Meist ist keine Genehmigung notwendig
Zunächst die gute Nachricht: In vielen Bundesländern ist keine Genehmigung für den Hausabriss notwendig. Gewisse Vorschriften sind aber zu beachten, denn keine Gemeinde will, dass wahllos irgendwelche Häuser entfernt werden.
Außerdem benötigen Sie eine Abrissgenehmigung, wenn Sie ein denkmalgeschütztes Haus oder ein Haus in einem Sanierungsgebiet entfernen wollen. Dann müssen Sie zunächst bei der Denkmalschutzbehörde beantragen, dass der Denkmalschutz aufgehoben wird, beispielsweise, weil das Gebäude nicht zu retten ist. Bei einem Haus im Sanierungsgebiet hingegen wenden Sie sich an die Sanierungsbehörde.
Ein Sonderfall gilt, wenn Sie einen Teil abreißen wollen, um beispielsweise dort einen neuen Anbau zu bauen. Dann benötigen Sie unter Umständen eine Abrisserlaubnis und natürlich eine Baugenehmigung.
Abriss anzeigen
Wichtig ist auch, dass sie den Abriss immer beim Bauamt anzeigen, sonst müssen Sie mit einer hohen Strafe rechnen.
Bei den zuständigen Ämtern gibt es Formulare, auf denen Sie den Abriss kurz anzeigen können, wenn Sie sich entscheiden, keine Sanierung vorzunehmen. Dort ist zu beschreiben, um welches Haus es sich handelt und wann der gewünschte Abrisstermin ist.
Das Bauamt meldet sich nach der Anzeige bei Ihnen, um den Abbruch zu bestätigen. Oder sie meldet, dass das Haus nicht oder nur unter gewissen Umständen abgerissen werden darf.
Einige Bundesländer fordern auch, dass die Abrissfirma ein Formular ausfüllt, mit dem sie bestätigt, dass sie zu dieser Arbeit befähigt ist. Wollen Sie das Haus in Eigenleistung abreißen, müssen Sie ebenfalls auf einem Formular glaubhaft machen, dass Sie das können, ohne die Umgebung zu gefährden, und dass Sie sich über die Entsorgung Gedanken gemacht haben. Aber manchmal ist ein Abbruch in Eigenleistung eben nicht möglich.