Rechtssicherheit möglichst objektbezogen anstreben
Wenn ein Hinterliegergrundstück abgetrennt, gekauft, parzelliert, verkauft und anschließend bebaut wird oder bereits bebaut ist, sollte allen Beteiligten die dauerhafte und unvermeidliche räumliche Nähe bewusst sein. Auch wenn die aktuell gegenseitig wohlwollenden Parteien einig sind, sollten Fallstricke für die Zukunft mittels Baulastverzeichnis und Grundbuch möglichst ausgeschlossen werden.
Praktisch treffen zwei Eigentümer aufeinander, die ein gegenseitiges Abhängigkeitsverhältnis eingehen. Dieses Verhältns kann bereits geregelt sein, soll ergänzt werden oder muss neu angelegt werden. In jedem Fall ist es ratsam, eine Rechtssituation zu schaffen die personenunabhängig gültig ist. Bei diesem sogenannten dinglichen Wegerecht wird die Vereinbarung von den jeweiligen Eigentümern abgekoppelt. Das bringt vor allem dann Rechtssicherheit, wenn Eigentümerwechsel durch Vererben, Verkaufen oder Verschenken erfolgen.
Verbriefungsmöglichkeiten für das Wegerecht
Generell gibt es folgende zwei Möglichkeiten (in Bayern nur Grundbuch) der schriftlichen Verbriefung von Wegerecht:
1. Als Baulast im Baulastverzeichnis beim Amtsgericht
2. Als Grunddienstbarkeit im Grundbuch beim Grundbuch-/Katasteramt
Im einzelnen lassen sich in beiden Formen zahlreiche Details festlegen. Folgende Auflagen und Einschränkungen beziehungsweise Erlaubnisse können enthalten sein:
- Befristung des Wegerechts
- Einschränkung des Personenkreises mit Nutzungsrecht
- Einfriedung installieren
- Fahrrecht
- Instandhaltung und Reinigung
- Nutzungsentgelt für dienendes Grundstück
- Sperren (Poller, Schranke)
- Überdachung
- Verlegung der Zufahrt
Wegerecht ist nicht gleich Erschließung
Ein Wegerecht enthält nicht zwangsläufig eine Erschließung. Sie sollte sicherheitshalber explizit erwähnt werden. Nicht jedes Wegerecht erfüllt die Voraussetzungen, die eine Baubehörde stellt, um eine Baugenehmigung zu erteilen. So kann das Wegerecht im Sinne der Vorschriften für Feuerwehr und Versorgung eine zu geringe Zufahrtsbreite zum Hinterliegergrundstück aufweisen, was vor allem bei kurvigen Wegen schnell der Fall ist.