Gesetzliche Vorgaben
Zunächst gilt es, das Grundstück richtig einzufrieden. In vielen Bundesländern besteht sogar eine Pflicht zur Einfriedung. Erkundigen Sie sich aber in jedem Fall in Ihrem zuständigen Bauamt, was als Einfriedung zulässig ist – auch bestehende Regeln des Nachbarrechts eines Bundeslandes kann eine Kommune, etwa durch den Bebauungsplan, noch zusätzlich einschränken oder abändern.
Als Alternative zu Zaun oder Mauer können Sie auch eine sogenannte Grenzbebauung gemeinsam mit dem Nachbarn vereinbaren. Das kann beispielsweise sein:
- eine Hecke direkt auf der Grenzlinie oder Beerensträucher, die gemeinsam genutzt werden
- eine kleine, gemeinsam genutzte Mauer
- eine gemeinsam genutzte Einfahrt
- eine gemeinsam genutzte Unterstellmöglichkeit für Mülltonnen
Sie können auch einen größeren, über die Grundstücksgrenze reichenden Bereich des Gartens für eine gemeinsame Nutzung vorsehen – etwa als Spielplatz für die Kinder oder als „Nachbarschaftsterrasse“. Für solche Grenzbebauungen gibt es allerdings auch gesetzliche Vorschriften, die immer eingehalten werden müssen. Auch für gemeinsame Nutzung gibt es Rechtsvorschriften (z.B. Änderung nur im beiderseitigen Einvernehmen). Halten Sie sich daran, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Gartenbereiche abtrennen
Zum Beginn der Gartenplanung sollten Sie zunächst einmal Ihr Grundstück gedanklich in Bereiche trennen und dabei die wichtigsten Dinge berücksichtigen, die Sie gerne in Ihrem Garten haben möchten. Einige Vorschläge:
- Abstellplatz für das Auto, Carport oder Garage
- Abstellplatz für Mülltonnen (am besten im Schatten und nahe der Tür)
- Terrasse
- Grillplatz
- Kinderspielplatz (optimal ist ein Bereich, der vom Haus aus gut sichtbar ist)
- Beetbereich
- Gartenteich
- Schwimmteich oder Pool
- Bereiche mit Obstbäumen
- „Ruhe-Oasen“
- nicht einsehbarer Bereich zum Sonnen
- Naturwiese, die nicht gemäht wird („Schmetterlingsparadies“)