Kostenbeispiel: Holz entsorgen
Beispielsituation:
- Container-Entsorgung (Pauschalverrechnung)
- unbehandeltes Holz (Klasse A I)
- 10 m³ Container
- Region Bochum
- Aufstellung des Containers auf eigenem Grundstück
Posten | Preis |
---|---|
Containerpauschale | 276 EUR |
Zusatzkosten | 0 EUR |
Gesamtkosten | 276 EUR |
je m³ Containerinhalt | 27,60 EUR je m³ |
Kostenfaktoren
Bei der Entsorgung von Holz geht, muss grundlegend zwischen unbehandeltem und behandeltem Holz unterschieden werden. Holz, das lackiert, lasiert, imprägniert, verleimt, beschichtet oder mit Holzschutzmitteln behandelt wurde, gilt als behandeltes Holz. Auch die Art der Behandlung spielt dabei eine Rolle für die Entsorgungskosten.
- Abfallklasse
- Art der Entsorgung
- Zusatzkosten bei Container-Entsorgung
Abfallklasse
Holzabfälle werden in Deutschland nach der Altholzverordnung in verschiedene Holzabfallklassen eingeteilt, je nachdem, wie das Holz behandelt wurde.
Klasse A I – unbehandelt. In diese Klasse fällt nur vollständig unbehandeltes Holz, es darf nur mechanisch bearbeitet sein. Beispiele sind Europaletten, Obstkisten, Massivholzmöbel, auch Kabeltrommeln (nach 1990) fallen in diese Kategorie. Rinden- und Holzabfälle aus dem Garten gehören natürlich ebenfalls zur Klasse A I.
Klasse A II – behandelt. Verleimtes Holz (z. B. Spanplatten), beschichtetes sowie lackiertes oder gestrichenes Holz fallen in die Holzabfallklasse A II. Dazu gehören etwa Möbel aus (furnierten) Spanplatten, auch Bauspanplatten, Deckenpaneele, Sperrholz oder Zuschnitt-Abfälle.
Klasse A III. Holz, das mit halogenorganischen Beschichtungsmitteln behandelt wurde, wird der Holzabfallklasse A III zugeordnet. Eine (zusätzliche) Behandlung mit Holzschutzmitteln darf dabei nicht erfolgt sein. Beispiele sind etwa Küchenteile oder Möbel(-teile), die mit PVC beschichtet sind oder PVC-Kantenumleimer tragen.
Klasse A IV. Alle Holzabfälle, die (gegebenenfalls zusätzlich) mit Holzschutzmitteln behandelt wurden, fallen automatisch in die Klasse A4. Auch wenn Holz nachweislich oder mutmaßlich mit Schadstoffen belastet ist, wird es immer dieser Entsorgungsklasse zugeordnet.
PCB-Abfall. Für Holz, das mit PCB (Polychlorierte Biphenyle) oder PCT (Polychlorierte Terphenyle) behandelt ist, gelten besondere Entsorgungsvorschriften (PCBAbfallV). Die Entsorgung solcher Hölzer, etwa ältere Dämm- und Schallschutzplatten, ist aufgrund der Entsorgungsvorgaben häufig noch deutlich teurer als die Entsorgung anderer Holzabfälle.
Besonders gefährliche Holzabfälle. Vor allem ältere Hölzer können mit einer Vielzahl gefährlicher Chemikalien behandelt sein, darunter etwa Carbolineum (Teeröl), das häufig zum Schutz von Holz im Außenbereich eingesetzt wurde oder alte Holzschutzmittel wie PCP, Lindan oder DDT. Auch Quecksilberchlorid, das vor 1990 häufig zur Behandlung von Hopfenstangen eingesetzt wurde, gehört zur Gruppe der gefährlichen Chemikalien. Die Entsorgung von damit belasteten Hölzern kann aufgrund der geltenden Entsorgungsvorschriften ebenfalls erheblich teurer sein als die Entsorgung anderer Holzabfälle.
Baumstämme und Äste. Sie gehören nach der Altholzverordnung nicht zu den Holzabfällen, sondern zu den Garten- und Parkabfällen. Für ihre Entsorgung gelten daher andere Kosten als für unbehandeltes Holz aus anderen Quellen.
Nicht in jedem Fall lässt sich mit Sicherheit auf den ersten Blick feststellen, welche Behandlung Holzabfälle im Laufe ihrer Nutzung erhalten haben. Besteht daher nur der Verdacht auf eine bestimmte Behandlung (z. B. mit Holzschutzmitteln), wird das Holz vom Entsorger automatisch in die höchste Klasse, also Klasse A IV, eingestuft. Besteht der Verdacht auf das Vorhandensein von PCB oder gefährlichen Chemikalien, wird das Holz automatisch entsprechend behandelt.
Bei Containerentsorgung mit Pauschalverrechnung (siehe Abschnitt „Art der Entsorgung“) kann für die Kategorien A I bis A III von Kosten im Bereich von 20 – 120 EUR je m³ Containervolumen ausgegangen werden – abhängig von der Containergröße, der Region und der Preisgestaltung des Anbieters.
Kleine Container (3 m³, 5 m³) können dabei im Verhältnis bis zu fünfmal so teuer sein wie große Container (30 m³, 40 m³). Die regionalen Preisunterschiede sind ebenfalls sehr groß.
Bei Holzabfällen der Kategorie A IV, die nur noch thermisch verwertet werden können (dürfen), ist dagegen bei Container-Pauschalverrechnung mit Kosten 50 und 180 EUR je m³ Containervolumen zu rechnen. Auch hier sind kleine Containergrößen meist besonders teuer, die regionalen Preisunterschiede sind wie bei unbehandeltem Holz ebenfalls sehr ausgeprägt.
Für Baumstämme und Äste ist bei Containerentsorgung mit Pauschalverrechnung mit Kosten zwischen 70 und 130 EUR pro m³ Containervolumen zu rechnen. Kleine Container (z. B. 5 m³) sind auch bei diesen Abfällen oft deutlich teurer als sehr große Container (z. B. 30 m³). Auch bei diesen Abfällen gibt es regional deutliche Preisunterschiede für die Entsorgung.
Art der Entsorgung
Kleinmengen und Kleinstmengen. Sehr kleine Mengen an unbehandeltem Holz dürfen auch im Restmüll entsorgt werden, für alte Möbel oder ähnliche (behandelte) Holzgegenstände bietet sich die Entsorgung als Sperrmüll an, entweder über die von der Gemeinde angebotene Sperrmüllsammlung oder einen bestellten Sperrmüllcontainer.
Selbsttransport. Holzabfälle können auch selbst zu einer Abgabestelle transportiert werden. Für Kleinmengen (z. B. unter 100 kg) gelten in manchen Landkreisen besonders niedrige Gebühren. Die angelieferte Menge kann dabei nach Gewicht (60 – 100 EUR je Tonne für Holzabfälle A I, 80 – 140 EUR je Tonne für A II und A III, 100 – 180 EUR je Tonne für A IV) oder nach m³ verrechnet werden (20 – 50 EUR je m³ für A I bis A III, ab 80 EUR pro m³ für A IV).
Die Preise liegen dabei bei den einzelnen Abgabestellen oft erheblich unterschiedlich. Es lohnt sich daher, im Vorfeld die für den eigenen Landkreis geltenden aktuellen Preise in Erfahrung zu bringen.
Container mit Gewichtsverrechnung. Nur wenige Entsorgungsdienstleister verrechnen die Entsorgung von Holzabfällen nach Gewicht. Die Entsorgungspreise je Tonne in den einzelnen Abfallklassen schwanken dabei je nach Region und Containergröße sehr stark.
Zusätzlich wird eine Gebühr für die Anlieferung und Abholung des Containers sowie für die Standzeit des Containers erhoben. Für kleinere Container bewegt sich diese Gebühr gewöhnlich zwischen 100 und 200 EUR, sie kann aber je nach Anbieter, Containergröße und Standzeit ebenfalls im Einzelfall stark schwanken.
Container mit Pauschalverrechnung. Bei der Container-Entsorgung von Holzabfällen ist die Pauschalverrechnung üblich, d.h. Bereitstellung und Abholung inkl. Entsorgung der darin enthaltenen Abfälle unabhängig von ihrem Gewicht.
Zusatzkosten bei Container-Entsorgung
Bei einer Entsorgung im Container können noch verschiedene zusätzliche Gebühren anfallen.
Verlängerte Standzeit. Bei Pauschalverrechnung ist gewöhnlich eine bestimmte Standzeit bereits im Festpreis enthalten. Wird der Container für eine längere Zeit benötigt, werden zusätzliche Gebühren in Rechnung gestellt.
Bei der Verrechnung nach Gewicht erhöht sich dagegen gewöhnlich einfach die verlangte Containergebühr.
Behördliche Aufstellgenehmigung. Ist auf dem eigenen Grundstück nicht genügend Platz zum Aufstellen des Containers oder ist der geplante Aufstellort für den Absetz-LKW nicht zugänglich (Durchfahrtsbreite, Tragfähigkeit des Untergrundes, ausreichend Platz zum Rangieren), bleibt nur, den Container an der Straße oder etwa auf einem in der Nähe gelegenen Parkplatz aufzustellen. Da es sich hierbei um öffentlichen Grund handelt, ist für die Aufstellung eine behördliche Genehmigung erforderlich.
Die entsprechende Genehmigung wird fast immer direkt vom Entsorgungsdienstleister beantragt (Vorlaufzeit beachten!), die Kosten werden weiterverrechnet. Für eine Stellgenehmigung (meist 7 Tage) bewegen sich die Kosten gewöhnlich zwischen 50 und 100 EUR, im Einzelfall auch bis zu 150 EUR. Für längere Stellzeiten muss die Genehmigung oft mehrfach beantragt (und bezahlt) werden. Sind spezielle Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich, erhöhen sich die Kosten oft noch deutlich.
Leerfahrt. Immer dann, wenn der Entsorgungsdienstleister den Container nicht abstellen oder nicht abholen kann, wird eine sogenannte „Leerfahrt“ berechnet. Abhängig von der Anfahrtsentfernung können für Leerfahrten Kosten von deutlich über 100 EUR verlangt werden.
Ein häufiger Grund für Leerfahrten sind überfüllte Container. Ein überfüllter Container darf vom Containerdienst aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht transportiert werden, die Abholung scheitert also. Auf die Befüllungsvorgaben des Anbieters sollte deshalb immer genau geachtet werden.
Händische Nachsortierung. Befinden sich im Container sortenfremde Abfälle, muss vom Entsorgungsdienstleister händisch nachsortiert werden. Für eine händische Nachsortierung werden gewöhnlich sehr hohe Gebühren in Rechnung gestellt.
Kostenbeispiel aufwändige Ausführung
Beispielsituation:
- Container-Entsorgung (Pauschalverrechnung)
- imprägniertes Holz (Klasse A IV)
- 3 m³ Container
- Region Bayreuth
- Aufstellung des Containers auf öffentlichem Grund (Aufstellgenehmigung für 7 Tage)
Posten | Preis |
---|---|
Containerpauschale | 499 EUR |
Aufstellgenehmigung | 114 EUR |
Gesamtkosten | 613 EUR |
je m³ Containerinhalt | 204,33 EUR pro m³ |
Kosten reduzieren
Um die anfallenden Kosten zu reduzieren und unnötige Kosten zu vermeiden, bieten sich mehrere Möglichkeiten:
- Abfälle sauber trennen
- Selbsttransport in Erwägung ziehen
- Sperrmüllsammlung nutzen
- bei Container-Entsorgung mehrere Angebote einholen
- ausreichend große Container bestellen
- Zeitplanung optimieren
- unbehandeltes Holz verkaufen
- Holzabfälle weiterverwerten
Abfälle sauber trennen
Sortenfremde Abfallbestandteile führen gegebenenfalls zu einer teuren händischen Nachsortierung oder der Einstufung als teurem Baumischabfall. Auch das Mischen von behandeltem und unbehandeltem Holz im Container sollte man man aus diesem Grund auf jeden Fall vermeiden, da in diesem Fall meist automatisch die teure Verrechnung für Klasse IV zur Anwendung kommt.
Das Trennen von Abfällen führt immer zu den geringsten Entsorgungskosten, da die kostengünstig zu entsorgenden Materialien aus den teuer zu entsorgenden Mengen abgezogen werden. Muss der Entsorger das Trennen wie bei Baumischabfall selbst vornehmen, wird es unweigerlich teuer.
Selbsttransport in Erwägung ziehen
Bei kleineren Mengen und vorhandener Transportmöglichkeit lohnt es sich meist, die Abfälle selbst zu einer Abgabestelle zu transportieren. Es entfallen dadurch in jedem Fall die (in Pauschalen einkalkulierten) Containerkosten.
Sperrmüllsammlung nutzen
Für alte Möbel und vergleichbare Holzabfälle sollte man am besten die Sperrmüllsammlung nutzen. Viele Gemeinden bieten neben der jährlichen Sammlung auch eine Abholung zum Wunschtermin an.
Bei Container-Entsorgung mehrere Angebote einholen
Die Preisunterschiede von Entsorgungsdienstleister zu Entsorgungsdienstleister können erheblich sein. Vor dem Bestellen eines Containers sollten daher auf jeden Fall mehrere Angebote eingeholt und verglichen werden.
Ausreichend große Container bestellen
Überfüllte Container werden von Entsorgungsdienstleistern nicht transportiert (Leerfahrt), das Bestellen eines weiteren Containers ist meist deutlich teurer als wenn man gleich ein größerer Container bestellt worden wäre. Im Zweifelsfall daher besser die nächsthöhere Containergröße bestellen.
Zeitplanung optimieren
Die Gebühren für eine Standzeitverlängerung lassen sich in vielen Fällen durch sorgfältige Zeitplanung vermeiden. Das spielt besonders dort eine Rolle, wo eine behördliche Aufstellgenehmigung benötigt wird. Muss sie mehrfach beantragt werden muss, summieren sich die Kosten.
Unbehandeltes Holz verkaufen
Unbehandelte Holzreste kann man durchaus problemlos verkaufen oder gegen Selbstabholung verschenken. Viele Kaminofenbesitzer freuen sich über preiswertes Heizmaterial.
Holzabfälle weiterverwerten
Unbehandelte Holzabfälle kann man auch selbst im Kaminofen verbrennen, bei Holz der Klasse A II ist dies in vielen Fällen ebenfalls möglich. Holz der Klassen III und IV darf jedoch auf keinen Fall verbrannt werden, das gilt auch für mit Schadstoffen belastetes Holz. Das Verbrennen ist bei diesen Klassen nicht nur verboten, sondern auch höchst gefährlich.
Gegebenenfalls kann man solche Holzabfälle dennoch weiterverwerten: einen alten, mit Holzschutz versehenen Jägerzaun etwa als Beetumrandung, für den Bau eines Kompostbehälters oder für andere kreative Zwecke. Eine ganze Reihe von Holzabfällen kann sich in diesem Fall immer noch nützlich machen, selbst wenn es zu Klasse IV gehört.
FAQ
Was kostet es, Holz zu entsorgen?
In unserem Beispiel fallen für die Container-Entsorgung unbehandelter Holzabfälle (Pauschalverrechnung) Kosten von 27,60 EUR pro m³ Containerinhalt an. Die Entsorgungskosten können je nach Holzklasse und anderen Faktoren allerdings auch deutlich höher liegen, weitere Kostenbeispiele finden Sie in unserem Artikel.
Welche Faktoren bestimmen die Kosten für die Holzentsorgung?
Die Entsorgungskosten hängen grundlegend von der Abfallklasse, der Art der Entsorgung und den gegebenenfalls anfallenden Zusatzkosten bei der Containerentsorgung ab. Dazu gibt es beträchtliche Preisunterschiede je nach Containergröße, Region und Entsorger. Mehr zu den einzelnen Kostenfaktoren erfahren Sie in unserem Artikel.
Wie lassen sich Kosten senken und unnötige Kosten vermeiden?
Bei kleineren Mengen von Holzabfällen sollte ein Selbsttransport in Betracht gezogen werden, bei alten Holzmöbeln eine Entsorgung über den Sperrmüll. Bei der Container-Entsorgung sollten in jedem Fall mehrere Angebote eingeholt werden. Mehr Tipps zum Senken der Kosten finden Sie in unserem Artikel.