Genehmigung für den Grubenbau
Auf jeden Fall muss für den Einbau der Grube eine Genehmigung eingeholt werden. Private Gruben müssen ebenfalls strenge Auflagen erfüllen. Es geht um verschiedene Punkte, die man beim Bau beachten muss:
- Wandsicherheit
- Umweltauflagen
- Einbau eines Abflusses mit Ölabscheider
- ausreichender Schutz vor Gasen
- ausreichender Schutz der Umgebung und des Erdreichs vor gefährlichen Flüssigkeiten
- Sicherheit beim Betreten und Verlassen der Grube
Im Wesentlichen geht es also um Sicherheits- und Umweltauflagen, die hier umgesetzt werden müssen. Welche besonderen die Behörde vorschreibt, kann von Ort zu Ort unterschiedlich sein – man muss sich aber auf jeden Fall an die grundlegenden Richtlinien für den Bau von PKW-Gruben halten.
Bevor eine Genehmigung erteilt wurde, sollte auf keinen Fall mit den Arbeiten für die Grube begonnen werden.
Grundsätzliche Vorgaben
Einige grundsätzliche Vorgaben für Arbeitsgruben sollte man auf jeden Fall bei der Planung berücksichtigen und einhalten:
- das leichte Betreten und Verlassen muss sichergestellt sein (dafür gibt es mehrere spezielle Vorschriften, die das möglich machen sollen)
- es müssen mindestens zwei Treppen eingebaut werden
- die Treppen dürfen nicht steiler als 45° gebaut werden
- die Länge der Grube muss so gewählt werden, dass nicht beide Ausgänge mit dem längsten möglichen Fahrzeug verstellt werden
- zwischen mehreren Fahrzeugen müssen Ausstiege möglich sein (Einhakleitern oder Anlegeleitern)
Das bedeutet, man muss auch die Länge der Grube entsprechend wählen. In den meisten Fällen wird bie privaten Gruben wahrscheinlich nur ein Fahrzeug über der Grube stehen – dennoch muss die Grube so groß geplant werden, dass dann immer noch beide Ausstiege frei sind.
Damit keine Personen in die Grube fallen können, wenn kein Fahrzeug darüber steht, sind die Gruben außerdem entsprechend abzusichern. Eine Abdeckung mit Bohlen, Rosten oder ausreichend tragkräftigen Rollos ist hier notwendig. Alternativ kann auch mit Schutzgeländern umwehrt werden, die man entsprechend anbringt, wenn kein Fahrzeug über der Grube steht.