Die Erteilung einer solchen Baugenehmigung für Garagen
Es spielt praktisch keine Rolle, ob Sie eine Holzgarage aus Fertigteilen aufbauen möchten oder eine selbst gebaute Garage. Normalerweise erhalten Sie die Baugenehmigung durch das Bauamt ohne weitere Probleme. Ausnahmen bestehen lediglich dann, wenn die geplante Garage besonders groß werden soll, also bestimmte Außenmaße überschreitet, oder ob darauf gar ein Obergeschoss als Wohnraum errichtet werden soll. Es gibt aber einige Dinge zu beachten, die eine große Rolle spielen wie etwa folgende:
- die Größe der zu bauenden Holzgarage
- der notwendige Mindestabstand zum Nachbargrundstück
- das Vorhandensein eines Bauplans für die Garage
Was Sie sonst noch beachten sollten
Es gibt einige Sonderregelungen, von denen Sie als zukünftiger Besitzer einer Holzgarage profitieren können. Wenn zum Beispiel bestimmte Mindestabstände zu Nachbargrundstücken nicht eingehalten werden können, beispielsweise wegen der zu geringen Grundstücksgröße, können Sonderregelungen greifen. Hierfür ist in der Regel die Zustimmung Eigentümers vom Nachbargrundstück notwendig. Wenn Sie einen Anbieter für eine als Garage bzw. Fertiggarage im Auge haben, sollten Sie bei diesem nachfragen, ob er die benötigten Formalitäten in Bezug auf die Baugenehmigung erledigen kann bzw. dies anbietet. Hierfür benötigen Sie einige Papiere wie etwa einen aktuellen Auszug der Flugkarte, einen Lageplan bereits bestehender Gebäude und einem Bebauungsplan.
Wenn Sie die Garage in eigener Regie aufbauen möchten
Soll der Aufbau in eigener Regie erfolgen, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als sich selbst um den Bauplan und die Baugenehmigung zu kümmern. Ihr Vorteil dabei: Sie können die Garage nach eigenen Vorstellungen planen und später bauen, sofern eine Baugenehmigung erteilt wird. Allerdings sollten Sie ruhig bedenken, dass die Preise für einfach aufzustellende Fertiggaragen sehr oft recht niedrig sind, zum Teil sogar deutlich unter den Preisen für den Bau einer Garage liegen. Übrigens: Auch wenn Sie keine Baugenehmigung benötigen, müssen Sie sich dennoch an bestimmte Bestimmungen halten, beispielsweise die öffentlich-rechtlichen Vorschriften im jeweiligen Bundesland wie etwa die maximale Höhe und Fläche des jeweiligen Gebäudes.