Verwendung von Klärgruben
Klärgruben dienen rein der Aufbereitung von Haushaltsabwässern. Sie sind vor allem bei älteren Häusern noch sehr weit verbreitete Anlagen.
Nach der neuen EU Wasserrahmenrichtlinie erhalten sie ab 2015 keine wasserrechtliche Genehmigung mehr. Die neue Wasserrahmenrichtline sieht vor, dass ab diesem Zeitpunkt jede Kleinkläranlage zwingend über eine biologische Reinigungsstufe verfügen muss.
Ältere Anlagen müssen bis zu diesem Zeitpunkt entsprechend nachgerüstet werden. Im Falle von Dreikammer-Kläranlagen ist das in den meisten Fällen aber problemlos möglich.
Der durch die Nachrüstung enstehende Kostenaufwand wird in manchen Bundesländern durch eine entsprechende Förderung gedeckt.
In Bayern und Thüringen sind das jeweils 1.500 EUR, in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern 770 Euro beziehungsweise 750 EUR. Das Land Sachsen stellt für eine Umrüstung 1.000 EUR zur Verfügung.
Die Voraussetzung für ein Umrüstung ist allerdings, dass die vorhandene Klärgrube noch völlig dicht ist. Ist dies nicht der Fall, lohnt sich eher der Neubau einer Kleinkläranlage.
Funktionsweise der Klärgrube
Eine Klärgrube funktioniert grundsätzlich über Sedimentation. Das heißt, alle festen Schmutzpartikel die im Abwasser vorhanden oder gelöst sind, setzen sich nach einer gewissen Zeit innerhalb der Klärgrube ab.
Sie bilden dann den sogenannten Klärschlamm. Oberhalb der Wasseroberfläche befindet sich meist eine Schicht aus Schwimmschlamm.
Durch das Ausfaulen nach etwa zwei bis drei Monaten reduziert sich das Schlammvolumen auf einen Bruchteil der ursprünglichen Menge.
Das sogenannte Klarwasser kann dann mithilfe eines Saugwagens abgesaugt werden, in einen Vorfluter eingeleitet oder verrieselt werden. Es stellt aber – aufgrund seines sehr hohen Nitratgehalts – eine schwere Belastung sowohl für Gewässer als auch für den Boden dar.
Deshalb ist eine solche Entsorgung in Zukunft nicht mehr zulässig.
Dreikammer-Klärgruben haben eine leicht abweichende Funktionsweise, ebenfalls eine weit verbreitete Sonderform der Klärgrube ist die Sickergrube. Auch sie ist in Zukunft nicht mehr zulässig.
Alternativen zur Klärgrube
Wenn eine Nachrüstung der Klärgrube nicht möglich ist, bieten sich verschiedene Alternativen an.
Da Aushub und Zu- sowie Ableitung bereits vorhanden sind, ist ein Austausch gegen eine SBR-Anlage häufig problemlos möglich. Auch Anlagen im Belebtschlammverfahren, die nicht intermittierend beschickt werden, stellen eine Möglichkeit dar.
Zu achten ist hier allerdings auf den bei der Klärgrube nicht vorhandenen Stromanschluss, der zusätzlich noch errichtet werden muss. Es gibt aber auch Kleinkläranlagen, die bei bestehendem oder künstlich angelegtem Gefälle auch ohne Strom nur mit Hilfe von Gefälle oder Wasserdruck funktionieren.
Eine andere Alternative ist die Anlage einer Pflanzenkläranlage. Hier ist jedoch ein relativ hoher Flächenbedarf nötig. Pro Einwohnerwert (EW] muss mit etwa vier bis fünf Quadratmeter Fläche gerechnet werden.
Die bestehende Klärgrube kann auch als mechanische Abwasserreinigung für die Pflanzenkläranlage genutzt werden. Damit sind nur geringe Umbauten erforderlich. Für Pflanzenkläranlagen gibt es auch Selbstbausätze ab etwa 1.000 EUR im Handel.