Wünschenswerte Ergebnisse im Wohnbereich
Lärm macht nicht nur krank er stört auch das Leben. Selbst eine normale Unterhaltung liegt schon bei etwa 60 Dezibel, ein Presslufthammer bei 100 Dezibel und ein Flugzeug sogar bei 150 Dezibel. Irgendwie müssen diese hohen Werte auf den erwünschten Wert von unter 20 Dezibel im Schlafzimmer gedämmt werden. Daher ist der Schallschutz der Wohnräume auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ein wirksames Instrument ist da der Kalksandstein, da er durch seine hohe Rohdichte außergewöhnlich viel Schall schluckt.
Schallschutz von Beginn an
Besonders wichtig ist es, dass der Schallschutz bereits beim Hausbau ausreichend mit eingeplant wird. Schallschutz ist nur mit besonders großem Aufwand später nachzurüsten. Allein die hohe Rohdichte und das hohe Gewicht von Kalksandstein oder Ziegelstein kann die erforderliche Abschirmung gegen Lärm gewährleisten.
Später eingezogene oder hinzugefügte Elemente aus Rigipsplatten zum Beispiel können selbst mit einer guten Dämmschicht kaum noch den Lärm mindern.
DIN-Verordnungen zum Schallschutz
In der DIN 4109 wurde der Schallschutz bis etwa 1989 ursprünglich bei massiven Bauwerken grob vereinfacht gesagt, gar nicht weiter beachtet, da davon ausgegangen wurde, dass dieser ausreichend gewährleistet wäre. Doch die Anforderungen an den Schallschutz sind auch beispielsweise durch den heute stärkeren Straßenverkehr erheblich gestiegen.
Dem haben auch die Verordnungen und Vorschriften Rechnung getragen. Die Gerichte haben zudem diese neuen Normen beispielsweise für die Zwischenwände in Doppelhäusern als Standard bestätigt.
Kalksandstein erzielt beste Werte
Überall dort, wo es auf einen guten Schallschutz ankommt, ist Kalksandstein auch im Innenbereich schon bei einer einschaligen Wand durchaus ausreichend. Je höher die Rohdichteklasse RDK des Kalksandsteins ist, desto dünner kann die ausgeführte Wand im Hinblick auf den Schallschutz auch sein.
Dabei ist Kalksandstein mit einer hohen RDK auch gleichzeitig besonders druckfest. Der Stein kann also bereits bei einer sehr schlanken Wand auch als tragendes Element im Hausbau eingesetzt werden. Hierzu kann ein Statiker genaue Angaben machen.
Schallschutzanforderungen erfüllt
- Kalksandsteinwand 24 Zentimeter stark einschalig – RDK 2,0 – als Haustrennwand im Doppelhaus zulässig
- Kalksandstein 17,5 Zentimeter stark zweischalig mit Zwischendämmung – als Haustrennwand im Doppelhaus zulässig
- Kalksandstein 20 Zentimeter stark einschalig – RDK 1,8 – Trennwand zwischen Wohnungen im Mehrfamilienhaus