Bautechnische Möglichkeiten und Voraussetzungen prüfen
Ob eine Haustür neu verglast wird oder werden kann, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Ist das Blatt stabil und unversehrt?
- Kann der Blattrahmen die neue Scheibe aufnehmen und tragen?
- Tragen die Scharniere das Gewicht der neuen meist schwereren Scheibe?
Je nach Türart und Aufbau kann das Türblatt eventuell aufgedoppelt werden, um eine dickere und schwerere Scheibe zu tragen. Oft müssen auch Dichtungen angepasst werden, was möglich sein muss.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sieht einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von mindestens 1,8 W/m²K vor. Moderne neue Haustüren können Wert bis zu 0,7 W/m²K erreichen.
Förderungsmöglichkeiten für die Haustür
Für das neue Verglasen und damit Modernisieren als Einzelmaßnahme lobt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zwei Förderprogramme aus:
Programm 430 bezüglich Energieeffizienz
Die neu verglaste Haustür muss einen U-Wert von mindestens 1,3 W/m²K erreichen. Förderung und Zuschüssen müsse vor der Modernisierung beantragt werden. Für das Programm 430 ist ein Energieberater erforderlich.
Programm 455-E bezüglich Einbruchschutz
Die neu verglaste Haustür muss mindestens der Widerstandsklasse RC2 angehören. Das bedeutet, dass die Haustür nicht mit einfachen Hebelwerkzeugen in unter drei Minuten aufgebrochen werden kann. Für diesen Zuschuss braucht es keinen Energieberater.
Glasart für Haustüren
Verbundsicherheitsglas ist sowohl als Schutz vor unbeabsichtigten Bruch durch Zuschlagen oder Ähnlichem als auch gegen Einbruch erforderlich. Das Glas besteht aus mehreren Glasschichten, zwischen denen sich transparente und unsichtbare Folien befinden. Wenn das Glas bricht, entsteht das charakteristische Spinnennetz- oder Wabenmuster. Scherben fallen nicht heraus und bei längerer Gewalteinwirkung fallen nur kleine Scherbenbrocken ohne lange und scharfe Kanten an.