Was eine Hausratversicherung einbezieht
Bei Hausratversicherungen gelten anbieterübergreifend ziemlich klare Vereinbarungen, die auf den 2010 letzmalig überarbeiteten Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen basieren. Versicherungsgegensand einer Hausratversicherung ist natürlich zunächst einmal Hausrat. Landläufig versteht man unter Hausrat all die Dinge, die man in einem Haushalt so braucht und besitzt. Versicherungssprachlich wird als Hausrat das privat genutzte, bewegliche Eigentum des Versicherungsnehmers definiert. Dazu gehören beispielsweise Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Werkzeuge oder auch Lebensmittel.
Die Ursachen, aus denen Beschädigungen oder Verluste der privaten Besitztümer entstehen können, sind bei Hausratversicherungen klar festgelegt. Dazu zählen:
- Einbruchsdiebstahl
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Feuer
- Vandalismus
Sturm zählt also grundsätzlich zu den versicherten Gefahrenquellen dazu. Dabei gilt die Definition einer Windgeschwindigkeit von mindestens der Stärke 8 (das sind 63 km/h).
Doch wie sieht es mit dem örtlichen Versicherungsspektrum aus? Auch hier gibt es klare Definitionen. So gilt als Versicherungsort die Wohnung des Versicherten – und darunter fällt nicht nur der Innenbereich der Wohnung, sondern auch dazugehörige Nutz- und Außenflächen wie Garagen, Gemeinschaftskeller, Balkone und auch Terrassen.
Sturmschäden auf der Terrasse gehören also de facto zum Basiskontingent des Hausratversicherten.
Welche sturmgeschädigten Dinge auf der Terrasse können ersetzt werden?
Hausratversicherungen verstehen sich als Sachversicherungen. Werden Besitztümer durch die in der Versicherungspolice definierten Gefahrenquellen beschädigt, entwendet oder zerstört, gewährt die Versicherung in der Regel einen materiellen Ersatz zum Wiederbeschaffungswert. Das heißt, dass der Versicherte die Kosten für einen gleichwertigen Ersatzgegenstand erstattet bekommt. Darüber hinaus werden aber auch aus den Schäden resultierende Unannehmlichkeiten wie Kosten für nötige Aufräumarbeiten oder – bei zeitweilig unbewohnbar gewordene Wohnungen – Hotelaufenthalte ersetzt.
Besitztümer auf der Terrasse, die durch Sturm beschädigt worden sind, können etwa Sonnenschirme, Terrassenmöbel, Pflanzenkübel oder Geschirr sein. Solche werden finanziell wertentsprechend ersetzt. Auch Sturmschäden an wie einer Terrassenüberdachung entstanden sind, werden von der Hausratversicherung ausgeglichen – allerdings nur indirekt. Das heißt, dass Ersatzkosten für abgerissene Dachelemente nicht ersetzt werden (dafür wäre eine Gebäudeversicherung zuständig), sondern nur daraus entstandene Sekundärschäden wie etwa ein Schlagschaden auf dem Terrassentisch.