Trockenbauarbeiten im Innenausbau
Bei Trockenarbeiten werden der Bezeichnung gemäß zum größten Teil konstruktive Montagearbeiten ohne feuchte oder nasse Mittel erledigt. Klassischer Trockenbau besteht aus dem Einsatz von Verkleidungen auf Böden, an den Wänden und an Decken.
Da beim Einsatz von Werkstoffplatten meist die Fugen verspachtelt werden müssen oder Ecken mittels aufgeklebten Profilen geschützt werden, tauchen gelegentlich auch „feuchte“ Arbeitsmittel auf. Das Gleiche gilt für Klebstoffe und leichte Verputze oder Versiegelungen.
Typische Arbeiten im Trockenbau
- Auf- und Unterbau von Holzkonstruktionen wie eine Konterlattung
- Aufbau und Montage von Vorstellwänden und Vorsatzschalen
- Bodenbeläge verlegen einschließlich Trockenestrich
- Dampfbremsen und Dampfsperren, auch horizontal im Mauerwerk
- Decke abhängen oder verkleiden
- Installationsschlitze ziehen und Kabelkanäle anlegen
- Nicht tragende Wände ziehen
- Sichtschutz- und Trennwände montieren
- Wände verkleiden
Inwieweit ergänzende Arbeiten dem Trockenbau zugerechnet werden, definiert sich aus der Angebotspalette des Anbieters. Folgende nicht zwingend dem Trockenbau zugeschriebene Gewerke und Tätigkeiten können ebenfalls enthalten sein:
- Beschichtungen der erstellten Konstruktionen (Streichen, Lackieren, Verputzen)
- Einfache Elektroinstallationen (Kabel ziehen und verlegen)
- Lampen und Leuchten montieren und anschließen
- Sanitärobjekte stützen und verkleiden
- Einfache Wärme- und Schalldämmungen (beispielsweise Matten oder Schüttungen)
- Lüftungssysteme ohne Heizwirkung
Beim Innenausbau mit Holz und Universalwerkstoffplatten zählen Verkleidungen zum Trockenbau, zimmermannsmäßige Konstruktionen wie Dachstühle und tragende Holzbalken im Haus nicht.
Baurechtliche Kenntnisse und Regeln
Folgende Normen und Vorgaben müssen beim professionellen Trockenbau eingehalten werden:
- Brand- und Materialverhalten nach DIN 4102
- Brand- und Schallschutz nach DIN 4109
- Für die Montage von Gipsplatten DIN 18180 bis 18182, DIN EN 520 und DIN 18168
- Metallische Unterkonstruktionen nach DIN 14195
- Nicht tragende Wände nach DIN 4103