Anlagen zur begrenzten Verwendung sind die ideale Wahl
Jedes Abwasser, dass unter der Rückstauebene eines Gebäudes anfällt, muss in den öffentlichen Kanalisationsanschluss gepumpt werden. Die in früheren Jahren und Zeiten üblichen offenen Pumpensümpfe und Sickergruben sind heute verboten. Das betrifft auch eine Waschmaschine im Keller ohne Hebeanlage, die dann mindestens ein abgeschlossenes Abwassersammelsystem benötigt.
Bei allen Sanitärobjekten wie Badewanne, Dusche, Waschbecken und WC wird das Abwasser durch eine Hebeanlage über die Rückstauebene gepumpt. Folgende Abwasserarten werden unterschieden:
- Grauwasser enthält keine Feststoffe und Fäkalien
- Schwarzwasser ist das Abwasser, das in der Toilette entsteht
Für beide Abwasserarten gibt es Hebeanlagen, die klein und kompakt als sogenannte Anlagen zur begrenzten Verwendung (Typ drei) eingesetzt werden. Sie ähneln in der Größe einem herkömmlichen Toilettenspülkasten. Fällt Schwarzwasser an, muss die Hebeanlage hinter der Toilette installiert werden.
Die meisten Anlagen lassen sich mit einer Raumentlüftung einbauen. So wird das aufwendige Installieren einer Lüftungsleitung bis zum Dach vermieden. Ein Aktivkohlefilter verhindert Geruchsentwicklung.
Folgende Sanitärobjekte (bis zu vier Einheiten) dürfen und können mit einer solchen entsprechend ausgelegten Anlage auch zusammen versorgt werden:
- Bidet
- Dusche
- Waschbecken
- WC
Für fäkalienhaltiges Wasser geeignete Hebeanlagen im Keller zur begrenzten Verwendung dürfen nicht an folgende Abwasserquellen angeschlossen werden:
- Alle dauernd Abwasser produzierende Quellen
- Alle heißes Abwasser produzierenden Quellen
- Alle schwallartig Abwasser produzierende Quellen
- Küchenspüle
- Spülmaschine
- Waschmaschine
Beim nachträglichen Einbau einer Hebeanlage muss das Gefälle der Leitungen von den einzelnen Sanitärobjekten zum Sammelbehälter beziehungsweise Tank berücksichtigt werden. Den Ablauf im ausreichend großen Winkel sichert die Schwerkraft. Der erforderliche Winkel muss so berechnet werden, dass die Fließgeschwindigkeit des Abwassers 0,7 Meter pro Sekunde nicht unterschreitet.