. Er führt eine präzise Vermessung durch, setzt die Grenzmarken an die korrekten Stellen und erstellt eine amtliche Urkunde, die im Katasteramt hinterlegt wird.
- Grenzwiederherstellung: Sollte eine offizielle Grenzwiederherstellung notwendig sein, umfasst dieser Prozess die Ermittlung und Dokumentation der ursprünglichen Grenzpunkte, an denen neue Grenzsteine gesetzt werden. Dabei werden Ihre Nachbarn, die ebenso betroffen sind, in die Beratung und Absprache mit einem Vermessungsingenieur einbezogen, um Transparenz und die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben sicherzustellen.
- Kostenteilung: In den meisten Fällen sollten Sie mit Ihrem Nachbarn die Kosten für die Wiederherstellung der Grenzsteine teilen. Sollte Ihr Nachbar sich weigern, ist es ratsam, die Kosten zunächst selbst zu tragen und anschließend rechtlich einfordern zu lassen.
- Pflege und Instandhaltung: Achten Sie darauf, dass die Grenzsteine auf Ihrem Grundstück stets sichtbar und unbeschädigt bleiben. Regelmäßiges Freischneiden und Kontrollieren sorgt dafür, dass die Grenzen deutlich erkennbar bleiben. Betonen Sie die gemeinsame Verantwortung beider Nachbarn für den Zustand der Grenzmarkierungen.
Wenn Sie diese Schritte befolgen, stellen Sie sicher, dass die Grundstücksgrenzen rechtlich korrekt und eindeutig gekennzeichnet sind. Dies trägt nicht nur zur Zufriedenheit aller Beteiligten bei, sondern verhindert auch potenzielle rechtliche und nachbarschaftliche Auseinandersetzungen.