Baurecht und Erlaubnisfähigkeit prüfen
Natürlich muss vor jeder Idee des Erweiterns die baurechtliche Grundlage geprüft werden. Folgende Faktoren spielen bei der Genehmigungsfähigkeit durch die Baubehörde eine Rolle:
- Lokale Vorschriften im Bebauungsplan
- Größe des Grundstücks und Entfernung der Grundstücksgrenzen
- Optische Wirkung auf die Nachbarschaft einschließlich Schattenwurf
- Anteil und Erlaubnis des Umfangs versiegelter Bodenflächen
- Dachaufbau und Möglichkeit des Anhebens (einschließlich Zugang durch Kran)
- Gegebenenfalls Ergänzung von Installationen für Abwasser, Frischwasser und Heizung
In einer Bauvoranfrage werden Erweiterungspläne geprüft und deren gesetzliche und rechtliche Machbarkeit abgelehnt oder bestätigt.
Architektonische und bauliche Möglichkeiten
Beim Ausbauen eines Hauses können seitliche Ergänzungsbauten oder das Aufstocken unter dem Dach vorgenommen werden. Anbauten an den Seiten lassen sich auf folgende Arten vornehmen:
- Im Erdgeschoss ummauerten Raum an eine Außenwand mit Tür- oder Wanddurchbruch
- Auf der Erdgeschosserweiterung eine Dachterrasse aufsetzen
- Vorgesetzter Balkon/Terrasse auf Stützpfeilern in Obergeschoss
- Balkon oder Terrasse im Stil eines Gewächshauses als Wintergarten
- Gauben in Schrägdach ausbauen
- Ein oder mehrere Erker vor durchgebrochene Außenwände
- Container an Hauswand ansetzen
- An Hanglage Haus ausschachten und Wohnfront schaffen
Wenn eine Ausdehnung des Grundrisses nicht möglich ist, kann durch Aufstocken der Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnraum ermöglicht werden. Möglich ist auch das Einziehen eines komplett neuen Geschosses. Dafür muss ein Satteldach angehoben werden oder ein Dachstuhl demontiert und erneut errichtet werden.
Gauben stellen eine meist vorteilhaftere Alternative dar, da der Dachstuhl meist ohne Demontage verändert werden kann. Wenn die Statik des Gebäudes den Eingriff erlaubt und möglich macht, kann die Dachgeschossdecke herausgenommen werden. Die Erweiterung des Hauses ist dann allerdings nur optischer Natur.