Kellerdecke isolieren – eine Pflicht?
Mit Abdichten ist in diesem Fall also Isolieren gemeint. Denn eine Abdichtung gegen Nässe, wie sie bei den Außenwänden notwendig ist, wird hier nicht gebraucht. Es geht vor allem darum, zu verhindern, dass der Fußboden im Erdgeschoss kalt ist, bzw. Wärme durch den Fußboden verloren geht.
Das neue Gebäudeenergiegesetz, das seit November 2020 gültig ist, schreibt eine Dämmung der Decke über einem ungeheizten Keller nicht vor, wenn Sie an der Decke nichts verändern. Erst, wenn Sie die Kellerdecke sanieren, müssen Sie sie dämmen, und zwar so, dass sie einen U-Wert von 0,50 W/(m²·K) erreicht. Ist der Keller beheizt, weil Sie ihn als Wohn- oder Hobbyraum nutzen, müssen Sie keine Isolierung an der Decke anbringen. Allerdings müssen Sie dann den Kellerboden dämmen.
Vor allem, wenn Sie spürbar unter kalten Füßen leiden, ist es sinnvoll, die Kellerdecke zu isolieren, selbst wenn Sie gerade keine Renovierungsarbeiten daran vornehmen müssen.
Am besten von oben isolieren
Laut Gebäudeenergiegesetz sollte die Kellerdecke von der beheizten Seite aus isoliert werden. Das bedeutet eigentlich, dass Sie den Fußboden im Erdgeschoss mit einer Dämmung ausstatten müssen. Das ist nachträglich oft schlecht möglich, weil Sie nicht nur den Boden herausreißen oder demontieren müssen, sondern weil sich durch die Dämmung die Deckenhöhe verringert und die Lage von Kabeln, Wasserleitungen und Lichtschaltern nicht mehr stimmt.
Aus diesem Grund dürfen Sie die Kellerdecke auch von unten isolieren. Je nach Situation kleben Sie Dämmplatten mit dekorativer Oberfläche direkt auf die Kellerdecke (und verschönern sie damit auch), oder Sie hängen die Kellerdecke ab und verstauen das Dämmmaterial in der Unterkonstruktion.