So sollten sowohl Paare, die sich ein Eigenheim errichten wollen wie auch andere Investoren, die ein Objekt beispielsweise zu Mietzwecken hochziehen, die Hausfinanzierung genau planen und durchdacht organisieren. Und selbst, wenn es die Autoren der Bibel nicht so sehen: Dazu ist in vielen Fällen fremdes Geld notwendig. Doch der Bund bietet über die KfW-Förderbank einige sinnvolle Fördermöglichkeiten.
Grundsätzliche Hinweise
Gerade Privatinvestoren tun sich oft schwer, die verschiedenen Kostenkategorien des Hausbaus im Vorfeld zur Gänze zu erfassen. Ehepaare oder Menschen, die sich mit einem erbauten Haus ihre Altersvorsorge sichern wollen, sollten realistisch einschätzen, was sie im Monat dafür aufbringen können. Hier spielen berufliche Entwicklungen, bei Verheirateten oft die Kinderplanung und viele andere Posten eine große Rolle.
Beim Haus selbst sind nicht nur Kosten für die einzelnen Stockwerke, das Dach, verbaute Materialien, Dämmung und spätere Einrichtungen wie beispielsweise die Installation der Elektrotechnik im Objekt zu bedenken. Auch der Grundstückspreis, die Anbindung an die örtliche Infrastruktur (Fahrtkosten für die Eigner, Straßenanbindung) und viele weitere Faktoren sollten unbedingt beachtet werden.
Um sowohl die gegenwärtigen wie auch die zukünftigen Ausgaben im Blick zu behalten und gleichzeitig Einnahmen, beispielsweise durch Miete, seriös zu kalkulieren, bieten Software-Dienstleister wie Lexware zahlreiche hilfreiche Programme an. Diese können private und geschäftliche Hausbauer bei der Planung besser unterstützen als Trial-Downloads, manuelle Aufstellungen oder der eigene Taschenrechner.
KfW-Fördergelder
Die in Deutschland bekannte Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) hält in vielen Fällen für Bauherren Fördermöglichkeiten bereit. Nicht nur für Bauherren gewährt die KfW über ihr Wohneigentumsprogramm zinsgünstige Darlehen.
Auch wer einen Altbau saniert oder ein Objekt kauft, kann gefördert werden. Der Bund gewährt Bauherren diese Unterstützung über die KfW-Förderbank. Wichtig ist jedoch, dass der Geförderte selbst in das Gebäude einzieht. Einkünfte oder Familienstand sind hingegen, anders als bei steuerlichen Vergünstigungen, nicht entscheidend.
Bauherren und Käufer
Verschiedene Dinge sind für die vom Bund über die KfW bereitgestellten Fördermittel entscheidend. Beantragen müssen die Investoren die Kredite über ihre Hausbank. Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits getätigten Investitionen sind nicht in der Förderung eingeschlossen. Das Limit für die Förderung liegt für Wohneigentum bei 50.000 Euro. Die KfW unterscheidet zwischen Käufern und Bauherren. Käufer bereits erbauter Objekte können
- den Kaufpreis einschließlich der Nebenkosten,
- Modernisierungskosten,
- Aufwendungen für die Instandsetzung sowie
- Umbaukosten
finanzieren lassen.
Wer hingegen die Immobilie selbst errichtet, der kann von der KfW Fördermittel für
- das zu bebauende Grundstück,
- dessen Kosten,
- die anfallenden Nebenkosten sowie
- die entsprechenden Außenanlagen
erhalten.
Bedingungen
Wie bei allen Krediten gibt es einige Konditionen, die die Bauherren beachten sollten. Die Förderung läuft bis zu 35 Jahre. Ohne Tilgung bleiben dabei maximal die ersten fünf Jahre, das Darlehen wird dabei lediglich verzinst. Tilgung und Zinsen sind vom Investor in monatlichen Raten zurückzuzahlen. Fünf oder zehn Jahre besteht ein fester Zinssatz. Danach wird dem Bauherren eine endgültige Zinsbindung angeboten, um den Kredit weiter fortzuführen. Die KfW gewährt dem Investor dabei immer eine möglichst billige Variante.
Sonderpunkt Energieeffizenz
Wer ein Objekt baut, das wenig Energie verbraucht (oder auch eine Immobilie dahingehend saniert), hat bei der KfW gute Karten, um einen Kredit zu erhalten. Der entsprechende Zins unterbietet den Kapitalmarktzins deutlich.
Es gibt dabei zwei Förderstufen: Das KfW-Effizienzhaus 55/ Passivhaus ermöglicht Zuschüsse von fünf Prozent bei der Tilgung des Kredits. Beim KfW-Effizienzhaus 40/ Passivhaus können maximal 10 Prozent der förderberechtigten Aufwendungen als Zuschuss gewährt werden. Die Fördermittel fließen allerdings nur, wenn ein offizieller Sachverständiger die KfW-Standards bestätigt.