Kostenbeispiel: Haushaltshilfe anmelden
Beispielsituation:
- Haushaltshilfe, 20 Stunden pro Monat
- vereinbartes Gehalt 270 EUR
- Verzicht auf Rentenbeitragszahlung
- Steuervorteil größer als Zusatzkosten zum Gehalt
Posten | Preis |
---|---|
Beitrag KV | 13,50 EUR |
Beitrag UV | 4,32 EUR |
Umlage U1 | 2,43 EUR |
Umlage U2 | 0,51 EUR |
Pauschsteuer | 5,40 EUR |
Gesamtkosten | 26,16 EUR |
Steuervorteil | abzgl. 59,23 EUR |
Kostenbestandteile
- Pflicht zur Anmeldung
- Kosten für die Anmeldung
Pflicht zur Anmeldung
Gründe für die Anmeldung. Eine regelmäßige Beschäftigung – auch in geringem Umfang – ohne Anmeldung ist Schwarzarbeit, das gilt auch im Privathaushalt. Wer Personen „schwarz“ beschäftigt, riskiert ein ordentliches Bußgeld von bis zu 5.000 EUR. Das lohnt sich nicht.
Ein weiteres Kostenrisiko besteht überdies: Verletzt sich die „schwarz“ beschäftigte Haushaltshilfe (salopp oft „Putzfrau“, etwas freundlicher „Reinigungskraft“ genannt) während der Arbeit, zahlt für alle aus dem Unfall entstehenden nicht die gesetzliche Unfallversicherung – sondern Sie als Arbeitgeber. Führt der Sturz der Putzhilfe von der Leiter in den Rollstuhl, haben Sie unter Umständen bis an das Lebensende der Dame beträchtliche monatliche Rentenzahlungen unter ihren Fixkosten.
Folgen der Anmeldung. Eine angemeldete Haushaltshilfe hat – wie jeder andere Arbeitnehmer auch – einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und einen Urlaubsanspruch. Das sollte man bei der Planung der Tätigkeit bedenken und gegebenenfalls für leicht verfügbaren Ersatz sorgen, wenn die Haushaltshilfe einmal für längere Zeit ausfällt.
In Deutschland gilt zudem verpflichtend Mindestlohn – darunter darf man niemanden bezahlen, auch im Privathaushalt und auch mit dem Einverständnis des Arbeitnehmers nicht. Ab Oktober 2022 gelten damit 12 EUR pro Stunde als absolute Lohn-Untergrenze.
Kosten für die Anmeldung
Bei den Kosten muss man zunächst einmal unterscheiden, ob das Arbeitsentgelt noch im Bereich eines Minijobs liegt (unter 520 EUR monatlich) – oder darüber.
Haushaltshilfe im Minijob
Liegt das Arbeitsentgelt für die Haushaltshilfe im Bereich eines Minijobs, also unter 520 EUR monatlich, kann die Anmeldung relativ einfach bei der Minijob-Zentrale in Essen erfolgen. Dafür sind nur die eigenen Daten und die Daten des Arbeitnehmers erforderlich, die man aus dem geschlossenen Arbeitsvertrag entnehmen kann. Die Anmeldung kann auch online erfolgen und ist – anders als vieles andere in Deutschland – dabei sogar relativ benutzerfreundlich und unkompliziert.
Der Abschluss eines Arbeitsvertrags ist in jedem Fall dringend ratsam – darin festgehalten werden sollten nicht nur die vereinbarten Arbeitszeiten und der vereinbarte Arbeitslohn, sondern auch der Aufgabenbereich und der genaue Umfang der vereinbarten Tätigkeiten. Das sorgt für Sicherheit auf beiden Seiten und vermeidet unnötige Streitereien.
Zu bezahlende Kosten. Als Arbeitgeber muss man eine Reihe von Abgaben leisten. Die Prozentsätze werden dabei vom vereinbarten Arbeitslohn ermittelt.
Prozentsatz | Art der Aufwendung | Hinweis |
---|---|---|
5 % | Beitrag Krankenversicherung | verpflichtend |
18,6 % | Beitrag Rentenversicherung | kann gegebenenfalls entfallen |
1,6 % | Beitrag Unfallversicherung | verpflichtend |
0,9 % | Umlage U1 | verpflichtend |
0,19 % | Umlage U2 | verpflichtend |
2 % | pauschale Lohnsteuer | verpflichtend |
Die maximalen Ausgaben als Arbeitgeber liegen also bei 14,79 % des Arbeitslohns der Haushaltshilfe.
Die Haushaltshilfe kann gegebenenfalls auf einen Beitrag zur Rentenversicherung verzichten, dann entfällt die entsprechende Zahlung. Leisten Sie als Arbeitgeber den Beitrag zur Rentenversicherung, muss auch die Haushaltshilfe den Arbeitnehmer-Beitrag zur Rentenversicherung von ihrem Arbeitslohn selbst bezahlen. Ansonsten entstehen für die Haushaltshilfe keine Kosten, sie bekommt also ihren Arbeitslohn „netto vom brutto“.
Steuerabsetzung. 20 % der Gesamtkosten, die Sie für ihre Haushaltshilfe geltend machen, können sie als sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistung“ in der Steuererklärung geltend machen, das ist auch bei angestellten Haushaltshilfen möglich.
Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.
Haushaltshilfe verdient mehr als 520 EUR monatlich
In diesem Fall handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, damit gelten völlig andere Regeln. Die Anmeldung bei der Kranken- und der Rentenversicherung ist dann verpflichtend, es sind von beiden Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) Beiträge in voller Höhe zu entrichten. Eine Steuerermäßigung wie beim Minijobber gibt es dann nicht mehr.
Damit hat ihre Haushaltshilfe Abzüge vom Lohn und Sie müssen als Arbeitgeber Beiträge von mindestens 20 % auf den Arbeitslohn entrichten. Sollten Sie dennoch ein reguläres Anstellungsverhältnis mit einem Gehalt von mehr als 520 EUR Arbeitsentgelt monatlich begründen wollten, nehmen Sie am besten die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch, um das Anstellungsverhältnis steuerlich möglichst günstig zu gestalten.
Kostenbeispiel aufwändige Ausführung
Beispielsituation:
- Haushaltshilfe, 40 Stunden pro Monat
- vereinbartes Gehalt 495 EUR
- Verzicht auf Rentenbeitragszahlung
- Steuervorteil größer als Zusatzkosten zum Gehalt
Posten | Preis |
---|---|
Beitrag KV | 24,75 EUR |
Beitrag UV | 7,92 EUR |
Umlage U1 | 4,46 EUR |
Umlage U2 | 0,94 EUR |
Pauschsteuer | 9,90 EUR |
Gesamtkosten | 47,97 EUR |
Steuervorteil | abzgl. 108,59 EUR |
Kosten reduzieren
Um die anfallenden Kosten zu reduzieren und und unnötige Kosten zu vermeiden, bieten sich mehrere Möglichkeiten:
- Steuervergünstigung nutzen
- Überlegte Personalauswahl
Steuervergünstigung nutzen
Die Möglichkeit, 20 % der Gesamtkosten als haushaltsnahe Dienstleistung abzusetzen, sollte man unbedingt nutzen – auch wenn das die Steuererklärung etwas komplizierter macht. Der entstehende Steuervorteil ist in vielen Fällen besonders bei geringem Arbeitsentgelt oft höher als das, was man als Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn abführen muss.
Unterstützung beim Absetzen in der Steuererklärung bieten Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine.
Überlegte Personalauswahl
Bei der Wahl der Haushaltshilfe sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, ideal ist es, wenn man sich auf Empfehlungen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis verlassen kann. Eine Haushaltshilfe sollte zuverlässig und ordentlich arbeiten – fällt sie in regelmäßigen Abständen aus, ist die ständige Suche nach Ersatz häufig nervenaufreibend und nicht selten auch teuer. Oft ist es langfristig gesehen sogar günstiger, etwas über Mindestlohn zu zahlen und dafür ordentliche und zuverlässig erbrachte Arbeitsleistungen zu bekommen.
FAQ
Welche Kosten verursacht das Anmelden einer Haushaltshilfe?
In unserem Beispiel fallen für die Haushaltshilfe monatliche Zusatzkosten (neben dem Gehalt) von 26,16 EUR an. Die Abgaben als Arbeitgeber liegen je nach Arbeitsentgelt unterschiedlich, weitere Kostenbeispiele finden Sie in unserem Artikel.
Aus welchen Kostenbestandteilen setzen sich die Kosten zusammen?
Neben dem Arbeitsentgelt sind ein Beitrag zur Krankenversicherung und zur Unfallversicherung, verschiedene Umlagen und Pauschsteuer (pauschale Lohnsteuer) zu bezahlen. Ein Beitrag zur Rentenversicherung kann zusätzlich anfallen (wenn die Haushaltshilfe das wünscht). Mehr zu den einzelnen Kostenbestandteilen erfahren Sie in unserem Artikel.
Wie lassen sich die Kosten senken?
Ein Teil der gesamten Kosten (Gehalt und Abgaben) kann steuerlich als haushaltnahe Dienstleistung abgesetzt werden – das sollte man unbedingt nutzen. Bei der Auswahl der Haushaltshilfe sollte man vor allem auf Zuverlässigkeit achten – unzuverlässiges Personal verursacht nicht nur Ärger, sondern oft auch zusätzliche Kosten. Mehr Tipps zum Senken der Kosten finden Sie in unserem Artikel.