Stromübergabe an der Grundstücksgrenze
Kaum einer kennt nicht diese etwa zwei Meter hohen grauen Kästen, die an mancher Grundstücksgrenze stehen. In ihnen ist der Übergabepunkt des Stroms aus dem öffentlichen Versorgungsnetz in die Gebäude- und Grundstücksversorgung untergebracht. Auch wenn die Mehrheit nur für Strom zuständig sind, gibt es das gleiche Prinzip für Gasanschlüsse.
Der Hausanschlusskasten wird bevorzugt und gerne im Gebäude, beispielsweise im Keller, angebracht. Da dieser Anschluss vielen baurechtlichen Regeln unterworfen ist, kann er nicht immer im Haus platziert werden. Ein wichtiger Aspekt ist die gute Erreichbarkeit ähnlich wie bei der Entscheidung für einen Briefkasten am Haus oder an der Grundstücksgrenze.
Gründe für den Außenstandort
Es gibt eine ganze Reihe von Gegebenheiten, die den Standort an der Grundstücksgrenze sinnvoll machen:
- Temporär bewohnte Gebäude, Grundstücke und Liegenschaften
- Keine Unterkellerung oder sonstiger Montageraum vorhanden
- Zu kleine Räume im Gebäude, die gesetzlich geforderten Freiräumen nicht entsprechen
- Eingeschränkte oder Nichterreichbarkeit des Gebäudeinneren
- Eingeschränkte oder nicht vorhandene Gebäudeeinführung
Anders als beispielsweise bei einer Wärmepumpe an der Grundstücksgrenze geht von einem Hausanschlusskasten keine Geräuschentwicklung aus.
Hausanschlusssäule oder Hausanschlusskasten
Die Versorger bieten zwei Varianten für den Versorgungsanschluss an der Grundstücksgrenze an. Die Hausanschlusssäule führt den Strom lediglich in das Gebäude zum Stromzähler. Sie wird selten gewählt, da die oben genannten Gegebenheiten für den Außenstandort auch den Zähler nicht ausschließen. Ein Hausanschlusskasten oder auch Zähleranschlussschrank enthält den Zähler. Der Zähler kann in Abwesenheit der Bewohner ohne Geländezutritt abgelesen werden. Säulen bleiben meist Eigentum des Versorgers, Schränke gehen in den Besitz des Versorgten über.