Kostenbeispiel: Hausmeisterservice
Beispielsituation:
- Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen
- Rasenfläche 350 m², zu räumende Fläche (Winterdienst) 15 m²
- beauftragte Arbeiten: Mülldienst, Winterdienst, Rasenmähen, wöchentliche Treppenhausreinigung
Posten | Preis |
---|---|
Mülldienst | 480 EUR |
Treppenhaus | 2.510 EUR |
Rasenmähen | 1.350 EUR |
Winterdienst | 2.255 EUR |
Gesamtkosten | 6.595 EUR |
monatlich | 549,58 EUR |
Kostenbestimmende Faktoren
- Stundenverrechnung
- Kostenumlage an die Mieter / Eigentümer
Rund um ein Mehrfamilienhaus gibt es eine Menge zu tun: regelmäßige Reinigung der Stiegenaufgänge, der Kellergänge und der Außenanlagen sowie der Tiefgarage, kleinere Reparaturen, Aufzugsprüfungen, Bedienung und Überwachung der Heizungsanlage, Gartenpflegearbeiten, Bereitmachung der Müllcontainer für die Abholung, Beauftragen und Überwachen der Brennstoffanlieferung, Winterdienst – damit ist man gut beschäftigt.
Reinigungsarbeiten und Winterdienst-Arbeiten wurden früher zwischen den einzelnen Mietern geteilt, für alle organisatorischen Aufgaben und Reparaturen stand der Vermieter bereit. Heute ist das in vielen Fällen undenkbar – und würde vermutlich von Mietern und Vermieter als regelrechte Zumutung aufgefasst. Für alle diese Tätigkeiten gibt es heute Hausmeisterservices, oder neudeutsch das „Facility Management“, wobei das Facility-Management genau genommen auch Verwaltungstätigkeiten (Schlüsselübergabe, Schlüsselannahme) beinhaltet, zum Hausmeisterservice aber solche Verwaltungsaufgaben aber ganz klar nicht gehören, mit Ausnahme der Durchsetzung der Hausordnung.
Die Kosten für den Hausmeisterservice können im Einzelfall sehr unterschiedlich liegen – je nach Umfang der verlangten Tätigkeiten und individuellen örtlichen Gegebenheiten.
Stundenverrechnung oder Pauschale
Stundenverrechnung. Eine häufig gewählte Verrechnungsweise ist die Verrechnung nach geleisteten Arbeitsstunden. Die Stundensätze liegen je nach Hausmeisterdienst recht unterschiedlich, gewöhnlich kann man von Kosten zwischen 35 und 55 EUR pro Stunde ausgehen.
Bei besonderen Arbeiten, wie beim Winterdienst kann gegebenenfalls eine Bereitschaftspauschale hinzukommen, da der Hausmeister sich auch dann bereit halten muss, wenn es gar nicht schneit.
Pauschale. Gegebenenfalls kann man auch einen Pauschalbetrag für die Leistungen vereinbaren – das vereinfacht die Abrechnung. Zu Problemen kommt es allerdings, wenn man die Kosten auf die einzelnen Mieter umlegen möchte, da Reparaturen aus der Pauschale herausgerechnet werden müssten.
Gegebenenfalls kann man die Pauschale auch gestaffelt vereinbaren: bis zu 10 Stunden wird ein bestimmter Betrag fällig, bei über 10 Stunden bis 20 Stunden ein etwas höherer Betrag. Von professionellen Services werden allerdings eher Pauschalpreise für bestimmte Arbeiten (z.B. Treppenhausreinigung pro Geschoss, Mähen pro m² Rasenfläche, Pauschale für Mülltonnendienst) verlangt als zeitbasierte Pauschalen.
Angestellter Hausmeister (Minijob). Wie die Haushaltshilfe kann man einen Hausmeister natürlich auch im Rahmen eines Minijobs anstellen. Auch in diesem Fall ergeben sich allerdings Probleme mit der Kostenumlage, da auch in diesem Fall Reparaturarbeiten herausgerechnet werden müssen, die nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen.
Kostenumlage an die Mieter
Nur regelmäßige Arbeiten kann man umlegen. Grundsätzlich können nur die Kosten für regelmäßig stattfindende Wartungs-, Reinigungs- und Pflegearbeiten über die Betriebskostenabrechnung an die einzelnen Mieter weitergereicht werden, Reparaturen gehören nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) grundsätzlich nicht dazu. Reparaturen sind Sache des Vermieters, der auch für die entsprechenden Kosten aus eigener Tasche aufkommen muss.
WEG zahlt nach Teilungsschlüssel. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die als solche einen Hausmeisterservice beauftragt, werden die Kosten entsprechend des vereinbarten Teilungsschlüssels zur Gänze auf die einzelnen Eigentümer verteilt.
Angemessene Kosten. Die Kosten müssen, wenn sie auf die einzelnen Mieter umgelegt werden, immer wirtschaftlich und angemessen sein. Als „Richtwert“ gilt ein Kostenanteil von mehr als 0,50 EUR pro m² Wohnfläche, bei darüber liegenden Kosten ist die Wirtschaftlichkeit zumindest fraglich und auf jeden Fall vonseiten des Vermieters erklärungsbedürftig.
Auch die in Deutschland durchschnittlich anfallenden Kosten pro Mieter liegen ungefähr im Bereich von 0,50 EUR pro m² Wohnfläche.
Vereinbarter Leistungsumfang
Für die Kosten maßgeblich ist natürlich der individuell vereinbarte Umfang der benötigten Leistungen – und der daraus entstehende Aufwand.
Bei Preisvergleichen können auch nur Leistungen mit ähnlich großem Umfang verglichen werden, es sollte also bei Angebotseinholung eine detaillierte Beschreibung der erwarteten Leistungen geben.
Kostenbeispiel aufwändige Ausführung
Beispielsituation:
- Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen
- Rasenfläche 350 m², zu räumende Fläche (Winterdienst) 15 m²
- beauftragte Arbeiten: Mülldienst, Winterdienst, Rasenmähen, wöchentliche Treppenhausreinigung
Posten | Preis |
---|---|
Mülldienst | 560 EUR |
Treppenhaus | 2.950 EUR |
Rasenmähen | 1.650 EUR |
Winterdienst | 2.945 EUR |
Gesamtkosten | 8.105 EUR |
monatlich | 675,42 EUR |
Kosten reduzieren
Um die anfallenden Kosten zu reduzieren, bieten sich mehrere Möglichkeiten:
- mehrere Angebote einholen: für Vermieter gilt gesetzlich eine Pflicht, nicht das günstigste Angebot sondern das Angebot mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis auszuwählen
- gewünschten Leistungsumfang exakt beschreiben: genaue Beschreibung der Leistungen (was, wie, wann) inkl. erwartetem Leistungsergebnis
- Versicherungsschutz nachweisen lassen: ein Hausmeisterservice muss besonders bei beauftragten Winterdienstarbeiten einen ausreichenden Versicherungsschutz (Betriebshaftpflicht) haben – das sollte man sich entsprechend nachweisen lassen
- als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen: nur als Privateigentümer
FAQ
Welche Kosten verursacht ein Hausmeisterservice?
In unserem Beispiel fallen für den Hausmeisterservice Kosten von 549,48 EUR monatlich an. Die Gesamtkosten können je nach beauftragten Leistungen und Arbeitsaufwand allerdings stark unterschiedlich liegen, weitere Kostenbeispiele finden Sie in unserem Artikel.
Welche Faktoren bestimmen die Kosten?
Die Kosten richten sich nach dem individuell vereinbarten Leistungsumfang und dem daraus entstehenden Aufwand sowie der Art der Verrechnung (nach Stundenaufwand, Pauschalpreis für einzelne Leistungen, zeitbasierte Pauschalen, Minijob). Mehr zu den einzelnen Kostenbestandteilen erfahren Sie in unserem Artikel.
Wie lassen sich Kosten reduzieren und unnötige Kosten vermeiden?
Vor dem Beauftragen sollten auf jeden Fall mehrere Angebote eingeholt und verglichen werden, für Vermieter besteht die gesetzliche Pflicht, das Angebot mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis auszuwählen. Auf einen ausreichenden Versicherungsschutz (Betriebshaftpflicht) des Hausmeisterservices sollte geachtet werden. Mehr Tipps zum Senken der Kosten finden Sie in unserem Artikel.