Zweck der Regulierungswut
Heizung und Warmwasserbereitung gehören in Deutschland immer noch zu den Dingen, die insgesamt am meisten Energie verbrauchen. Im Hinblick auf die Energiewende erscheint nicht nur die Regierung eine Senkung des Gesamtenergieverbrauchs als sehr sinnvoll. Das hat eine Vielzahl von Maßnahmen und Regulierungen hervorgebracht.
Die EnEV
Rechtlicher Rahmen
Die Energieeinsparverordnung beruht auf der Basis des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG). Es wurde bereits 1976, nach der ersten Ölkrise verabschiedet und gibt der Bundesregierung das Recht, über die EnEV den Bürgern das Einsparen von Energie vorzuschreiben.
Die EnEV selbst ist eine Zusammenfassung der nicht mehr gültigen Wärmeschutzverordnung und der Heizanlagenverordnung. Die grundlegenden Inhalte wurden aber übernommen und mit der Europarichtlinie 2002/91/EG und später mit den Richtlinen 2010/31/EU und 2012/27/EU harmonisiert.
Grundlagen der EnEV
Die EnEV betrachtet beide Seiten zu gleichen Teilen: den Wärmeschutz von Wohn- und Bürogebäuden einerseits, andererseits die Effizienz von Heizanlagen andererseits. Beide Aspekte können miteinander verrechnet werden, letztendlich zählt der Gesamtenergiebedarf des Gebäudes.
Vorschriften
Die EnEV schreibt bei den Gebäuden im Geltungsbereich (Wohn-, Büro- und einige Betriebsgebäude, nicht aber denkmalgeschützte Gebäude) Höchstwerte für den Primärenergiebedarf vor. Diese Höchstwerte müssen eingehalten werden.
Es werden innerhalb des Hauses auch bestimmte Dämmungen vorgeschrieben, so etwa die Dachbodendämmung, die seit Ende 2011 Pflicht ist. Alle beheizten Gebäude müssen nach der EnEV grundsätzlich gegen Wärmeverluste ausreichend geschützt werden.
Die Höchstwerte für den Primärenergieverbrauch werden mit jeder Novellierung schrittweise gesenkt. Damit soll der Gesamtenergieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung in Deutschland insgesamt massiv gesenkt und damit auch zum Klimaschutz beigetragen werden.
Heizkesseltauschpflicht
Heizkessel, die vor dem 1.1.1985 eingebaut wurden, müssen nach der EnEV gegen moderne Niedertemperatur-Kessel ausgetauscht werden. Das gilt aber nur für Öl- und Gasheizungskessel. Der Tausch muss bis Anfang 2015 durchgeführt sein.
Energieausweis
Der Energieausweis ist nach der EnEV mittlerweile für alle Wohn- und Bürogebäude Pflicht. Er ist bundesweit einheitlich und wird entweder auf Grundlage des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs eines Gebäudes ausgestellt. Die Behörden sind dazu angehalten, Stichproben zu kontrollieren.
1.Bundesimmisionsschutzverordnung (1.BISchV)
Die Bundesimmisionsschutzverordnung ist ebenfalls von Bedeutung für Heizungsanlagen. Sie regelt alles, was mit kleineren und mittleren Feuerungsanlagen und ihren Abgaswerten zu tun hat. Bestandteil der Verordnung ist auch die sogenannte Energiedepesche. Aus ihr erkennt man als Verbraucher kurz und auf einen Blick, was man wissen und beachten muss.