Die Kostenfrage: Wer zahlt für den verschwundenen Grenzstein?
Die Kosten für die Wiederherstellung eines verschwundenen Grenzsteins trägt zunächst der Antragsteller, meist der Eigentümer des betroffenen Grundstücks. Allerdings kann dieser gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) den Nachbarn zur Kostenbeteiligung auffordern. In der Regel werden die Kosten zu gleichen Teilen getragen, sofern keine andere vertragliche Regelung besteht.
Sollte der Grenzstein durch Bauarbeiten oder Umgestaltungen beschädigt oder verschoben worden sein, müssen Sie nachweisen, wer den Schaden verursacht hat. Gelingt dieser Nachweis, kann der Verursacher zur Übernahme der gesamten Kosten verpflichtet werden.
Für die Kostenbeteiligung empfiehlt es sich, im Vorfeld klare Vereinbarungen zu treffen, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
Lösungsansätze: So stellen Sie Ihre Grenze wieder her
Gehen Sie wie folgt vor, um einen verschwundenen Grenzstein wiederherzustellen und eine klare Grundstücksgrenze zu gewährleisten:
Kontaktieren Sie das Vermessungs- und Katasteramt
Beantragen Sie die Herausgabe von Katasterdaten beim Vermessungs- und Katasteramt. Hier sind die exakten Koordinaten der ursprünglichen Grenzsteine gespeichert, was Ihnen bei der Ermittlung der Grenzpunkte hilft.
Professionelle Vermessung
Beauftragen Sie einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur mit der Grenzwiederherstellung. Dieser wird anhand der Katasterunterlagen die genaue Lage der Grenzpunkte bestimmen. Die Kosten für eine solche Vermessung und das Setzen eines neuen Grenzsteins variieren, daher empfehlen wir, sich im Vorfeld über die genauen Kosten zu informieren.
Abmarkungstermin vereinbaren
Laden Sie Ihren Nachbarn offiziell zu einem Abmarkungstermin ein. Während dieses Termins wird der Vermessungsingenieur die neuen Grenzmarken setzen und eine offizielle Urkunde erstellen, die von beiden Parteien unterschrieben und im Katasteramt archiviert wird.
Kostenbeteiligung
Falls der Nachbar sich weigert, freiwillig an den Kosten zu beteiligen, können Sie gemäß § 919 BGB nachträglich eine Kostenbeteiligung fordern. Sollte keine Einigung erzielt werden, bleibt Ihnen der rechtliche Weg, eine Klage beim zuständigen Gericht einzureichen.
Dokumentation und Aufbewahrung
Bewahren Sie alle Unterlagen und Belege auf, um bei zukünftigen Referenzen oder rechtlichen Auseinandersetzungen vorbereitet zu sein.
Mit diesen Schritten können Sie sicherstellen, dass Ihre Grundstücksgrenze korrekt wiederhergestellt wird und Streitigkeiten mit dem Nachbarn vermieden werden. Offene Kommunikation kann hierbei hilfreich sein.
Die Grenzwiederherstellung: So läuft sie ab
Die Wiederherstellung eines verschwundenen Grenzsteins ist ein formaler Prozess, der in folgenden Schritten abläuft:
- Stellen Sie beim zuständigen Vermessungs- und Katasteramt einen Antrag auf Grenzwiederherstellung. Alle relevanten Katasterunterlagen und Koordinaten der ursprünglichen Grenzpunkte sind dort gespeichert.
- Nach der Antragstellung wird ein Vor-Ort-Termin mit Ihnen und eventuell auch den betroffenen Nachbarn vereinbart.
- Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ermittelt während des Termins mithilfe der Katasterunterlagen und modernen Vermessungsgeräten den exakten Verlauf der Grundstücksgrenze.
- Der Vermessungsingenieur setzt die neuen Grenzsteine oder Markierungen exakt auf den festgelegten Grenzpunkten, sodass die Grundstücksgrenze wieder sichtbar wird.
- Im Anschluss erstellt der Vermessungsingenieur eine offizielle Urkunde, die den neuen Grenzverlauf dokumentiert. Diese muss von Ihnen und Ihrem Nachbarn unterschrieben werden, um den Grenzverlauf rechtsverbindlich anzuerkennen.
- Die fertige Urkunde wird im Katasteramt archiviert und dient als offizieller Nachweis der neu festgelegten Grenze.
Durch diese präzisen und rechtlich bindenden Schritte stellen Sie sicher, dass Ihre Grundstücksgrenze korrekt und nachvollziehbar wiederhergestellt wird.