Welche Mängel hat die Bausubstanz im Haus der 50er Jahre?
Es gibt kaum einen Baumangel, der nicht in Häusern der 50er Jahre auftritt. Zu dünnes Mauerwerk, nicht behebbare Wärmebrücken und eine unzureichende statische Lastabtragung kommen oft einem Abrissurteil gleich. Dach und Fenster müssen fast ausnahmslos komplett erneuert werden. Balkone bestehen meist aus auskragenden Betonplatten, die sich entkoppelt werden können. Das Mauerwerk ist nicht nur dünn, sondern besteht häufig aus Hohlblocksteinen. Im Keller- und Sockelbereich treten häufig Feuchtigkeitsschäden auf. Die Haustechnik, Elektro- und Sanitärinstallation muss komplett erneuert werden.
Welche Bausubstanz im Haus der 50er Jahre lässt sich retten?
Bei einem entkernten Haus aus den 50er Jahren kann die Gebäudeskelettkonstruktion im Rohbauzustand eine ausreichende bauphysikalische Qualität aufweisen, um darauf aufbauend saniert zu werden. Auch die Gebäudesohle mit Fundament und gegebenenfalls Keller kann von geschickten Erbauern so gut ausgeführt worden sein, dass kleinere Eingriffe ausreichen, um sie zu erhalten. Dabei ist immer zu beachten, dass eine energetische Komplettsanierung möglich ist. Je nach Objekt können Stahlbetondecken oft und Holzbalkendecken manchmal erhalten bleiben. Alle Bauteile sind auf Schadstoffe zu untersuchen.
Warum macht die Bausubstanz ein Haus der 50er unverkäuflich?
Viele Häuser aus den 50er Jahren sind inzwischen vererbt worden. Die Erben wollen die Gebäude verkaufen, weil sie woanders wohnen. In den Kaufangeboten wird die Bausubstanz als eigener Wert zum Grundstückswert hinzugerechnet. Nach einer Prüfung kann sich jedoch herausstellen, dass ein Abriss die einzig sinnvolle Maßnahme ist. Architekten beurteilen jedes Objekt danach, ob es nach der Sanierung in etwa den Verkehrswert erreicht, den die Investition inklusive Grundstück gekostet hat. Ein schlechter und unveränderlicher Grundriss verstärkt den Abrissgedanken.
Zählt die Bausubstanz im Haus der 50er als Altbau?
Der Begriff Altbau ist nirgends verbindlich definiert. Ab wann ein Haus als Altbau gilt, ergibt sich aus dem allgemeinen Sprachgebrauch. In der Regel werden Häuser, die vor 1949 gebaut wurden, als Altbau bezeichnet. Die Bausubstanz der 50er Jahre weist bereits modernere Gestaltungselemente wie niedrige Decken, Einbaubäder und kleine Fenster auf. Gleichzeitig können aber auch noch altbautypische Elemente wie steile Dachneigungen und Treppen, auf Sand gegründetes Mauerwerk und Kellerwände aus Bruchsteinen und Schutt vorhanden sein.