Wichtige Regeln für Horizontalsperren mit Folie
Horizontalsperren dienen dem Schutz des Gebäudemauerwerks vor kapillar aufsteigender Feuchtigkeit und daraus resultierenden Schäden. Bei Neubauten wie auch bei der Nachrüstung von Bestandsbauten können verschiedene Methoden angewandt werden. Mechanische Sperren in Form von Bitumen- oder Folienbahnen, rostfreien Blechen, Schiefer- oder Kunststoffplatten sind dabei wegen ihrer hohen Wirksamkeit und Langlebigkeit die üblichen Varianten. Aufwand und Kosten sparen insbesondere bei der nachträglichen Errichtung von Horizontalsperren chemische Injektionsverfahren oder elektrophysikalische Methoden.
Unter den mechanischen Materialien haben besandete Bitumenbahnen die Nase vorn. Sie sind sehr robust und einfach zu verarbeiten. Wer lieber Baufolie verwenden möchte, muss für den erwünschten, langfristigen Erfolg einige Dinge beachten, die auch in der DIN 18195 festgelegt sind:
- Folie muss zwischen Bodenplatte und zu seitlichen Bauteilen dicht abschließen
- Folie muss mit dem vorhandenen Baustoffen dicht verklebbar sein
- bei bituminösen Untergründen: bitumenverträglichen Kleber benutzen
Material an Gegebenheiten anpassen
Achten Sie bei der Auswahl der Sperrfolie darauf, dass sie die Normansprüche erfüllt. In der Regel sind für die Horizontalabsperrung zugelassene Baufolien aus PVC-P, PIB, EPDM oder EVA. Die Materialien sind unterschiedlich elastisch – solche mit höherer Elastizität sind besonders zu empfehlen bei nötigen Knickführungen in L- oder Z-Form. Solche Verlegeweisen sind nötig bei zweischaligem Außenmauerwerk. Insbesondere bei der L-Sperre, bei der die Folie längs mit leichtem Gefälle von der Hinter- unter die Außenmauerschale verlegt wird, sollte man eine besonders elastische Sperrfolie verwenden.
Kompatibilität mit Materialien
Sperrfolien für die horizontale Feuchtigkeitsabschirmung müssen, damit sich keine Feuchtigkeitsbrücken bilden, sorgfältig untereinander und an den Längskanten mit dem vorhandenen Bauteilen verklebt werden. Das Folienmaterial muss also mit der Gebäudegrundplatte und den Mauersteinen eine dichte und feste Verbindung eingehen können. Bei Befestigung auf bituminösen Untergründen wie etwa einer Dickbeschichtung muss insbesondere der verwendete Kleber bitumenverträglich sein. Die DIN-gerechte Materialverträglichkeit sollte im technischen Datenblatt des Produkts vermerkt sein.