Ist auch das Versetzen eines Grenzsteins strafbar?
Einen Grenzstein darf man nicht einfach entfernen. Das ist leicht nachvollziehbar, wenn man sich bewusst macht, dass es sich dabei um eine höchst amtlich gesetzte Markierung des öffentlichen Liegenschaftskatasters handelt. Wer sich an einem Grenzstein vergreift, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern macht sich auch laut Strafgesetzbuchs strafbar. Und die Strafen, die damit verbunden sind, haben es durchaus in sich.
Aber nicht nur das Entfernen eines Grenzsteins ist strafbar. Laut § 274 des Strafgesetzbuchs darf er auch nicht unkenntlich gemacht oder in irgendeiner sonstigen Form verändert – also auch nicht versetzt werden. Sogar schon die Absicht dazu zu haben, kann geahndet werden.
Was tun, wenn der Grenzstein im Weg ist?
Selbst in Bezug auf einen störenden Grenzstein tätig zu werden, ist also in keinem Fall erlaubt. Jedenfalls nicht direkt. Indirekt gibt es freilich schon Möglichkeiten zu handeln. Um diese zu ergreifen, müssen Sie sich an Instanzen wenden, die für jegliche Veränderungen des Liegenschaftskatasters befugt sind. Das sind etwa:
- das örtliche Landesvermessungsamt
- untere Vermessungsbehörden
- öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
- die örtliche Flurbereinigungsbehörde
Diese Instanzen sind für alle Fragen rund um Flurgrenzen die richtige Adresse. Wenn Sie einen Grenzstein versetzen möchten, müssen von den befugten Ingenieuren Vermessungen vorgenommen werden, auf denen viel Verantwortung liegt. Dementsprechend hoch sind auch die Kosten. Für Grundstücksaufmessungen bei Gebäudeerrichtungen, Neuvermessungen für die Zerlegung von Grundstücken oder die Wiederherstellung von Grenzsteinen werden in der Regel Kosten zwischen 600 und 800 Euro fällig.
Der Versuch, diese Kosten durch selbstständiges Versetzen zu umgehen, kann allerdings noch viel teurer werden. Denn dann kommen nicht nur die Kosten für eine Grenzsteinwiederherstellung zusammen, sondern auch noch saftige Geldbußen. In manchen Fällen sind sogar Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren möglich. Mit etwa Pech können Nachbarn auch noch für Schadensersatzzahlungen und Kosten für Gerichtsprozesse sorgen.