Ist der Holzwurm gefährlich für Menschen?
Zunächst einmal eine klare Definition: der umgangssprachliche Name ‚Holzwurm‘ steht für den Gemeinen Nagekäfer, wissenschaftlich Anobium punctatum, der in unseren Breiten neben dem Hausbockkäfer der bedeutendste Trockenholzschädling ist. Der Hausbockkäfer wird bei Holzschadensfragen oft in einem Atemzug mit dem Gemeinen Nagekäfer genannt – und wird namentlich wiederum leicht verwechselt mit dem Gemeinen Holzbock. Der Gemeine Holzbock seinerseits ist eine Zeckenart und auch gefährlich für den Menschen, weil er beim Festbeißen in der Haut Viruskrankheiten übertragen kann.
Der Holzwurm, also der Gemeine Nagekäfer, hat mit dem Gemeinen Hausbock allerdings nicht wirklich etwas zu tun – der nächste gemeinsame taxonomisch-systematische Rang beider Arten ist der Stamm der Gliederfüßer. Im Gegensatz zum Gemeinen Nagekäfer ist die Zeckenart Gemeiner Hausbock also noch nicht einmal ein Insekt.
Nun aber zum Gemeinen Nagekäfer alias Holzwurm: stören tut er den Menschen nur durch seine holzschädigende Tätigkeit. Die Larven, die in vergleichsweise feuchtem Trockenholz von Möbeln, Parkettfußböden oder Kunstgegenständen aus ihren Eiern schlüpfen, ernähren sich von dem Holz und durchziehen es dabei mit Fraßgängen. Dadurch können in schweren Fällen ganze Möbelstücke oder wertvolle Holzobjekte zerstört werden.
Sofern man sich über solch unschöne Entdeckungen nicht in ungesunde Rage versetzt, ist der Holzwurm für Menschen aber gemäß dem Bundesumweltamt nicht gesundheitsschädlich. Das heißt, weder die Larven, noch die ausgewachsenen Käfer können Krankheiten übertragen. Auch der Kontakt mit dem Bohrmehl, in dem sich auch Larvenkot befindet, ist unkritisch.
Sekundäre Gefahren
Durch die holzschädigenden Aktivitäten kann der Holzwurm allerdings in gewisser Weise sekundär gefährlich für den Menschen werden.
Vor allem sind dabei Befälle von tragenden Holzkonstruktionen im Haus zu nennen. Wenn etwa ein Dachstuhl oder sonstige tragende Holzbalken stark von dem Schädling befallen sind, kann ihre Haltbarkeit wesentlich beeinträchtigt werden – das wiederum sollte als ernst zu nehmende Bedrohung nicht unterschätzt werden.
Im Zweifelsfall sollten Sie zur Gefahrenabschätzung Expertenrat hinzuziehen. Eine Risikoeinschätzung kann zum Beispiel ein Statiker abgeben.