Haftungsrechtliche Seite
Nach Erkenntnissen der Berufsgenossenschaften sind etwa 65 Prozent aller Unfälle auf Treppen auf ein Fehlverhalten des Nutzers zurückzuführen. Hektik und Eile sind dabei neben Unachtsamkeit besondere Ursachen. Daher versuchen vor allem Arbeitgeber, das Verhalten ihrer Mitarbeiter zum Positiven hin zu verändern.
Sinnhaftigkeit vermitteln
Damit die Beschäftigten die Treppe also aufmerksam und vorsichtig nutzen, sollten sie unterwiesen werden. Außerdem kann tatsächlich ein entsprechendes Hinweisschild hilfreich an die Nutzung des Handlaufs erinnern. Vor allem auch beim Transport von Gegenständen oder Büromaterial wird sonst häufig vergessen, eine Hand am Handlauf zu behalten.
Abwehrhaltung und Verweigerung
Leider führt bei manchen Menschen, besonders wenn sie sich ohnehin nicht besonders wohl in dem Unternehmen fühlen, die Kennzeichnung “Bitte Handlauf benutzen” zu einer starken Verweigerungshaltung. Dann liegt das Problem natürlich an einer ganz anderen Stelle im Unternehmen, äußert sich jedoch in der Unfallstatistik für Treppen.
Arbeitsstättenverordnung
Treppen oder Laderampen müssen sicher und leicht zu begehen sein und dürfen die Beschäftigten nicht gefährden, daher sind an Treppen auch grundsätzlich Handläufe entsprechend der Vorschriften zu installieren. Damit eine Treppe sicher zu begehen ist, muss der Handlauf genutzt werden.
Keimresistenz
Auf Edelstahl und Kupfer können sich Keime nicht gut halten. Selbst hochresistente Keime überleben auf einem Handlauf aus Edelstahl oder Kupfer nicht auf Dauer. Daher kann mit einem entsprechenden Material allen Ängsten in dieser Hinsicht gut entgegengewirkt werden.
Im Falle von Kupfer ist das Material laut Studien sogar keimabtötend. Daher wird zum Beispiel bei der Verwendung in Krankenhäusern Kupfer für Handläufe und Türklinken empfohlen. Bei einer Unterweisung der Mitarbeiter sollte daher besonders auf dieses Thema eingegangen werden.