Wie hoch ist die Toleranz von Grenzstein-Standorten?
Die Einteilung von Flur- und Grundstücken in unserem Land ist hoheitlich im Liegenschaftskataster festgesetzt. Die Einteilung besteht in einem Netz aus Grenzpunkten, die vor Ort meist mit einem Grenzsteinen markiert, also abgemarkt sind. Ursprünglich dienten die Grenzen der Definition geheiligter Friedensbereiche, heute sind sie nur noch zur Festsetzung von privaten und öffentlichen Besitzgebieten da.
Wenn Sie den genauen Grenzverlauf zwischen Ihrem und einem Nachbarsgrundstück oder einer öffentlichen Fläche feststellen möchten – zum Beispiel, um ein Bauprojekt zu verwirklichen – müssen Sie sich deshalb an die katasterrechtliche Grenzlinie halten. Im Zweifelsfall – wenn es um Zentimeter geht – können Sie eine amtliche Grenzauskunft von der örtlichen Vermessungsbehörde anfordern. Hier können Sie die genauen Koordinaten abgemarkter Grenzpunkte bekommen und anhand dieser auch Grenzsteine vor Ort ausfindig machen.
Gelegentlich kann es aber vorkommen, dass Grenzstein und Koordinate nicht ganz miteinander übereinstimmen. Das kann folgende Gründe haben:
- historisch bedingte Toleranzfläche
- topographisch bedingte Toleranzfläche
Die Ursachen für Toleranzen
Grundsätzlich unterliegen die katasterlichen Geodaten von Grenzsteinen dem Kriterium „höchster Genauigkeit“. Damit ist eine möglichst millimetergenaue Festsetzung der Grenzkoordinate eines Grenzpunktes gemeint. In der Praxis sind die Grenzsteine aber meist mit einer „mittleren Lagegenauigkeit“ von einigen Zentimetern Toleranz gesetzt.
Historie des Grenzsteins
Das Liegenschaftskataster stützt sich außerdem auf ein Archiv an Koordinatennachweisen, das über zwei Jahrhunderte gewachsen ist. Die Geodaten von offiziell abgemarkten Grenzsteinen können deshalb mal älteren und mal jüngeren Datums sind. Daraus ergibt sich eine gewisse Toleranzfläche, die meist aber nicht mehr als einen Meter Versatz zwischen virtuellem Grenzpunkt und tatsächlichem Grenzstein erlaubt.
Schwierige Lage
Bei topographisch schwierigen Verhältnissen kann diese Toleranzfläche auch zum Tragen kommen, also dann, wenn die Gelände- und Nutzungsverhältnisse keine Grenzsteinsetzung direkt an der Koordinatenposition erlauben. Gewässer oder Bebauungen können eine solche topographisch bedingte Abweichung der Grenzsteinposition nötig machen. In solch einem Fall redet man von einer indirekten oder mittelbaren Vermarkung, die quasi nur als Fingerzeig auf den eigentlichen Grenzpunkt fungiert.