Eingrenzung der Fläche der Eigentums
Grundstücke und Unterteilungen auf großen Grundstücken durch eine Parzellierung werden vermessen und von Amts wegen mit Markierungen versehen. Das Ergebnis der Vermessungen und das entsprechende Abmarken (Markieren) werden in das Liegenschaftskataster und ins Grundbuch eingetragen. Für den Grundbucheintrag ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Die Markierungspunkte werden am Grundstück eingemessen und an jeder Stelle gesetzt, an dem eine gerade Grenzlinie die Richtung ändert. So entsteht aus den jeweiligen Luftlinien zwischen zwei Markierungen die exakte Grenzlinie. Stimmen Grenzmarkierungen und der Eintrag im Liegenschaftskataster überein, ist kein Rechtsweg beschreitbar.
Abmarkungspflicht regeln die Bundesländer
Unter Anwendung des Paragrafen 70 des Grundgesetzes fällt das Regeln der Abmarkungspflicht den Bundesländern zu. Außer in Berlin, Hamburg und Niedersachsen existieren in jedem Bundesland Abmarkungspflichten.
Als Unterregel differenzieren einige Kommunen und Städte das Abmarken in Genauigkeitsklassen. Mit der sinkenden Enge und absteigendem Wert der Bebauung und Lage von Grundstücken erhöht sich die Toleranz bezüglich Messergebnissen. In eng bebauter Innenstadtlage kommt es auf Millimeter an, in großzügig angelegten Vororten reichen Zentimeter.
Die Markierung darf nicht überbaut werden
Es kann sich als schwierig gestalten, eine gemeinsame Grenzanlage auf einer Grundstücksgrenze zu bauen und zu gestalten und den Grenzstein beziehungsweise die Markierung nicht zu überbauen. Das Überbauen stellt mindestens eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn der Nachbar übervorteilt wird, kann es sogar einen Straftatbestand erfüllen.
Eine Maueraussparung kann der Vorschrift genügen. Die Grenzmarkierung muss aber von beiden Grundstücken aus erreichbar und sichtbar sein. Es lohnt sich gegebenenfalls, bei der örtlichen Baubehörde nachzufragen, ob eine der folgenden alternativen Markierungen zugelassen sind:
- Grenzmarken
- Kunststoffrohrmarken
- Messingbolzen
- Metallplatten
- Stahlanker
- Stahlnägel