Pflicht zum Vermessen?
Grundsätzlich muss man Grundstücke, die man erwirbt, nicht vermessen lassen. Sinnvoll kann ein Vermessen aber in einigen Fällen dennoch sein:
- wenn man nur einen Teil einer Liegenschaft kauft
- wenn an der Örtlichkeit keine Grenzmarken (Grenzsteine) mehr vorhanden sind
- wenn Sie der Meinung sind, Grenzsteine stehen an der falschen Stelle
- wenn ein Zaun- oder Gebäudeverlauf nicht passend zu den Grundstücksgrenzen erscheint
In solchen Fällen hilft eine Vermessung durch ein Vermessungsbüro in jedem Fall dabei, Sicherheit über den Verlauf der Grundstücksgrenzen zu erlangen. Das Vermessungsbüro nimmt dann eine sogenannte Grenzanzeige vor.
Grenzanzeige und Grenzvermessung
Eine Grenzanzeige ist das einfachere Verfahren. Hierbei werden nur mithilfe der Unterlagen aus dem Kataster die Grenzen vermessen und vorhandene Grenzzeichen farbig markiert und nicht vorhandene durch Pfählchen angezeigt. Das Verfahren ist nur dann anwendbar, wenn es keine Differenzen mit den Nachbarn gibt, die beseitigt oder gelöst werden müssen und die Grenzen bereits festgestellt sind.
Beim sogenannten hoheitlichen Verfahren, das wesentlich teurer ist, werden auch Erklärungen der Nachbarn zum Grenzverlauf entgegengenommen und alle Mängel an der sogenannten Abmarkung beseitigt. Dieses Verfahren heißt auch Grenzvermessung.
Dabei können auch bisher noch nicht festgestellte Grenzen ermittelt und rechtsverbindlich von den Nachbarn angenommen werden. Sollten in der Realität Differenzen zu den Katasterunterlagen auftauchen, werden diese in einem amtlichen Vermessungsverfahren beseitigt. Die Grenzvermessung ist dabei das Ausgangsverfahren.
Vermessungskosten
Wie hoch die Kosten für eine Grenzvermessung sind, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Jedes Bundesland hat eine amtliche Gebührenordnung für Vermessungskosten. In der Regel setzen sich diese Kosten aus einem Sockelbetrag und sogenannten Bodenkosten zusammen.
Einfache Grenzanzeigen werden dagegen im Allgemeinen nach der (günstigeren) HOAI abgerechnet. Auch dort gibt es festgelegte Sätze für die Kosten bei Vermessungsarbeiten.