Herdart
Bei der Frage der Entsorgung muss man zunächst unterscheiden, ob es sich um einen Elektroherd oder einen Gasherd handelt. Für elektrisch betriebene Geräte gibt es besondere Erleichterungen, was die Entsorgung betrifft, sowie zudem eine Rücknahmeverpflichtung für Händler.
Entsorgung des alten Gasherds
Da ein Gasherd keine gefährlichen Teile und keine Schadstoffe enthält, gilt er als Schrott. Die Entsorgung des Gasherds ist daher problemlos über die Entsorgungsschecks der jeweiligen Kommune entsorgt werden. Die Kosten für die Entsorgung sind dabei je nach Bundesland und Kommune verschieden, zudem können weitere Vorschriften gelten (Voranmeldung, Abholbedingungen, etc.).
Liefert man den Herd selbst in der Abfallentsorgung an, fallen in der Regel keine Kosten an. Beim Neukauf eines Gasherds nimmt häufig auch der Händler das Altgerät zurück.
Größere Gasherde
Als Schrott aus dem Haushalt gelten nur Gegenstände aus Metall, die nicht größer sind als 1 x 2 m. Zudem dürfen sie nicht mehr als 100 kg wiegen. Für einen großen Gastronomie-Herd, der weder als Haushaltsgerät einzustufen ist, noch die Maximalmaße erfüllt, können daher andere Voraussetzungen gelten.
Elektroherde
Elektroherde gelten als Elektroschrott. Größere Händler (mindestens 400 m² Verkaufsfläche) müssen Elektroschrott kostenlos annehmen. Das gilt allerdings nicht für Herde, da Herde deutlich größer als 25 cm sind.
Der Händler darf daher die Rücknahme verweigern, wenn nicht ein gleichwertiges Neugerät bei ihm gekauft wird. Das ist in der Regel auch die einfachste Möglichkeit, da man mit Lieferung, Montage des Neugeräts und Entsorgung des Altgeräts insgesamt den größten Kostenvorteil erreicht.
Elektroherd selbst entsorgen
Wie gewöhnlicher Schrott auch, kann auch Elektroschrott über den Entsorgungsscheck der Kommune entsorgt werden. Alternativ kann man Elektroschrott auch selbst zu einem Wertstoffhof transportieren und dort abgeben.
Alternativen sind:
- fahrende Schrotthändler (nehmen den alten Herd sehr gerne und kostenlos mit)
- Verkauf im Internet (zum Ausschlachten)
- private Entsorgungsunternehmen mit Abholung und Entsorgung beauftragen (kostenpflichtig)