Verbot von Klärgruben
Für die Aufbereitung dürfen ab 2015 nur noch Kleinkläranlagen verwendet werden, die über eine biologische Reinigungsstufe verfügen.
Grund dafür ist die neue Wasserrahmenrichtlinie der EU, die 2015 in Kraft tritt. Ihr Ziel ist es unter anderem Gewässer besser zu schützen.
Da Klärgruben lediglich ein mechanisches Wasserreinigungsverfahren darstellen, erhalten sie keine wasserrechtliche Genehmigung mehr.
Alternative Möglichkeiten
Als Alternative bieten sich verschiedene Kleinkläranlagen-Arten an. Welche Art von Anlage sich am jeweiligen Standort eignet, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab.
Kriterien für die Entscheidung für einen Kleinkläranlagentyp
- geforderte Reinigungsklasse am jeweiligen Standort
- Errichtungskosten
- Betriebskosten
- Wartungsaufwand
- Dimensionierung und Flächenbedarf (vor allem bei Pflanzenkläranlagen)
- eventuell vorhandenes Gefälle (dann sind auch Kleinkläranlagen ohne Strom möglich)
- Vorhandensein oder Fehlen eines geeigneten Vorfluters
Alle diese Faktoren müssen sorgfältig und sachlich richtig gegeneinander abgewogen werden. Für die Errichtung einer Kleinkläranlage sollte man auf jeden Fall entweder auf vorgefertigte Kleinkläranlagen oder einen entsprechenden Fachbetrieb zurückgreifen.
Der Selbstbau einer Kleinkläranlage ist aus verschiedenen technischen und rechtlichen Gründen nicht möglich. Lediglich bei Pflanzenkläranlagen gibt es auch Selbstbausätze im Handel ab rund 1.000 EUR.