Förderungszweck
Die Errichtung einer Kleinkläranlage kann von den Ländern gefördert werden. Der Zweck der Förderung ist die Verbesserung der dezentralen Siedlungswasserwirtschaft und die Erhöhung der Gewässerqualität als ökologische Maßnahme.
Voraussetzungen für die Förderung
Einzelne Voraussetzungen können in den Ländern unterschiedlich sein, die grundlegenden Voraussetzungen gelten aber in allen Fällen.
Keine öffentliche Entsorgung
Die Anlage muss in einem Gebiet errichtet werden, das als nicht öffentlich zu entsorgendes Gebiet ausgewiesen ist. Nur dann ist eine Förderung möglich. Eine zukünftige Erschließung des Gebiets darf nicht vorgesehen sein.
Wasserrechtliche Erlaubnis
Für die Beantragung der Förderung muss eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem WHG zur Errichtung der Kleinkläranlage vorliegen. Was dazu notwendig ist, findet sich im Abschnitt Rechtliches.
Ausschluss von Garten- und Erholungsgrundstücken
Die Errichtung der Kleinkläranlage wird nur dann gefördert, wenn sie auf einem hauptsächlich bewohnten Grundstück errichtet wird. Garten-, Erholungs- und Freizeitgrundstücke werden bei Förderungen ausgeschlossen.
Zukünftiger Maßnahmenbeginn
In den meisten Fällen darf die Maßnahme, die gefördert werden soll bei Antrag der Förderung noch nicht begonnen worden sein.
Fördergegenstand
- Neuerrichtung von Anlagen
- Nachrüsten bestehender Anlagen
- fallweise auch Modernisierungen bestehender Anlagen im größeren Rahmen
- ev. weitere Grundstücke oder zusätzliche Einwohnerwerte
Antragstellung
Der Antrag kann beim jeweils zuständigen Abwasserzweckverband eingebracht werden. Antragsberechtigt ist nach den Landeswassergesetzen nur der Bauherr.
Typische Förderhöhen
Für die Neuerrichtung von Kleinkläranlagen werden die Kosten in den meisten Ländern rund 1.500 EUR pro 4 EW gefördert. Zusätzliche Einwohnerwerte oder zusätzlich angeschlossene Grundstücke werden zumeist mit Zusatzbeträgen gefördert.
Für die Nachrüstung von Kleinkläranlagen liegen die meisten Förderungen im Bereich von rund 1.000 EUR. Dazu kommen noch Sonderförderungen, die je nach Bundesland unterschiedlich sein können.