Ein Nischenprodukt mit Zwittercharakter
Ganz generell spricht ein Holzhaus auf Rädern nur eine überschaubare Anzahl an Interessenten an. Dabei handelt es sich entweder um Campinganhänger oder Alltagsnomaden. Ähnlich dieser Zwitterposition ist die rechtliche Einordnung eines Holzhauses auf Rädern. Eine Baugenehmigung ist für ein Fahrzeug nicht erforderlich und eine Zulassungspflicht als Fahrzeug besteht nicht.
Unterschiedliche Bauausführungen beeinflussen die verkehrs- und baurechtliche Einordnung. Wenn das Holzhaus von seinen Rädern befreit werden kann und beispielsweise auf einem Auflieger transportiert wird, ist es wie Ladegut zu behandeln. Beim Ziehen auf einem eigenen Fahrwerk wird die dann zulassungspflichtige Mindestgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten. Wenn das Holzhaus auf einem Anhänger mit Rädern wie eine Ladung befestigt und gesichert wird, muss nur der Anhänger zugelassen werden.
Aufstellen und Versorgungsanschlüsse
Eine Herausforderung kann die Suche nach einem geeigneten Abstellplatz darstellen. Entscheidend ist, ob externe Versorgungsanschlüsse für Wasser und Strom benötigt werden oder das Holzhaus auf Rädern Wassertank und Batterie, Akku oder Generator an Bord hat. Das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen ist prinzipiell erlaubt, wenn keine Verkehrsbehinderung entsteht. Wenn das Holzhaus allerdings von seinen Rädern getrennt wird, kann es als temporäres Bauwerk bewertet werden.
Auf privaten Geländen ist das Aufstellen mit Erlaubnis der Eigentümer rechtens, wobei Belästigungsbeschwerden von Nachbarn für Einschränkungen sorgen können. Bei eventuell genutzten Versorgusganschlüssen müssen die Parteien einen Abrechnungsmodus untereinander vereinbaren. Zu bedenken ist auch die Entsorgung von Abwasser und Fäkalien, die auch bei systemautarken Holzhäusern auf Rädern anfallen.