Gebohrte Tiefbrunnen üblich
Wenn ein Hausbrunnen sowohl Brauch- als auch Trinkwasser liefern soll, reicht ein einfacher Grundwasserbrunnen in den meisten Fällen nicht aus. Die oberflächennahen Wasser führenden Schichten erfüllen selten den Qualitätsanspruch an die Sauberkeit des Wassers nach der deutschen Trinkwasserverordnung.
Wer eine vollständig autarke Wasserversorgung durch den Hausbrunnen zum Ziel hat, muss sich unter den Brunnenarten im Normalfall für einen Bohrbrunnen entscheiden, oft sogar für einen Tiefbrunnen. Die übliche Tiefe der ersten Wasser führenden Bodenschicht liegt in den meisten Fällen zwischen drei und fünf Meter. Bohr- und Tiefbrunnen haben theoretisch keine Tiefenbegrenzung und so kann die Brunnentiefe den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Verordnungen und Gesetze
Mehrere Erdschichten über der angezapften Grundwasserschicht, Tiefenwasser oder einer Wasserader, dienen als Filter für einsickerndes Regenwasser. In vielen Fällen erfüllt das Wasser aus Tiefen ab rund zehn Metern die hygienischen Bedingungen, die eine Trinkwassernutzung zulassen.
Geklärt werden muss die Zulässigkeit der Montage eines von der öffentlichen Wasserversorgung unabhängigen Kreislaufs. Jeder Brunnen gleich welcher Tiefe oder Nutzungsart muss angemeldet werden. Gesundheitsämter und Wasserbehörden sind hierfür zuständig. Die Regeln, Verordnungen und Gesetze weichen regional voneinander ab. Zu klären sind folgende Punkte:
- Existiert ein kommunaler Anschluss- und Benutzungszwang?
- Welche Koppelung von verbrauchtem und abgeleitetem Wasser gibt es?
- Wie gestaltet sich der Kostenschlüssel für die Ermittlung von Abwassergebühren?
- Welche Analysen, Begehungen und regelmäßige Kontrollen sind vorgeschrieben?
- Welchen Umfang muss die Brunnengenehmigung aufweisen?
- Welche bautechnischen Vorschriften müssen eingehalten werden?
Zusatznutzen und Betriebskontrollen
Ob sich ein Hausbrunnen, beispielsweise im Keller, lohnt, hängt von der örtlichen Wasserqualität, den kommunalen Vorschriften und dem zu erwartenden Verbrauch ab. Häufig steigt die ökonomische Effizienz, wenn die diversen Anschlussmöglichkeiten eines Brunnens ausgenutzt werden. Der Hausbrunnen kann zusätzlich als Wärme- und Kälteleiter für biothermische Anlagen genutzt werden.
Um die dauernde Wasserqualität in hygienischer Hinsicht zu gewährleisten, können die örtlichen Gesundheitsämter entweder eigene Wasserproben nehmen und untersuchen lassen, das Landesamt für Verbraucherschutz beauftragen oder vom Brunnenbetreiber die regelmäßige Beibringung eines Gutachtens durch ein zugelassenes Labor fordern.
In diesem Zusammenhang können beispielsweise auch Maßnahmen zur Säuberung und Sanierung von Hausbrunnen verlangt werden. Bakterienbefall wird durch das Chloren eines Brunnens bekämpft und gegebenenfalls müssen umfangreichere Maßnahmen ergriffen werden, um die Genehmigung des Betreibens nicht zu verlieren.