Je älter die Quelle der Messergebnisse, desto eher falsch
Auch auf großen Grundstücken werden zentimetergenaue Grenzen ermittelt und im Liegenschaftskataster verzeichnet. Aus diesem Eintrag wird eine weitere Erfassung ins Grundbuch aufgenommen. In Neubausiedlungen und eher bautechnisch verdichteten Gebieten ist auf die Grundstückslinien in den meisten Fällen Verlass.
Es ist allerdings nicht immer überliefert, aus welchen Vermessungen die Maße stammen. Insbesondere in ländlichen Gebieten und in Österreich wurden viele Messergebnisse aus habsburgischen oder preußischen Vermessungen übertragen. Das führt mancherorts zu Abweichungen gegenüber der tatsächlichen Ist-Lage.
Gebietsreformen oder Großbauprojekte können Linien verschieben
Auch können Bautätigkeiten oder sonstige Eingriffe in die Landschaft falsch vermessene Grundstücksgrenzen verursachen. Da bei Grenzbebauung an und auf der Grundstücksgrenze schon wenige Zentimeter Überbau zu baurechtlichen Konsequenzen führen, müssen die exakten Linien bekannt sein.
Wie die Linie der Grundstücksgrenze ermittelt wird
Auf einem vermessenen Grundstück werden Grenzsteine als Markierung gesetzt. Die meisten Steine (außer alte, schon fast antik zu nennende Überbleibsel) besitzen auf der Oberseite eine exakte Markierung in Form eines runden Punktes oder eines Kreuzes. Dieser Mittelpunkt des Grenzsteins stellt die exakte Grenze dar.
Die Grundstückslinie muss zwischen zwei benachbarten Grenzsteinen exakt von diesen jeweiligen Markierungen als Luftlinie gezogen werden. Im Liegenschaftskataster werden diese Linien mit roter Farbe eingetragen.
Abstände oder gemeinsame Grenzanlage
Von der Linie werden die Abstände für erlaubte Grenzbebauung gemessen. Eine bauliche Anlage oder ein Baum wird bis zu der jeweiligen Mitte gemessen.
Wenn die Linie von einer baulichen Anlage (Mauer, Zaun) oder einer Pflanze (Baum, Hecke) geschnitten wird, entsteht eine gemeinsame Grenzanlage. Dieser Schnitt muss nicht in der Mitte des Bauwerks oder Stamms liegen.