Flach-, Schräg- und Steildächer
Wenn ein Dach begrünt wird, das ein Gefälle aufweist, handelt es sich in fast allen Fällen um eine extensive Bepflanzung. Ab etwa fünf Grad Neigungswinkel sind Dachflächen nicht mehr begehbar, sofern keine Podeste oder Stufenkonstruktion montiert werden. Mit größer werdendem Steigungswinkel ändern sich die Anforderungen an die Drainage und die Befestigung der Pflanzschicht.
Dächer werden nach ihren Neigungswinkeln in folgende Kategorien unterteilt:
- Flachdach zwei bis fünf Grad Gefälle (fünf Grad entsprechen neun Prozent)
- Schrägdach fünf bis 15 Grad Gefälle (15 Grad entsprechen 27 Prozent)
- Steildach ab 15 Grad Gefälle
Jede Neigung stellt spezielle Anforderungen
Zwei entscheidende Eigenschaften müssen konstruktiv beachtet werden:
1. Das Ablaufen des Wassers aus Niederschlägen
2. Der dauerhafte Halt der Vegetationsschicht bei jeder Witterung
Auf Dachneigungen bis etwa dreißig Grad werden Gründächer relativ standardisiert angelegt. Ab etwa 15 Grad ist eine Schubsicherung erforderlich, die die Bepflanzung und Erde beziehungsweise das Substrat vor dem Abrutschen schützt. Flachdächer ohne oder bis zu zwei Grad Neigung müssen mit speziellen und verstärkten Abdichtungen versehen werden.
Auf einem Schrägdach (fünf bis 15 Grad) ist die auf flacheren Dächern vollflächige Entwässerung nicht notwendig. Allerdings müssen an den Traufen Vorkehrungen getroffen werden, um das schnell ankommende Wasser in angepasster Menge abzuleiten.
Die Höhe das Gründachaufbaus kann durch die Installation von Schubschwellen ansteigen. Die Stütz- und Trägerelemente halten den Pflanzgrund und dürfen gleichzeitig den Wasserablauf nicht behindern. Die Oberfläche der Pflanzerde oder des Substrats bedeckt die Schubschwellen bündig oder überragt sie bis zu zwei Zentimeter.
Spielraum bei der Planung und Konstruktion entsteht durch drei Möglichkeiten, die Schubkräfte „einzufangen“ und abzutragen. Neben Schubschwellen auf der Fläche können auch auf dem First oder an den Traufen entsprechende Elemente montiert werden.