Muss die Grundwasserabsenkung in der Baugrube genehmigt werden?
Die Wasserhaltung in der Baugrube ist der Unteren Wasserschutzbehörde anzuzeigen. In der Regel ist eine Grundwasserabsenkung ab einer Höhe von 50 Zentimeter über der Baugrubensohle erforderlich. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist in bestimmten Fällen nicht erforderlich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Absenkung bei offener Wasserhaltung (bis zu vier Wochen) nicht mehr als einen Meter beträgt
- Es handelt sich um Probeentnahmen
- Es handelt sich um kleinräumige Absenkungen, beispielsweise für einen Schacht
- Es dürfen keine setzungsempfindlichen Bodenschichten vorhanden sein
Wie lange dauert eine Grundwasserabsenkung einer Baugrube?
Die Wartezeit auf eine wasserrechtliche Genehmigung beträgt zwischen vier Wochen und drei Monaten. Der Antrag umfasst in der Regel folgende Formulare:
- Antragsformular der Gemeinde oder Stadt
- Begründung und wassertechnische Berechnung des Absenktrichters
- Einleitungsplan in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer
- Geographische Skizze des Grundstücks
- Lageplan der Brunnen und Drainageleitungen (gegebenenfalls Pumpen)
- In einigen Gemeinden/Städten wird eine biochemische Grundwasseranalyse verlangt
- Zeitplan für die Entwässerung der Baugrube
- Bei größeren Projekten sind hydrogeologische Untersuchungen erforderlich
Was kostet eine Grundwasserabsenkung in der Baugrube?
Für die wasserrechtliche Genehmigung können je nach Standort und Situation hohe Kosten anfallen, die im Baubudget oft nicht berücksichtigt werden. Als grobe Orientierung gelten folgende Werte:
- Bemessung und Erläuterungsbericht der Wasserhaltung 2.000 bis 3.000 Euro
- Biochemische Grundwasseruntersuchung 1.000 bis 2.000 Euro
- Gebührenbescheid für die Genehmigung etwa 3.000 Euro
- Einbau einer offenen Wasserhaltung 4.000 bis 5.000 Euro
- Einbau einer geschlossenen Wasserhaltung 25.000 bis 30.000 Euro
- Gegebenenfalls Kampfmittelfreimachung/Sondierung etwa 1.000 Euro
- Wasserentnahmegebühr nach Abschluss der Wasserhaltung (abhängig von der geförderten Menge)
Was ist bei der Grundwasserabsenkung der Baugrube zu beachten?
Bei einer Grundwasserabsenkung verändert sich das statische Verhalten des Bodens. Durch Austrocknung können Setzungen und Spannungen entstehen, die im ungünstigsten Fall zu Rissen in benachbarten Bauwerken und Gründungen führen können. Fehlerhafte Wasserhaltung kann zu Auftriebskräften führen, die bestehende und neue Gründungen gefährden. Austrocknender Boden verändert sich physikalisch. Das so genannte Korngerüst des Bodens kann die gröberen Sandkörner nicht mehr vor dem Absacken schützen und der Boden setzt sich. Das Abdecken der Baugrubehilft, Grund-, Regen- und Schichtenwasser auseinanderzuhalten.