Teilweise innen liegend, teilweise außen liegend
Ein Dachstuhl besteht in der Hauptsache aus Balken und Sparren. Je nach Ausbaustufe können die Bauteile als innen liegend (Gefährdungsklasse eins oder zwei) oder nahezu wie außen liegend (Gefährdungsklasse drei) betrachtet werden. Abgesehen vom Flachdach gibt es bei allen Dachformen Holzbauteile, die immer außen liegen (Fußpfetten, überstehender Dachvorsprung und Traufe).
Innen liegende Bauteile brauchen Holzschutz vor folgenden Einflüssen:
- Holzschutz gegen Hausbock-und-holzwurmbefall und Ameisen
- Holzschutz gegen Nässe und Feuchtigkeit
- Holzschutz gegen Pilze und Schimmel
- Holzschutz gegen Fäulnis und Verrottung
Bei außen liegenden Holzbauteilen kommen folgende Einflüsse hinzu:
- Direkter Niederschlag
- Frost
- Schnee
- UV-Strahlung
Baurechtliche Vorgaben
Verpflichtende baurechtliche Vorgaben zum Imprägnieren sind in der DIN 68 800 ausgeführt. In ihr sind sowohl nachträgliche chemische Verfahren als auch Vorbehandlungen wie Kesseldruckimprägnierung und Tauch- und Trogverfahren erläutert. In Teil zwei der Norm werden Konstruktionsarten definiert, bei denen auf chemischen Holzschutz verzichtet werden darf und kann.
Vorbeugender Holzschutz ist nicht in allen Fällen zwingend. Wenn chemische Imprägniermittel eingesetzt werden, müssen Sie im Holzschutzmittelverzeichnis des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) aufgeführt sein.
Eine Dokumentation der Holzschutzbehandlung muss den ausführenden Betrieb beziehungsweise die ausführende Person benennen, das Imprägniermittel einschließlich Prüfzeichen aufführen, die enthaltenen Wirkungsstoffe beschreiben, die Methode des Applizierens benennen und die Gefährdungsklasse des Mittels definieren.
Überflüssige Imprägnierung stellt einen Baumangel dar
Wenn eine Dachkonstruktion nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) keinen chemischen Holzschutz benötigt und trotzdem chemisch imprägniert wird, handelt es sich um einen justiziablen Baumangel mit Schadensersatzanspruch.
Imprägniert werden kann mit einem Einzelmittel oder Grundierung. Alternativ kann Holzlack oder Holzlasur diese Aufgabe mit abdecken. Ist keine Imprägnierung vorgeschrieben, können ökologische Behandlung mit Öl oder Wachs bedenkenlos angewendet werden.