Hausfinanzierung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau hat vor allem zum Ziel, energieeffizientes Wohnen zu fördern. Darum wird der Kauf eines den modernen Energiestandards entsprechenden Hauses oder einer Wohnung mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 15.000 Euro belohnt.
Außerdem stellt die KfW Kredite ab einem Jahreszins von 0,75 % bereit, vor April 2016 bis zu 50.000 Euro, danach sogar bis 100.000 Euro. Diese Finanzierungsform kann für den Kauf oder Bau von Immobilien mit den folgenden Förderstandards beantragt werden:
- KfW-Effizienzhaus 55
- KfW-Effizienzhaus 40
- KfW-Effizienzhaus 40 Plus
- KfW-Effizienzhäuser 70 werden nur noch bis 31. März 2016
Die tatsächlichen Kreditzinsen für Ihren Hauskauf oder Hauskauf orientieren sich am Energieeinsparpotential der jeweiligen Immobilie. Für die 20 bis 30 Jahre währenden Kreditlaufzeiten wird es ab 1. April 2016 eine 20-jährige Zinsbindungsfrist geben.
Welche Anforderungen muss das Haus für die KfW-Förderung erfüllen?
Zur Bewilligung des oben genannten Darlehens muss die Immobilie den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen. Die staatliche Kreditanstalt stellt entsprechende Merkblätter zur Verfügung, die auf der Homepage herunterzuladen sind.
Der Kauf von Ferienhäusern wird durch dieses Produkt nicht gefördert, ebenso wenig stellt die KfW Nachfinanzierungen begonnener oder vollendeter Bauprojekte zur Verfügung.
Staatliche Förderung für Immobilien ohne aktuellen Effizienzstandard
Sie planen, ein Haus zu kaufen, das die oben genannten Energiestandards nicht erfüllt? Dann kommt für Sie vielleicht das Wohneigentumsprogramm der KfW infrage, die mögliche Darlehenshöhe beträgt hier bis zu 50.000 Euro. Der unterste Zinssatz liegt aktuell bei 1,11 % (Ende 2015).
Besonders in Niedrigzinsphasen lohnt sich allerdings der Vergleich mit anderen Kreditangeboten, um herauszufinden, ob die KfW wirklich die beste Finanzierungsvariante bietet. Da der Kapitalbedarf normalerweise ohnehin über die 50.000 Euro hinausgeht, stehen bei Ihnen sicher einige Bankgespräche ins Haus.
Wohn-Riestern zur Hausfinanzierung: Zulagen nutzen
Staatliche Förderung von Wohneigentum läuft nicht nur über die KfW, sondern auch per Wohn-Riester. Bis zu 100 % des auf einen Riester-Vertrag angesparten Vermögens dürfen für den Hauskauf verwendet werden, erkundigen Sie sich bei Ihrem Finanzberater.
Wenn der Hauskauf nicht zu sofort, sondern erst in einigen Jahren geplant ist, lohnt es sich vielleicht für Sie, einen neuen Riestervertrag abzuschließen. Jeder Förderberechtigte erhält 154 Euro pro Jahr als staatliche Zulage (Quelle).
Unter 25-Jährige dürfen sogar noch mit einem zusätzlichen Starterbonus von 200 Euro rechnen. Die Kinderzulage für Eltern beträgt außerdem 185 Euro pro Jahr bei vor 2008 geborenem Nachwuchs und 300 Euro pro Jahr für jüngere Kinder.
Fördermittel einzelner Bundesländer
Auch die Bundesländer bieten staatliche Fördermittel zur Hausfinanzierung an, oft gibt es maßgeschneiderte Angebote für Familien und Menschen mit Behinderungen. Folgende Banken sind je nach angestrebtem Wohnort Ihre Ansprechpartner:
Bundesland | Bank |
---|---|
Hamburg | Investitions- und Förderbank (IFB) |
Bremen | Bremer Aufbau-Bank (BAB) |
Mecklenburg-Vorpommern | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV) |
Schleswig-Holstein | Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) |
Niedersachsen | NBank |
Nordrhein-Westfalen | NRW Bank |
Hessen | Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) |
Saarland | Saarländische Investitionskreditbank (SIKB) / Landesamt für Zentrale Dienste (LZD) |
Rheinland-Pfalz | Investitions- und Strukturbank (ISB) |
Baden-Württemberg | L-Bank |
Bayern | Bayerische Landesbodenkreditanstalt (Bayern Labo) |
Sachsen-Anhalt | Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt |
Sachsen | Sächsische AufbauBank (SAB) |
Brandenburg | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
Berlin | Investitionsbank Berlin (IBB) |
Thüringen | Thüringer Aufbaubank |