Wann ist ein kaltes Treppenhaus zumutbar und wann zu kalt?
In der Rechtssprechung wird in Anlehnung an die Arbeitsstättenverordnung in einem unbeheizten Treppenhaus eine Temperatur zwischen 7 und 10 Grad Celsius als angemessen angesehen. Mündet das Treppenhaus in offene Flure, genügen dort 15 Grad. Ständige Zugluft, beispielsweise durch ständig gekippte oder geöffnete Fenster, ist zu vermeiden. Treten aufgrund der relativ niedrigen Temperaturen Bauschäden auf oder sinkt die Temperaturen unter 7 Grad, besteht ein Anspruch auf Nachbesserung.
Begünstigt ein kaltes Treppenhaus Schimmelbildung?
Ein kaltes Treppenhaus wird durch das Öffnen von angrenzender Wohnungstüren mit erwärmter Heizungsluft geflutet. Da kalte Luft weniger Feuchtigkeit bindet, kann es zu Kondensation kommen, die sich als Tauwasser im Treppenhaus absetzt. Wird dem nicht durch Stoßlüften und Entfeuchten vorgebeugt, sind Schimmelschäden die unausweichliche Folge. Um der Schimmelpilzbildung entgegenzuwirken, sollten die Feuchtequellen im kalten Treppenhaus unbedingt minimiert werden:
- Nässeeintrag von außen durch Schuhe (Matsch, Regen, Schnee)
- Eindringen von Niederschlägen durch geöffnete Fenster und/oder Oberlichter
- Lagerung feuchter Schuhe
- Wäscheständer
- Grünpflanzen
Wie lässt sich ein zu kaltes Treppenhaus verhindern?
Vor der naheliegenden Lösung, das Treppenhaus zu beheizen, können andere Maßnahmen ergriffen werden, um die Temperatur in den gewünschten Bereich zu bringen. Fußmatten im Eingangsbereich verhindern das Eintragen von Feuchtigkeit. Wenn Feuchtigkeit austrocknet, entsteht Verdunstungskälte. Ein offener Kellerzugang, der Kälte transportiert, kann beispielsweise durch eine Tür baulich verschlossen werden. Die Treppenstufen können mit Matten oder Teppiche ausgelegt werden. Die Dauerlüftung durch gekippte Fenster wird unterbunden, gegebenenfalls durch Fensterschlösser. Vorhänge an Fenstern und Wohnungstüren vermindern die Warmluftzufuhr.
Wie wird ein kaltes Treppenhaus gelüftet?
Wie in allen Wohnräumen sollte auch im Treppenhaus Stoßlüftung erfolgen. Zweimal täglich sollte für 10 bis 15 Minuten für Durchzug gesorgt werden. Bei zu wenigen oder ungünstig angeordneten Fenster kann das Öffnen der Haustür (möglichst unter Aufsicht) helfen, Durchzug zu erzeugen. In der Praxis kann das Lüften als Teil der Treppenhausreinigung eingeplant werden und beispielsweise Schlüssel für Fensterschlösser jeweils weitergegeben werden.