Ab welcher Größe gilt eine Garage als groß?
Eine große Garage nennt man auch Großraumgarage. Es gibt keine genauen Vorgaben, wie groß eine solche sein muss. Angelehnt an die Standardmaße normaler Garagen allerdings lässt sich sagen, dass eine große Garage die folgenden Maße besitzt:
- Länge: mindestens sechs und maximal neun Meter,
- Breite: mindestens drei und maximal vier Meter,
- Höhe: mindestens zweieinhalb und maximal vier Meter.
Grundsätzlich kann die Garage aber auch noch größer ausfallen – besonders bei individuell geplanten, gemauerten Garagen. Fertiggaragen können im Vergleich oft nicht so individuell umgesetzt werden. Bei einer großen Garage ist die Abwägung gemauerte Garage oder Fertiggarage daher besonders bedeutsam. Einschränkungen können sich zudem durch das gültige Baurecht ergeben, welches für Garagen teilweise strikte Vorgaben macht.
Wann lohnt sich eine Großraumgarage?
Grundsätzlich können Sie Ihre besonders große Garage genauso nutzen wie kleinere Modelle – nur, dass Sie dabei für jegliche Nutzungsarten mehr Platz und eine komfortablere Nutzung genießen können. Meist entsteht der Wunsch nach einer besonders großen Garage aus einem der folgenden Nutzungsgründe:
- Einstellen mehrerer PKWs oder Unterbringen eines Oldtimers,
- Schaffen von besonders viel Stauraum in der Garage,
- Unterstellen eines Wohnmobils,
- Schaffen eines Hobbyraums oder einer Werkstatt.
Große Garage: Welche Einschränkungen gibt es rechtlich?
Auch, wenn all diese Beweggründe nachvollziehbar sind – nicht immer lässt sich die große Garage rechtlich auch umsetzen. So kann schon die geplante Nutzung unter Umständen nicht mit den baurechtlichen Vorgaben kompatibel sein. Denn eine Garage hat laut Gesetzgeber einen klar definierten Zweck: Das Unterstellen regelmäßig genutzter Autos. Wollen Sie dort mehr als PKW-Zubehör lagern, einen Oldtimer unterstellen oder eine Werkstatt einrichten, sollten Sie sich vorab die Zustimmung der Baubehörde holen.
Wichtig ist zudem die Frage, ob die Garage auf die Grenze gebaut werden soll. Denn in diesem Fall muss diese bestimmte Größenvorgaben einhalten – weder Höhe noch Länge einer Großraumgarage sind in aller Regel mit den Vorgaben kompatibel.