Allgemeine Grundlagen zur Entlüftung
Ein Gehäuse oder Schacht einer Hebeanlage hat drei Öffnungen. Der Zulauf bringt das Abwasser in die Anlage, das Steigrohr (Druckleitung) entsorgt das Abwasser und der Entlüftungsschacht sorgt für das Entweichen der Gerüche und erhält ein druckfreies Inneres. Ergänzend muss eine Belüftung erfolgen, die bei Abwasserentsorgung durch die Hebeanlage dafür sorgt, dass Luft in den leeren Raum nachströmt, um die Entstehung von Unterdruck zu vermeiden.
Als generelle Vorschrift für geruchsdicht verschlossene und normale Hebeanlagen, die mit Fäkalien verschmutztes Abwasser (Schwarzwasser) entsorgen gilt, dass die Entlüftung über das Dach erfolgen muss. Fäkalien entwickeln eine unvermeidbare biochemische Zersetzungsreaktion. Bei Kleinanlagen zur begrenzten Verwendung und offenen Grauwasseranlagen sind Entlüftungen mit Aktivkohlefiltern oder direkt in den Raum möglich.
Als Mindestnennweite für ein Belüftungsrohr ist DN 70 vorgeschrieben. Bei Schwarzwasseranlagen mit einem Förderstrom unter zwölf Liter pro Sekunde reicht DN 50 aus. Belüftungsventile und Zwangsbelüfter sind wegen des Rückstaurisikos nicht an jeder Stelle der Anlage zugelassen. Bei der Verwendung von Belüftungsventilen, die bei Überdruck schließen müssen, muss zudem eine technische Alternative für den Abbau von Überdruck geschaffen werden.
Betriebsstörungen und Geruchsentwicklung analysieren
Wenn eine Hebeanlage stinkt, obwohl eine Entlüftung montiert ist, helfen folgende Prüfschritte beim Aufspüren des Problems:
- Aktivkohlefilter zugesetzt
- Ausgang der Lüftungsrohrs liegt zu nahe an anderem Lufteinzug (Fenster, Klimaanlage)
- Belüftungsventil blockiert (öffnen bei Normaldruck, schließen bei Überdruck)
- Druckeintrag durch Außenluft zu hoch
- Entlüftungsleitung verstopft/zugesetzt
- Lüftungsrohr an falsche Stelle der Anlage montiert (Druckleitung)
- Undichtigkeit am Gehäuse (Hebeanlage läuft über
- Unterdruck durch beeinträchtigte Belüftung (Siphons schließen nicht)