Welche Programme wurden geändert?
Ab 24. 01. 2022 konnten generell keine neuen Förderungsanträge im Bereich KfW-Effizienzhäuser und Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus mehr gestellt werden. Die Förderungen laufen nach einer Aufstockung des Förderbudgets mittlerweile wieder – mit einigen Einschränkungen:
- Für den Standard „Effizienzhaus 55“ (EH-55) erfolgt keine Förderung mehr
- eine Förderung für den Standard „Effizienzhaus 40“ (EH-40) ist wieder möglich aber bei 1 Mrd. EUR gedeckelt, ist diese Fördersumme erreicht, gibt es keine neuen Förderungen mehr
Bis zum 24. 01. 2022 bereits beantragte Förderungen zum EH-55 Standard wurden – soweit genehmigungsfähig – noch genehmigt. mit Wirkung vom 24. 01. 2022 ist die Förderung für das KfW-Effizienzhaus-55 (EH-55) nunmehr aber endgültig eingestellt. Diesen Effizienzhaus-Standard wird es zukünftig also gar nicht mehr geben.
Grundsätzlich nicht betroffen waren und sind alle Förderungen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Betroffene Programme im Einzelnen
Vorläufig gestoppt waren alle KfW-Programme, die zur Programmgruppe BEG (Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude) gehören. Diese Programme sind nunmehr wieder in vollem Umfang aktiv, sofern es sich nicht um eine Sanierung oder einen Neubau zum Effizienzhaus-Standard 55 handelt.
- KfW-Programm 261: zinsbegünstigter Kredit – sowohl Bau als auch Kauf eines Neubauhauses oder Komplettsanierung eines Altbaus.
- KfW-Programm 262: zinsbegünstigter Kredit für Einzelmaßnahmen
- KfW-Programm 263: zinsbegünstigter Kredit für Nichtwohngebäude
- KfW-Programm 461: Zuschuss-Förderung – alternativ zu KfW-Programm 261
- KfW-Programm 463: Zuschuss-Förderung – alternativ zu KfW-Programm 263
Generell nicht veränderte Programme im Einzelnen
Nicht betroffen sind BAFA-Förderungen für Privatpersonen. Wie bereits erwähnt ist kein Programm betroffen, das über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird. Alle BAFA-Förderungen für Privatpersonen gelten unbeschränkt weiter.
Nicht betroffen sind KfW-Förderungen außerhalb der Programmgruppe BEG. Das sind insbesondere die Programme
- KfW-Programm 124 (Wohnungseigentumsprogramm)
- KfW-Programm 159 (Altersgerecht Umbauen – Kreditfinanzierung)
- KfW-Programm 455 (Altersgerecht Umbauen – Zuschuss)
Auch die Förderungen für die Energieberatung sind von Veränderungen nicht betroffen.
Mögliche Ausnahme für Opfer der Flutkatastrophe 2021. Für Opfer der Flutkatastrophe vom Juli 2021 (Ahrtal, Landkreis Ahrweiler, Rhein-Sieg-Kreis und andere) können im Einzelfall Ausnahmen gelten. Betroffene sollten am besten direkt mit dem jeweiligen Finanzierungspartner Kontakt aufnehmen, um zu klären, ob in ihrem eine Ausnahme möglich ist oder gewährt ist.
Aus welchem Grund wurde die Förderung gestoppt?
Die Gründe für den so unvermittelt verfügten Förderstopp lagen vor allem in der hohen Zahl der eingegangenen Förderanträge, die die zur Verfügung gestellten Fördermittel bei weitem übersteigen.
Daneben ist von der derzeitigen Bundesregierung aber auch eine Neubewertung der derzeit geltenden KfW-Effizienzhaus-Standards und eine besser zielführende Neuausrichtung der gesamten Förderungen geplant, da mit der bisherigen Förderstruktur die Klimaschutzziele im besonders wichtigen Gebäudesektor keinesfalls erreicht werden können.
Antragsflut im Januar
Anträge überstiegen vorhandene Finanzierungsmittel. Das Wirtschaftsministerium sah sich gezwungen, einen Stopp für neue Anträge und die Weiterbearbeitung der bereits eingegangen Anträge zu verfügen, nachdem die KfW-Bank dem Wirtschaftsministerium mitgeteilt hatte, dass der Umfang der eingegangenen Anträge bei Weitem die vom Staat bereitgestellten Fördermittel überstieg.
Verfügbaren Mitteln von rund 5 Mrd. EUR stand ein beantragtes Fördervolumen von mehr als 20 Mrd. EUR gegenüber.
Die Bundesregierung sah sich damit gezwungen, einen sofortigen Stopp der Förderprogramme zu verfügen, bis entsprechende zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt waren.
Neues Geld wird bereits wieder knapp. Vom Haushaltsausschuss des Bundestags wurden mittlerweile weitere Fördermittel in Höhe von 9,5 Mrd. EUR bewilligt. Damit konnten die Förderungen bislang wieder gestartet werden.
Die zusätzlich genehmigten Mittel drohen aber bereits wieder knapp zu werden – seit dem Neustart der Förderung werden wieder Förderanträge in insgesamt dreistelliger Millionenhöhe jede Woche eingebracht. Die zusätzlich zur Verfügung gestellten Fördermittel könnten also schnell wieder ausgeschöpft sein. Ob es darüber hinaus zusätzliches Geld geben wird und die Fördertöpfe noch einmal aufgestockt werden, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt fraglich.
Effizienzhausstandard EH-55 wird künftig Mindeststandard. Die staatliche Förderung für Neubau und Sanierung zum Effizienzhaus 55 (EH-55) war bereits von der vorherigen Bundesregierung im November letzten Jahres eingestellt worden. Sie sollte mit 30. Januar 2022 auslaufen. Der ohnehin schon längst beschlossene Stopp für EH-55 Förderungen wurde von der Bundesregierung lediglich um eine Woche vorgezogen.
Der Effizienzhausstandard EH-55 soll ab 1. 1. 2023 nach den Vorstellungen der Bundesregierung der geforderte Mindeststandard für alle privaten und kommunalen Neubauten werden – und ist damit auch nicht mehr förderungswürdig.
Löwenanteil der Förderungen lag bisher bei EH-55 und EH-40. Mit ein Grund für das Einstellen der EH-55 Förderung war auch, dass der Löwenanteil der beantragten Förderungen bisher auf die EH 55 Förderung entfallen ist, ein weiterer großer Teil auf den geringfügig höheren Standard EH-40. Schon im vergangenen Jahr ging rund ein Drittel der gesamten Fördervolumens in den EH-55 Standard. Durch das bereits beschlossene Auslaufen des EH-55 Standards zum Monatsende nahm die Zahl der noch eingereichten Anträge für die Förderung im Januar noch einmal massiv zu.
Beide Standards, sowohl EH-55 als auch EH-40 sind aber nicht geeignet, um die in Deutschland mindestens notwendigen Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen. Dafür sind wesentlich energiesparendere Gebäude notwendig. Einen ohnehin bei Weitem nicht ausreichenden Standard staatlich zu fördern ist daher nicht wirtschaftlich und keine sinnvolle Verwendung von Steuermitteln.
Notwendige Neuausrichtung der gesamten Förderungsstruktur
Angesichts der zu erreichenden Klimaziele der Bundesregierung erweist sich die bisherige Förderungsstruktur auch insgesamt als nur wenig zielführend. Dabei ist der Gebäudesektor für 41 % der Emissionen im Land verantwortlich.
EH-55 ist längst marktüblicher Standard. Gebäude mit EH-55 oder Sanierungen zum EH-55 Standard zu fördern, erscheint unsinnig – besonders im Eigenheim-Bereich handelt es sich bei EH-55 (55 % des Energieverbrauchs eines konventionellen Gebäudes) bereits seit geraumer Zeit ohnehin um den marktüblichen Standard. Zum Erreichen der Klimaziele müssen deutlich strengere Standards angelegt werden.
Lediglich im kommunalen Wohnungsbau und bei Mehrfamilienhäusern ist nicht EH-55, sondern EH-70 Standard üblich. Nur so kann tatsächlich leistbarer Wohnraum geschaffen werden, das Erreichen des EH-55 Standard stellt in diesem Bereich tatsächlich eine (förderungswürdige) Mehrinvestition dar. Aus diesem Grund gibt es von dieser Seite auch immer noch massive Kritik.
Mehr Anreize in der Bestandssanierung nötig. Untersuchungen zeigen, dass der Gebäudesektor im letzten Jahr die gestellten Klimaziele weit verfehlt hat. Laut dem eingesetzten Expertenrat sind für ein Erreichen der Ziele nicht nur deutlich strengere Neubaustandards nötig, sondern vor allem deutlich weiter gehende Anreize für die Sanierung des Gebäudebestands.
Fast ein Fünftel der bereits bestehenden Gebäude erreicht dabei nur den schlechtestmöglichen Energieeffizienzstandard (Stufe H), der Durchschnitt erreicht noch nicht einmal EH-40 Standard. Auf den bestmöglichen Energieeffizienzstandard kommen in Deutschland weniger als 2 % der Gebäude.
Fast 90 % der verbrauchten Energie in Häusern werden dabei für Heizung und Warmwasserbereitung aufgewendet – in energieeffizienten Heizungs- und Wassererwärmungstechnologien liegt also der Schlüssel für ein massives Senken des Energieverbrauchs bei Bestandsgebäuden.
Stärkere Förderung von Bestandssanierungen ist zwingend nötig. Der Expertenrat stellt es eindeutig fest – mit jedem eingesetzten Förder-Euro werden im Gebäudebestand deutlich höhere CO2-Einsparungen erzielt als beim Neubau. Förderungen müssen also zukünftig vermehrt auf die Förderung von Sanierungen anstatt auf die Förderung von energieeffizienten Neubauten abzielen.
Bei den noch für dieses Jahr zu erwartenden Veränderungen für die Effizienzhaus-Förderung ist also zu erwarten, dass die Sanierung von Bestandsgebäuden zukünftig deutlich stärker gefördert werden wird als der Neubau von energieeffizienten Gebäuden. Nach aktuellen Angaben will die Bundesregierung ist um Ostern ein entsprechendes neues Gesetzespaket präsentieren.
Auswirkungen der Neugestaltung der Effizienzhaus-Förderung
Der unvermittelt verkündete Stopp hat für viel Unsicherheit gesorgt und stellt bei einer beträchtlichen Anzahl von Bauherren und Wohnungsbauunternehmen bereits geplante Bauprojekte infrage. Die bislang noch unklaren weiteren Veränderungen sorgen für noch mehr Verunsicherung.
Auswirkungen für private Bauherren
Nur eine geringe Zahl von privaten Bauherren und Sanierern betroffen. Vom Förderstopp direkt betroffen waren insgesamt rund 24.000 Anträge – dabei stammten nur 4.000 dieser Anträge von privaten Bauherren.
Mögliche Mehrkosten bei Umplanung. Sowohl eine notwendige Umplanung von bereits fertig geplanten Bauprojekten zu einem höheren Effizienzhaus-Standard (z. B. EH-40 statt EH-55) als auch den Ersatz der eingeplanten Fördersumme durch eine reguläre Finanzierung bedeutet für private Bauherren mitunter deutliche Mehrkosten. Der Bau eines eigenen Hauses wird dadurch finanziell für viele deutlich schwieriger.
Zukünftige Veränderungen noch nicht absehbar. In der aktuellen Situation befinden sich private Bauherren derzeit in einer „Warteposition“, da bislang nicht klar ist, welche Energiestandards in Zukunft überhaupt als förderungswürdig gelten werden – und ob es überhaupt in Zukunft noch eine Neubauförderung für besonders energieeffiziente Gebäude geben wird. Fällt eine solche Förderung zukünftig vollständig weg, muss in vielen Fällen wohl ganz neu über die Finanzierung des eigenen Bauprojekts nachgedacht werden.
Aus Eigeninteresse so energiesparend wie möglich planen. Besonders die Entwicklung der Preise für Strom und fossile Energieträger in den letzten Monaten und die zukünftig noch gar nicht abzusehenden Preissteigerungen machen klar, dass man schon im eigenen Interesse das eigene Gebäude so energiesparend wie möglich planen sollte. Bei zukünftig noch gar nicht absehbaren, möglicherweise noch deutlich höheren Energiepreisen und einer (u. a. durch den Ukraine-Krieg) möglicherweise stark eingeschränkten deutschlandweiten Verfügbarkeit von Öl und Gas und damit verbundenen Preissteigerungen sollte man sich durch durch möglichst geringen Energiebedarf so gut wie möglich finanziell absichern.
Auswirkungen für Sanierer
Geringe Zahl von Anträgen zur Effizienzhaus-Sanierung. Etwa 700 der insgesamt im Januar gestoppten Anträge bezogen sich auf eine Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus. Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus waren bislang also nur von wenigen Gebäudebesitzern angedacht – in Zukunft könnte sich das allerdings ändern.
Wegfall der Effizienzhaus-Förderung gefährdet die meisten Projekte nicht. Wer sein Gebäude komplett sanieren wollte, hatte und hat immer die Möglichkeit, statt der Förderung für die Komplettsanierung auf entsprechende Einzelmaßnahmen-Förderungen zurückzugreifen. Damit kommt es insgesamt kaum zu Verlusten an Fördergeld.
Eine Förderung besonders für Bestandsgebäude gilt auch für die Zukunft als sicher – sie könnte möglicherweise sogar höher ausfallen als derzeit. Für Sanierer besteht also kein Risiko, dass sie in naher Zukunft ohne Förderungen auskommen müssen – eher noch im Gegenteil.
Neue Förderungen besser abwarten. Sanierer befinden sich – wie private Bauherren – aber ebenfalls in einer „Warteposition“, allerdings im positiven Sinn. Bis klar ist, welche neuen, möglicherweise höheren Förderungen es noch dieses Jahr von staatlicher Seite geben wird, kann es sinnvoll sein, geplante Sanierungen unter Umständen noch etwas aufzuschieben.
Bei Sanierungen gegebenenfalls nachplanen. Wie beim Neubau gilt auch für Hausbesitzer, bei der Planung von Sanierungen künftige mögliche Preissteigerungen für Energieträger mit zu bedenken.
Auswirkungen auf den kommunalen Wohnungsbau, Baukosten und Kaltmieten
Zahlreiche kommunale Projekte betroffen. Die größte Zahl der von der zum Jahresanfang erfolgten Änderung der Förderstruktur betroffenen Anträge entfällt vor allem auf Unternehmen und Kommunen. Insgesamt 14.700 Anträge kamen von Unternehmen und eine beträchtliche Zahl wurde von Kommunen und Bauherrengemeinschaften gestellt (rund 5.000 Anträge).
Mittelbar betroffen ist damit der Bau von über 150.000 Wohneinheiten. Das hat natürlich Auswirkungen auf die Schaffung von leistbarem Wohnraum in Deutschland.
Allein in Bayern liegen bereits zahlreiche Projekte auf Eis. Allein im Freistaat Bayern wurden wegen der Änderungen Neu- und Umbauten von über 10.000 Wohnungen (6.900 Neubauten und 3.100 Sanierungen) vorerst auf Eis gelegt – weil bei einem Projektvolumen von insgesamt 2,7 Mrd. EUR nun über 400 Mio. EUR an Fördermitteln fehlen. Bei einigen hundert Wohnungen wurde bereits jetzt beschlossen, dass sie gar nicht mehr gebaut werden, wie der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen mitteilte.
Bis zu 80.000 Wohnungen könnten bundesweit gar nicht erst gebaut werden: Nach dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) könnten bis zu 80.000 Wohnungen nun nicht mehr gebaut werden, 25.000 Wohneinheiten sind laut Immobilienverband in der Schwebe, in beiden Fällen geht es vor allem um den sozialen Wohnungsbau.
Schaffung von Wohnraum gefährdet. Für die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in Deutschland bedeutet der Förderstopp einen herben Rückschlag. Zahlreichen Projekten – auch kommunalen Projekten – fehlt dadurch die notwendige finanzielle Grundlage.
Das Ziel der Regierung, 400.000 Wohnungen im Jahr neu zu bauen, wird sich mit noch einmal verschärften Bauvorschriften kaum mehr realisieren lassen. Wohnraum, vor allem leistbarer Wohnraum, wird also noch einmal knapper werden.
Zukünftige Kaltmieten könnten deutlich steigen. Der Wegfall der EH-55 Förderung führt dazu, dass viele Bauprojekte im sozialen Wohnungsbau deutlich teurer werden. Um den derzeit geplanten Energiestandard trotz Wegfall der Förderung halten zu können, würden nach einer Berechnung von Mitgliedern des GdW die Kaltmieten im Schnitt um 1,50 EUR pro m² höher liegen müssen – was gerade im sozialen Wohnungsbau zu einer deutlichen Verteuerung von Wohnraum führen wird.
Schon die derzeitigen Schwierigkeiten bei Bauprojekten (Preisentwicklung bei zahlreichen Baumaterialien, Fachkräftemangel, steigende Zinsen) könnten zu deutlichen Preissteigerungen führen – der Effekt durch den Wegfall der Förderungen käme dann noch obendrauf.
Werden die Anforderungen für den Energiestandard von Bauprojekten noch weiter verschärft, könnte die Situation mit steigenden Baukosten und vor allem steigenden Kaltmieten im sozialen Wohnungsbau noch deutlich schlimmer werden.
Positive Beispiele
Kürzlich gab etwa die Stadt Bad Lippspringe im Kreis Paderborn bekannt, bei kommunalen Neubauten oder größeren Sanierungen in städtischen Bestandsgebäuden auf den höchstmöglichen Standard „Effizienzhaus Plus“ setzen zu wollen.
Bei einem Effizienzhaus Plus sind der Jahresendenergieverbrauch und der Jahresprimärenergieverbrauch negativ, das heißt, das Gebäude erzeugt über die vorhandenen technischen Einrichtungen (z. B. Photovoltaik) insgesamt mehr Energie, als durch die Nutzung verbraucht wird.
Solche Beispiele zeigen, dass es durchaus möglich ist, auch auf kommunaler Ebene weiter zu denken und proaktiv einen leistungsfähigeren Energiestandard und einen deutlich geringeren Energieverbrauch anzustreben.
Was für Bauherren und Sanierer jetzt wichtig ist
Erst einmal abzuwarten kann hilfreich sein. Man kann sowohl als Bauherr als auch als Sanierer zunächst einmal abwarten, welche Förderungen es in Zukunft nach der Umgestaltung geben wird. Das lohnt sich vor allem für Sanierer, da die Chance, dass es auch zukünftig sehr lohnende Bestandssanierungsförderungen geben wird, sehr hoch ist.
Neue Förderungsstruktur soll bis Jahresende vereinbart werden. Die Bundesregierung hat sich nach derzeitiger Information vorgenommen, bis zum Ende des Jahres 2022 die Förderstruktur komplett zu überarbeiten und neu auszurichten. Bis dahin sollte dann Klarheit herrschen, mit welchen Förderungen – aber auch mit welchen Energiepreisen – man in Zukunft rechnen kann.
Auf minimalen Energieverbrauch zu achten lohnt sich auf jeden Fall. Ein energieeffizientes Haus bedeutet geringe Energiekosten und damit kontinuierlich deutliche Einsparungen bei den laufenden Kosten für das Haus und damit den eigenen Lebenshaltungskosten. Über Jahre und Jahrzehnte summieren sich diese Einsparungen zu enormen Beträgen – was unter Umständen auch dazu beitragen kann, dass der Baukredit früher zurückgezahlt ist.
Wer ein energieeffizientes Haus hat, ist darüber weitaus besser geschützt gegen plötzlich stark steigende Energiepreise, wie wir das in den letzten Monaten erleben mussten. Bei geringem Energieverbrauch wirken sich steigende Preise deutlich weniger aus.
Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern. Im Idealfall wird das eigene Haus möglichst unabhängig in Bezug auf fossile Energieträger geplant (z. B. Photovoltaik-Anlage, Stromspeicher und Wärmepumpen-Heizung). Stark steigenden Energiepreisen durch politische Verwerfungen und plötzlichen Verknappungen von verfügbaren fossilen Energieträgern kann man dann relativ gelassen entgegensehen.
Die Entwicklung des Strompreises sollte man dabei allerdings auch immer bedenken – Strom ist und bleibt wohl auch in Zukunft einer der teuersten Energieträger. Die zukünftige Entwicklung bei den Preisen von Biomasse (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz) lässt sich angesichts der möglichen, stark steigenden Nachfrage zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch nicht zuverlässig abschätzen. Die Wahl des geeigneten Energieträgers bleibt also weiterhin schwierig.
Grundsätzlich gilt: Energie ist teuer – und energiesparend zu planen und zu bauen lohnt sich also immer – mit und ohne Förderung.
Möglicher Ersatz von Effizienzhaus-Förderungen
Sanierer mit KfW-Geld
Wie schon erwähnt, haben Sie aktuell drei Möglichkeiten:
1. Auf andere Förderungen (z. B. Förderungen für Einzelmaßnahmen) ausweichen – Informationen über mögliche Förderungen finden Sie auf den Seiten der KfW-Bank und des BAFA sowie im nächsten Abschnitt.
2. Steuerabschreibungen statt einer Förderung nutzen
3. Die Maßnahmen zu unterbrechen und auf zukünftige Förderungen für Bestandsgebäude warten
Wer auf Einzelmaßnahmen (z. B. beim Heizungsaustausch-Förderung beim BAFA) setzten möchte, sollte schnell sein – durch den zu befürchtenden hohen Andrang könnten auch die beim BAFA zur Verfügung stehenden Mittel eventuell schnell ausgeschöpft sein und die Förderung danach eingestellt werden.
In Betracht ziehen sollte man dabei auch mögliche Landesförderungen und Förderungen in der eigenen Kommune – sie sind vom Förderstopp ebenfalls nicht betroffen und laufen weiter.
Nicht mehr bewilligte oder noch nicht beantragte EH-55 – Förderung (Neubau)
Grundsätzlich gibt es hier zwei Möglichkeiten:
1. Auf einen niedrigeren Energieeffizienz-Standard (z. B. EH-40) umplanen
2. Die Finanzierung zu erweitern und ohne Förderung zu finanzieren
Umplanen auf niedrigeren Standard. Das Umplanen auf einen niedrigeren Energiestandard bedeutet zunächst einmal weitere Planungskosten – und in der Folge vermutlich auch höhere Baukosten. Zum Teil amortisiert sich das aber vermutlich wieder über langfristig höhere Energieeinsparungen durch den leistungsfähigeren Standard.
Beim Umplanen auf EH-40 Standard sollte man sich zeitnah entscheiden, denn durch die Deckelung der EH-40 Förderung für Neubauten bis Jahresende auf 1 Mrd. EUR muss man schnell sein beim Beantragen, um noch eine Förderung zu erhalten.
Finanzierung aufstocken. Eine Finanzierung um den Betrag der Förderung aufzustocken dürfte in den meisten Fällen relativ problemlos möglich sein. Zu beachten ist allerdings, dass der aufgestockte Betrag anders als die Förderung zurückgezahlt werden muss – und Darlehenszinsen verursacht. Dadurch entsteht ein finanzieller Nachteil und das Bauvorhaben wird in jedem Fall teurer. Gegebenenfalls sollte man versuchen, seinen Baukredit bei der Hausbank noch etwas nachzuverhandeln, um etwas günstigere Zinsen zu bekommen.
Bauvorhaben neu kalkulieren. In einigen Fällen kann man sein Bauvorhaben so umkalkulieren, dass einige Kosten wegfallen – etwa einen Stellplatz statt einer Garage einplanen oder bei der Ausstattung im einen oder anderen Bereich auf eine kostengünstigere Lösung auszuweichen. Dadurch lassen sich die wegfallenden Fördermittel häufig zumindest ein wenig kompensieren.
Weitere alternative Förderungen in der Übersicht
Als Alternative zur Effizienzhaus-Förderung sollte man gegebenenfalls auch die folgenden Lösungsmöglichkeiten in Betracht ziehen.
Alternative Förderung über Steuer
Als Alternative zur staatlichen Förderung besteht bei energetischen Sanierungen (nicht beim Neubau!) die Möglichkeit einer erhöhten Steuerabschreibung.
Welche Bedingungen dafür gelten und welche Beträge abgeschrieben werden können, wird ausführlich in unserem Beitrag Kosten für Renovierung und Sanierung absetzen erklärt.
BAFA-Einzelförderung
Sämtliche Förderungen vom BAFA bleiben weiterhin in Kraft. Welche Förderungen für welche Einzelmaßnahmen (Biomasse- und Wärmepumpenheizungen sowie Solarkollektoren auch im Neubau, Austausch von Heizungssystemen im Altbau, Heizungsoptimierung, Energieberatung, etc.) für Privatpersonen möglich sind, kann man auf der Seite des BAFA nachlesen.
Baukindergeld
Baukindergeld bietet sich als Möglichkeit an, wenn man Kinder hat und Wohnraum zur Selbstnutzung erwerben oder bauen möchte.
Fördervoraussetzungen
- Bau oder Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung, oder aber Kauf der bisher gemieteten Wohnung
- Selbstnutzung (d. h. selbst dort einziehen)
- Kindergeldberechtigung oder in einem Haushalt mit kindergeldberechtigter Person
- mindestens 1 Kind unter 18 Jahren, für das man kindergeldberechtigt ist, lebt im Haushalt
- zu versteuerndes Haushaltseinkommen von weniger als 90.000 EUR bei einem Kind, bei jedem weiteren Kind erhöht sich der Maximalbetrag um 15.000 EUR
Förderhöhe
Das Baukindergeld beträgt 1.200 EUR pro Kind jährlich und wird über 10 Jahre hinweg bezahlt.
Ein Haushalt mit 2 Kindern kann also über 10 Jahre hinweg insgesamt 24.000 EUR vom Staat erhalten.
Exkurs: Künftige Solardachpflicht im Blick behalten!
Von vielen Bauherrn und Sanierern nicht bedacht wird die Solardachpflicht, die künftig kommen könnte. In Baden-Württemberg gilt bereits seit Jahresanfang eine Pflicht, auf allen Nichtwohngebäuden (Firmen, Hallen) eine Photovoltaik-Anlage zu installieren – ab Mai 2022 wird das dort auch für private Wohngebäude gefordert.
Es ist zu erwarten, dass auch die übrigen Bundesländer relativ schnell entsprechende Regelungen auf den Weg bringen. Wer also einen Neubau plant, sollte eine künftige Solardachpflicht auf jeden Fall auch in seinem Bundesland im Blick behalten – oder besser gleich direkt eine Solaranlage auf dem Dach mit einplanen.
BAFA–Förderung nur für Solarthermie. Eine BAFA-Förderung gibt es im Neubau aktuell nur für Solarthermie-Anlagen.
Interessante Länderförderungen für Batteriespeicher. für die PV-Anlage, besonders für die Kosten von Batteriespeichern, bieten allerdings aktuell die einzelnen Bundesländer teilweise sehr attraktive Förderungen.
Zusätzliche Fördermöglichkeiten für die PV-Anlage. Für Anschaffung / Betrieb der PV-Anlage selbst bieten immerhin noch die Einspeisevergütung (2022: 6,63 Cent bzw. 6,83 Cent pro kWh), die Umsatzsteuer-Erstattung bei Eigenverbrauch des Stroms und gegebenenfalls die Mehrwertsteuer-Erstattung beim Kauf der PV-Anlage einen kleinen finanziellen Anreiz.
Weitere Förderungen gibt es zum aktuellen Zeitpunkt (März 2022) noch nicht – bei einer gesetzlich verordneten Pflicht zum Solardach in einzelnen Bundesländern muss man also aktuell entsprechend hohe Zusatzkosten einplanen, die man selbst tragen muss.