Nur im Innenbereich oder mit äußerer Veränderung
Beim Ausbauen eines Hauses kann grob in zwei Vorgehensweisen unterschieden werden:
1. Keine das Äußere des Hauses verändernde Maßnahmen
2. Form- und Größenveränderung des Gebäudes im Außenbereich
Während beim Beschränken auf den Innenbereich vorhandener Raum erschlossen oder umgewidmet wird, wird durch Erweitern neuer und zusätzlicher Wohnraum gewonnen. Für den Innenausbau muss meist keine Baugenehmigung erteilt werden, sofern bauphysikalisch keine Veränderungen entstehen.
Umbauten im Innenbereich
Häufig besitzen alte Häuser unvorteilhafte Wandverläufe und Grundrisse. Nicht tragende Wände können herausgenommen werden, um Räume zu verbinden. Dabei müssen die statischen Notwendigkeiten beachtet werden. Gegebenenfalls muss durch Abstützen mit senkrechten oder waagerechten Trägern die Stabilität erhalten werden.
Dachgeschoss
Ein Dachboden lässt sich bei ausreichender Größe gut zu attraktivem Wohnraum beispielsweise mit Ateliercharakter ausbauen. Da in diesem Zuge neue Fenster erforderlich werden, entsteht in der Gebäudehülle eine Außenwirkung. Gauben zählen zu baulichen Veränderungen, die der Aufstockung nahekommen.
Im Mittelpunkt des Dachausbaus steht die Dämmung. In den meisten Fällen sind die Geschossdecken gedämmt. Die Dämmung muss beim Ausbau zwischen die Sparren verlegt werden. Je nach Dachart und Deckung kann ein Aufdoppeln des Dachstuhls erforderlich werden, um die notwendige Dämmwirkung zu erzielen.
Kellergeschoss
Kellerräume lassen sich durch Beheizung, Dämmung und Trockenlegung zu Wohnraum ausbauen. Zu klären ist, ob die Deckenhöhe ausreicht. Folgende Faktoren bestimmen den Aufwand und die Realisierungsmöglichkeiten:
- Fenster beziehungsweise Licht- und Luftzugang (Schächte, ebenerdige Oberlichtfenster)
- Sanitäranschlüsse für Bad, Toilette, Küche und WC
- Abdichten gegen Druck- und Stauwasser aus dem umgebenden Erdreich
Ähnliche Bedingungen herrschen für das Ausbauen einer im Gebäude integrierten Garage zu Wohnraum.
Anbauten und Erweiterungen
Gemauerte Anbauten müssen entsprechend des örtlichen Bebauungsplans genehmigt werden. Für das Entfernen ganzer Wände aus der bisherigen Gebäudehaut sind statische Gutachten notwendig. Bei reinen Türdurchstößen kann der Aufwand wesentlich geringer ausfallen.
In vielen Fällen ist eine Genehmigung für einen Wintergarten leichter zu erhalten. Im Prinzip handelt es sich um ein angelegtes Gewächshaus, das vor eine Außenwand gesetzt wird. Typische Platzierungen können eine Terrasse oder ein Balkon sein. Auch ein selber gebautes Hausvordach mit Wänden kann beispielsweise zu einem Ausbau und der Erweiterung der Diele im Eingangsbereich dienen.
Aufstockung
Baulich am aufwendigsten ist das Aufstocken eines Hauses. Ein Satteldach kann angehoben werden, um die Seitenwände zu erhöhen oder sogar eine volle Geschosshöhe hinzuzugewinnen.