Der Grenzstein wurde versetzt – Was ist zu tun?
Das eigenmächtige Versetzen eines Grenzsteins ist eine Ordnungswidrigkeit und kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Wenn Sie feststellen, dass ein Grenzstein versetzt wurde, sollten Sie folgende Schritte einleiten:
1. Beweissicherung
Dokumentieren Sie den aktuellen Zustand des Grenzsteins ausführlich. Machen Sie Fotos aus verschiedenen Perspektiven und idealerweise auch ein Video. Markieren Sie die neue Position des Steins, falls notwendig, mit einer provisorischen Markierung wie einem Holzpflock, jedoch ohne den Stein selbst zu bewegen. Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit der Dokumentation. Wenn es Zeugen für die Versetzung gibt, bitten Sie diese um eine schriftliche Bestätigung ihrer Beobachtungen. Ziehen Sie ältere Fotos oder Aufzeichnungen heran, falls vorhanden, und verwenden Sie bestehende Grenzpläne oder Vermessungsprotokolle für einen Vergleich.
2. Kontakte zum Vermessungs- und Katasteramt
Informieren Sie das zuständige Vermessungs- und Katasteramt über die Versetzung. Die Behörde wird Ihnen die weiteren Schritte zur offiziellen Überprüfung und Wiederherstellung der Grenze mitteilen. Sie kann Ihnen mitteilen, ob bereits eine Abmarkung vorgenommen wurde und gegebenenfalls die exakten Koordinaten des Grenzsteins bereitstellen.
3. Einvernehmliche Klärung
Sprechen Sie, wenn möglich, mit Ihrem Nachbarn über die Versetzung. Oft lässt sich eine Lösung schneller und kostengünstiger im Gespräch finden. Bei einer unbeabsichtigten Versetzung kann gemeinsam entschieden werden, wie die Kosten für die Wiederherstellung getragen werden.
4. Kosten und Verantwortlichkeiten
Die Kosten für die Wiederherstellung können erheblich sein und müssen oft zunächst von Ihnen getragen werden. Sie können jedoch versuchen, diese vom Verursacher zurückzufordern. Das erneute Setzen des Grenzsteins kann, je nach Region, teuer sein.
5. Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit
Bei Verdacht auf vorsätzliche Versetzung des Grenzsteins sollten Sie eine Anzeige bei der örtlichen Polizeibehörde erstatten. Eigenmächtige Veränderungen an Grenzsteinen sind strafbar und können zu hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen führen.
6. Einbeziehung eines Rechtsanwalts
Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist und ein vorsätzliches Handeln vermutet wird, konsultieren Sie einen Anwalt. Dieser kann die notwendigen Schritte, wie die Einleitung eines Gerichtsverfahrens zur Klärung der Eigentumsverhältnisse, übernehmen.
Durch sorgfältige Dokumentation und die Einleitung formaler Schritte können Sie sicherstellen, dass Ihre Grundstücksgrenze korrekt wiederhergestellt wird und Sie rechtlich abgesichert sind.
Möglichkeiten der Grenzsteinwiederherstellung
Die ordnungsgemäße Wiederherstellung eines versetzten oder verschwundenen Grenzsteins ist essenziell, um langfristige Streitigkeiten zu vermeiden. Hier sind Ihre Optionen:
Offizielle Grenzvermessung
Die genaueste Methode ist die Beauftragung eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs. Dieser überprüft die Grundstücksgrenzen anhand bestehender Katasterunterlagen und setzt die Grenzzeichen präzise neu. Beachten Sie, dass solche Vermessungen kostenpflichtig sind.
Einvernehmliche Lösung mit dem Nachbarn
Ein erster Schritt sollte stets ein Gespräch mit dem betroffenen Nachbarn sein. Häufig lassen sich Angelegenheiten auf diese Weise klären. Sie können gemeinsam einen Vermessungsingenieur beauftragen und die Kosten teilen. Dokumentieren Sie jede Vereinbarung schriftlich, um Missverständnissen vorzubeugen.
Mediation bei Konflikten
Falls direkte Gespräche keine Lösung bringen, können Sie einen Mediator hinzuziehen. Dies kann eine akzeptable Lösung für beide Parteien finden, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Mediation ist in der Regel kostengünstiger und weniger zeitaufwendig.
Rechtliche Schritte
Sollte eine gütliche Einigung unmöglich sein, können rechtliche Schritte notwendig werden. Konsultieren Sie einen Anwalt, der Sie über Ihre Möglichkeiten informiert und gegebenenfalls rechtlich vertritt. Dies kann kostspielig und zeitaufwendig sein, weshalb es als letzte Instanz gewählt wird.
Berücksichtigen Sie alle Optionen sorgfältig, um eine passende Lösung zu finden.
Umgang mit der ausführenden Firma/Behörde (falls zutreffend)
Falls der Grenzstein durch Bauarbeiten einer Firma oder Maßnahmen einer Behörde verschoben wurde, gehen Sie wie folgt vor:
1. Direkte Kontaktaufnahme
Kontaktieren Sie sofort die ausführende Firma oder die verantwortliche Behörde. Bereiten Sie sämtliche Beweise vor, einschließlich Fotos und schriftlicher Aussagen von Zeugen.
2. Schriftliche Aufforderung
Fordern Sie schriftlich die Wiederherstellung des ursprünglichen Grenzpunktes. Beschreiben Sie die Veränderungen detailliert und fügen Sie die Beweise bei. Stellen Sie klar, dass Sie eine zeitnahe Lösung erwarten.
3. Dienstaufsichtsbeschwerde
Sollte keine Reaktion erfolgen oder sich die verantwortliche Stelle weigern, können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Beschreiben Sie den Verlauf und legen Sie die gesammelten Beweise bei.
4. Widerspruchsverfahren
Wenn eine offizielle Grenzfeststellung durchgeführt wurde und Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei der zuständigen Vermessungsbehörde ein. Begründen Sie Ihren Widerspruch sachlich und konkret.
5. Rechtliche Schritte
Wenn keine Einigung erzielt wird, ziehen Sie rechtliche Schritte in Erwägung und lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt beraten.
Eine strukturierte Vorgehensweise hilft sicherzustellen, dass Ihre Grundstücksgrenzen korrekt wiederhergestellt werden.
Anzeige bei der Polizei (falls zutreffend)
Sollten Sie den Verdacht haben, dass der Grenzstein vorsätzlich und in schädigender Absicht versetzt wurde, erstatten Sie eine Anzeige bei der örtlichen Polizeibehörde. Eigenmächtige Veränderungen an Grenzsteinen stellen eine strafbare Handlung dar, die zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen führen kann. Übergeben Sie der Polizei möglichst umfassende Beweise wie Fotos, Videoaufnahmen und schriftliche Zeugenaussagen. Vermessungsprotokolle oder Grenzpläne sollten ebenfalls beigelegt werden, um die ursprüngliche und aktuelle Lage des Grenzsteins zu dokumentieren.
Durch diese Schritte tragen Sie zur rechtmäßigen Wiederherstellung Ihrer Grundstücksgrenzen bei und sichern rechtliche Konsequenzen gegen den Verantwortlichen ab.