Die Rechtslage: Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) und Ihre Laube
Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) legt die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung von Kleingärten fest. Eine zentrale Bestimmung betrifft die maximale Größe von Gartenlauben, die auf eine Grundfläche von 24 Quadratmetern, einschließlich eines überdachten Freisitzes, begrenzt ist. Diese Regelung zielt darauf ab, den kleingärtnerischen Charakter zu bewahren, der hauptsächlich auf gärtnerische Nutzung ausgerichtet ist.
Die Nutzung der Laube ist ebenfalls strikt geregelt. Sie darf nicht als dauerhaftes Wohngebäude genutzt werden, sondern lediglich für kurze Aufenthalte und zur Lagerung von Gartengeräten dienen. Gewerbliche Nutzung und dauerhaftes Wohnen sind ausdrücklich verboten. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass Kleingartenanlagen ihrem Zweck der Freizeitgestaltung und Erholung dienen.
Üblicherweise überwachen die Kleingartenvereine die Einhaltung dieser gesetzlichen Rahmenbedingungen und erweitern sie durch spezifische Regelungen. Zudem müssen auch öffentliche und zivilrechtliche Vorschriften wie das Baurecht und der Pachtvertrag eingehalten werden. Bei Fragen zur Einhaltung der Vorschriften ist es ratsam, den Kleingartenverein zu konsultieren. Der Vorstand kann dabei helfen, Missverständnisse zu vermeiden und die Konformität Ihrer Laube mit dem Gesetz zu gewährleisten.
Lösungsansatz 1: Bestandsschutz – Ihre Laube, Ihr Recht
Eine Möglichkeit, Ihre zu große Laube zu erhalten, besteht im Bestandsschutz. Dieser greift, wenn Ihre Laube vor dem 1. April 1983 rechtmäßig errichtet und seitdem unverändert geblieben ist. Der Bestandsschutz bewahrt Ihre Laube davor, aufgrund ihrer Größe abgerissen oder verkleinert zu werden, solange sie ihrer ursprünglichen Funktion gemäß genutzt wird.
Maßnahmen für den Erhalt des Bestandsschutzes
- Bauliche Unverändertheit: Vermeiden Sie Änderungen an der baulichen Struktur wie Um- oder Anbauten, da diese den Bestandsschutz gefährden könnten. Nur Instandhaltungsmaßnahmen sind zulässig.
- Dokumentation: Bewahren Sie relevante Dokumente wie Baugenehmigungen und Parzellenunterlagen auf. Diese Nachweise sind unerlässlich, um den rechtmäßigen Bestand Ihrer Laube zu belegen.
- Baukonforme Nutzung: Achten Sie darauf, dass die Nutzung Ihrer Laube den gesetzlichen Vorgaben entspricht und keine unzulässigen Änderungen vorgenommen werden.
Besonderheiten bei Pächterwechsel
Übergang des Bestandsschutzes: Der Bestandsschutz ist ortsgebunden und nicht an die Person des Pächters. Bei einem Pächterwechsel verbleibt der Bestandsschutz daher bei der Laube, sofern diese unverändert bleibt.
Lösungsansatz 2: Rückbau – Schritt für Schritt zur gesetzeskonformen Laube
Falls Ihre Gartenlaube die zulässige Größe überschreitet und nicht unter den Bestandsschutz fällt, ist ein Rückbau erforderlich. Nachfolgend einige praktische Schritte, um die Laube auf die erlaubten Maße zurückzuführen:
- Schrittweiser Rückbau: Entfernen Sie überdachte Bereiche oder Anbauten, die über die zulässige Grundfläche hinausgehen.
- Planung und Genehmigungen: Stellen Sie sicher, ob eine Abrissgenehmigung notwendig ist, und klären Sie dies mit Ihrem Kleingartenverein und der zuständigen Baubehörde.
- Fachgerechte Ausführung: Ziehen Sie eine Fachkraft für den Rückbau heran, um einen sicheren und vorschriftsmäßigen Ablauf zu gewährleisten.
- Entsorgung: Sorgen Sie für die ordnungsgemäße Entsorgung der abgerissenen Materialien. Nutzen Sie hierfür spezialisierte Entsorgungsunternehmen oder kommunale Sammelstellen.
- Kostenplanung: Erstellen Sie einen detaillierten Kostenplan und holen Sie mehrere Angebote für die Rückbauarbeiten ein, um die besten Optionen zu vergleichen.
Tipps für einen erfolgreichen Rückbau
- Schutzmaßnahmen: Schützen Sie während der Arbeiten angrenzende Pflanzen und Gartenbereiche.
- Kommunikation: Informieren Sie Ihren Kleingartenverein regelmäßig über den Fortschritt der Rückbaumaßnahmen.
- Dokumentation: Fotografieren Sie den Zustand Ihrer Laube vor, während und nach dem Rückbau zur genauen Dokumentation und als Nachweis bei Rückfragen.
Mit offenen Karten: Kommunikation als Schlüssel zum Erfolg
Eine proaktive Kommunikation mit Ihrem Kleingartenverein ist entscheidend, wenn Ihre Gartenlaube größer als die erlaubten 24 Quadratmeter ist. Ein offener Austausch fördert das gegenseitige Verständnis und hilft, gemeinsame Lösungen zu finden.
Vorteile offener Kommunikation im Kleingartenverein
- Konstruktiver Dialog: Diskutieren Sie Anliegen und mögliche Vorgehensweisen durch offene Gespräche, bei denen sowohl rationale Argumente als auch emotionale Aspekte berücksichtigt werden.
- Klärung von Unklarheiten: Durch frühzeitige Aufklärung über die bestehende Situation und geplante Maßnahmen lassen sich Missverständnisse vermeiden.
- Zusammenarbeit und Kompromissbereitschaft: Ein kooperatives Miteinander kann akzeptable Lösungen für alle Parteien hervorbringen.
Praktische Tipps für das Gespräch
- Vorbereitung: Halten Sie alle relevanten Dokumente wie Baugenehmigungen und Pachtverträge bereit und durchdenken Sie konkrete Vorschläge.
- Respektvoller Ton: Ein freundlicher und respektvoller Umgangston fördert eine positive Gesprächsatmosphäre.
- Transparenz und Ehrlichkeit: Seien Sie offen über Ihre Pläne und Herausforderungen, um Vertrauen zu schaffen und konstruktive Rückmeldungen zu erhalten.
Die richtige Kommunikation schafft eine solide Basis für gemeinsame Entscheidungen und ermöglicht es Ihnen, Ihren Kleingarten weiterhin als Ort der Erholung zu nutzen.